Die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente hängt nicht nur davon ab, wie viel Geld Sie verdienen. Auch andere Faktoren wie Ausbildungszeiten und der Zeitpunkt Ihres Renteneintritts spielen bei der Rentenberechnung eine Rolle.
Die gesetzliche Rentenhöhe richtet sich nach Einkommen, Versicherungszeiten und dem Zeitpunkt des Renteneintritts.
Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze erhöht die gesetzliche Rente nicht, bietet aber Potenzial für private Vorsorge.
Die endgültige Rentenhöhe ergibt sich aus Entgeltpunkten, Rentenwert, Zugangsfaktor und Rentenartfaktor gemäß Rentenformel.
Die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente hängt nicht nur davon ab, wie viel Geld Sie verdienen. Auch andere Faktoren wie Ausbildungszeiten und der Zeitpunkt Ihres Renteneintritts spielen bei der Rentenberechnung eine Rolle.
Die gesetzliche Rentenversicherung berechnet Ihre monatliche Rente mithilfe einer festen Formel. Sie berücksichtigt Ihr Einkommen, die Versicherungsdauer und den Zeitpunkt, zu dem Sie in Rente gehen. Den exakten Wert erhalten Sie, wenn Sie Ihre Entgeltpunkte, den Zugangsfaktor, den aktuellen Rentenwert und den Rentenartfaktor miteinander multiplizieren.
Die Rentenformel
Rentenhöhe = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor
Jeder Bestandteil der Formel erfüllt dabei eine eigene Funktion: Entgeltpunkte spiegeln Ihr Einkommen im Verhältnis zum Durchschnitt wider. Der Zugangsfaktor berücksichtigt den Zeitpunkt Ihres Renteneintritts. Der aktuelle Rentenwert legt den Eurowert eines Rentenpunkts fest, während der Rentenartfaktor zwischen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten unterscheidet.
Entgeltpunkte sind die zentrale Rechengröße in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie zeigen an, wie hoch Ihr versichertes Einkommen im Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen aller Versicherten in einem bestimmten Jahr war. Je näher Ihr Einkommen am Durchschnitt liegt, desto näher liegt auch die Anzahl Ihrer Entgeltpunkte bei 1,0: Verdienen Sie in einem Jahr genau so viel wie der bundesweite Durchschnitt, erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Liegt Ihr Einkommen darunter oder darüber, verändert sich die Punktzahl entsprechend. Entscheidend ist immer das Verhältnis zum Durchschnittsentgelt, nicht die absolute Höhe Ihres Gehalts.
Die folgende Übersicht zeigt die Systematik vereinfacht:
| Verhältnis zum Durchschnittsentgelt | Beispielhafte Einordnung | Entgeltpunkte pro Jahr |
|---|---|---|
| Genaues Durchschnittsentgelt | Durchschnittsverdienst | 1,0 |
| 75 % des Durchschnittsentgelts | Unterdurchschnittlich | 0,75 |
| 50 % des Durchschnittsentgelts | Deutlich darunter | 0,5 |
| 150 % des Durchschnittsentgelts | Überdurchschnittlich | 1,5 |
| 200 % des Durchschnittsentgelts | Stark überdurchschnittlich | 2,0 |
Der Gesetzgeber legt das Alter fest, ab dem Sie Ihre Rente in voller Höhe beanspruchen können. Der sogenannte Zugangsfaktor sorgt dafür, dass sich ein früherer oder späterer Renteneintritt dauerhaft auf die Höhe der gesetzlichen Rente auswirkt. Er verbindet somit die Rentenberechnung mit Ihrer persönlichen Entscheidung über den Rentenbeginn. Wenn Sie zum regulären Rentenalter in den Ruhestand gehen, beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Ihre Rente wird dann ohne Abschläge oder Zuschläge berechnet. Beginnt der Rentenbezug jedoch früher, reduziert sich der Zugangsfaktor. Für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts sinkt er um 0,003, was einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat entspricht. Ihre Rente ist dann dauerhaft um diesen Wert gekürzt. Wenn Sie hingegen über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, erhöht sich der Zugangsfaktor. Jeder Monat mit späterem Rentenbeginn steigert ihn um 0,005, also um 0,5 Prozent. Zusätzlich erwerben Sie in dieser Zeit weitere Entgeltpunkte, sofern Sie weiterhin Beiträge an die Rentenversicherung zahlen.
Der aktuelle Rentenwert legt fest, wie viel ein einzelner Entgeltpunkt in Euro pro Monat wert ist. Er bestimmt damit, welchem konkreten Geldbetrag die während des Erwerbslebens gesammelten Entgeltpunkte später in der gesetzlichen Rente entsprechen. Der Rentenwert gilt bundeseinheitlich und wird regelmäßig angepasst. Seit Juli 2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro. Das bedeutet: Für jeden Entgeltpunkt erhalten Rentnerinnen und Rentner monatlich 40,79 Euro brutto. Der aktuelle Rentenwert spiegelt die Lohnentwicklung in Deutschland wider. Steigen die Löhne, erhöht sich in der Regel auch der Rentenwert. Damit bleibt die gesetzliche Rente langfristig an die wirtschaftliche Entwicklung gekoppelt.
