Rente im Ausland: Was ist zu beachten?

Kurz und kompakt

  • Innerhalb der EU sowie in bestimmten Abkommensstaaten wird die Rente meist in voller Höhe und ohne Abzüge ausgezahlt.

  • Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt im Ausland ändert sich für Ihre Rentenzahlung in der Regel nichts. Eine feste zeitliche Grenze gibt es nicht.

  • Rentnerinnen und Rentner müssen Umzüge ins Ausland frühzeitig melden, da sonst Rentenzahlungen verzögert werden können.

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So funktioniert die Rentenzahlung in ein anderes Land

Spanien, Frankreich oder die Schweiz: Viele Rentnerinnen und Rentner wünschen sich, auszuwandern und ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen. Wenn Sie im Rentenalter in einem anderen Land leben möchten, sollten Sie sich zuvor darüber informieren, ob die Zahlung Ihrer Rente auch über Landesgrenzen hinweg möglich ist. Ihre Rente wird im Ausland nicht pauschal gekürzt. Ob Sie Ihre Rente in voller Höhe erhalten, hängt vor allem davon ab, in welchem Land Sie leben und aus welchen Bestandteilen sich Ihre Rente zusammensetzt.

Wovon die Rentenhöhe im Ausland abhängt

Wenn Sie in einem Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also Island, Liechtenstein, Norwegen – sowie der Schweiz wohnen, zahlt die Deutsche Rentenversicherung die gesetzliche Rente in der Regel weiter. Ähnlich sieht es in vielen Staaten aus, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Dazu gehören zum Beispiel die USA, Kanada, Australien, Israel, Japan, Brasilien, Chile, Südkorea oder die Philippinen. Solche Abkommen regeln, wie Renten in das jeweilige Land gezahlt werden.

Trotzdem sollten Sie genau hinsehen. Denn nicht jedes Abkommen schützt alle Rentenbestandteile in gleicher Weise. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass es bei den Abkommen mit der Türkei, Tunesien und Marokko Einschränkungen gibt. Außerdem kann es Unterschiede geben, je nachdem, welche Art von Rente Sie beziehen und welche rentenrechtlichen Zeiten Ihrer Rente zugrunde liegen. Unterschiede gibt es zum Beispiel bei Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten. Auch bestimmte Zeiten wirken sich aus, etwa wenn Ihre Rente auf Beschäftigungszeiten im Ausland basiert oder auf älteren zwischenstaatlichen Abkommen beruht. In solchen Fällen können einzelne Rentenbestandteile im Ausland entfallen oder geringer ausfallen.

Liegt Ihr Wohnsitz in einem Drittstaat, erhalten Sie die gesetzliche Altersrente weiter. Es kann aber Einschränkungen bei einzelnen Rentenbestandteilen oder besonderen rentenrechtlichen Zeiten geben, etwa bei Ansprüchen nach dem Fremdrentengesetz. Auch wenn Ihre Rente formal unverändert bleibt, kann Ihr verfügbares Einkommen im Ausland trotzdem sinken. Dafür sorgen je nach Wohnland Steuern, Beiträge, Bankspesen oder Wechselkursschwankungen. 

Dauer des Aufenthalts im Ausland

Sie planen Ihre Rente und möchten Ihren Lebensabend im Ausland genießen? Ist Ihr Aufenthalt im Ausland nur vorübergehend, ändert sich für Ihre Rente in der Regel nichts. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft, kommt es insbesondere darauf an, in welches Land Sie ziehen. Entscheidend ist auch, welche Rentenart Sie bekommen und ob besondere rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt wurden. Für steuerliche Fragen von Rentnerinnen und Rentnern mit Wohnsitz im Ausland ist häufig das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Für die Rentenzahlung selbst sind die Deutsche Rentenversicherung und der Renten Service Ihre Ansprechpartner.

Erklärvideo über die Rente im Ausland, Infos zu Regelungen, Steuern und mehr.
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: September 2024)

Rente innerhalb der Europäischen Union

Ob Ihnen Ihre Rentenbezüge in voller Höhe zustehen oder ob Sie mit Kürzungen rechnen müssen, hängt nicht nur von der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Entscheidend sind auch das Land, in dem Sie Ihren Ruhestand