Der Rentenartfaktor bestimmt, wie stark eine bestimmte Rentenart in die Berechnung der gesetzlichen Rente eingeht. Er sorgt dafür, dass unterschiedliche Rentenformen entsprechend ihrem Sicherungsziel bewertet werden. Renten mit vollem Sicherungsziel (wie die Altersrente) haben einen höheren Rentenfaktor als Renten, die einen Teilbedarf abdecken (wie die teilweise Erwerbsminderungsrente oder die Waisenrente).
In der folgenden Tabelle sehen Sie typische Rentenarten und die zugehörigen Rentenartfaktoren:
| Rentenart | Rentenartfaktor |
|---|---|
| Altersrente | 1,0 |
| Rente wegen voller Erwerbsminderung | 1,0 |
| Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung | 0,5 |
| Berufsunfähigkeitsrente | 0,6667 |
| Erziehungsrente | 1,0 |
| Witwen-/Witwerrente im Sterbevierteljahr | 1,0 |
| große Witwen-/Witwerrente (danach) | etwa 0,6 bzw. 0,55 |
| kleine Witwen-/Witwerrente | 0,25 |
| Vollwaisenrente | 0,2 |
| Halbwaisenrente | 0,1 |
Angenommen, eine Person arbeitet 45 Jahre lang und verdient in jedem Jahr genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten. In diesem Fall werden insgesamt 45 Entgeltpunkte erworben. Der Renteneintritt erfolgt zum regulären Zeitpunkt, sodass der Zugangsfaktor 1,0 beträgt. Der Rentenwert fließt mit den momentan gültigen 40,79 Euro ein, der Rentenartfaktor für die Altersrente mit 1,0. Die monatliche Bruttorente ergibt sich damit wie folgt:
45 × 1,0 × 40,79 € × 1,0 = 1.835,55 Euro brutto pro Monat
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Für die Rentenberechnung sind neben der Höhe des Gehalts auch die Zeiten entscheidend, in denen Arbeitnehmende in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben. Ob bei Ihnen überhaupt ein Anspruch auf Altersrente besteht, hängt jedoch von den erfassten Zeiten ab. Sie müssen eine Mindestversicherungszeit – die sogenannte Wartezeit – von fünf Jahren vorweisen können. Bei anderen Rentenarten wie der Erwerbsminderungsrente, der Hinterbliebenenrente oder der Schwerbehindertenrente sowie der Rente mit 63 oder der Rente für besonders langjährig Versicherte gelten abweichende Wartezeiten. Anrechnen lassen sich unter anderem folgende Lebensabschnitte:
Achten Sie für die Rentenberechnung darauf, dass diese Zeiten vollständig in Ihrem Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung gespeichert sind. Überprüfen Sie Ihre Renteninformation und reichen Sie fehlende Unterlagen nach. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Sie keine Renteninformation mehr, da das jährliche Schreiben durch die Zusendung einer Rentenauskunft alle drei Jahre ersetzt wird. Wenn Ihr Antrag auf Altersrente bewilligt wird, erhalten Sie den Rentenbescheid. Darin finden Sie alle Informationen zu Rentenart, Rentenbeginn, Rentenhöhe und Rentendauer.
Bei hohen Jahreseinkommen erhalten Sie nicht auf Ihren gesamten Verdienst Entgeltpunkte. Berücksichtigung findet nur der Betrag, der unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet das maximale Bruttoeinkommen, das in die Rentenberechnung einfließt. Verdienen Sie mehr, bedeutet das einerseits, dass Sie für diese Gehaltsteile keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen müssen. Andererseits erwirtschaften Sie für diesen Anteil auch keine Entgeltpunkte. Der Teil Ihres Gehalts, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, hat somit keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente. Sie können diesen Betrag aber für eine private Rentenversicherung nutzen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach den Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge.
Unabhängig davon, ob Sie Leistungen aus der gesetzlichen oder aus einer privaten Altersvorsorge beziehen, spielt die steuerliche Behandlung im Ruhestand eine wichtige Rolle. Die gesetzliche Rente unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Während des Erwerbslebens sind Rentenbeiträge in wachsendem Umfang steuerlich absetzbar, dafür wird die ausgezahlte Rente im Ruhestand besteuert. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Rentenbeginns. Der bei Renteneintritt festgelegte steuerpflichtige Anteil bleibt dauerhaft bestehen. Davon zu unterscheiden ist die Ertragsanteilsbesteuerung, die bei bestimmten privaten Rentenversicherungen greift. Hier wird nicht die gesamte Rente besteuert, sondern nur ein festgelegter Ertragsanteil. Dessen Höhe hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab und sinkt, je später die Rente beginnt.
Wenn Sie auch nach dem Ende Ihrer Erwerbstätigkeit Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten möchten, können Sie sich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen. Schließen Sie deshalb die Lücke in Ihrem Rentenkonto und sorgen Sie mit einer privaten Altersvorsorge frühzeitig für das Rentenalter vor. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Ihrer Bank berät Sie hierzu gerne.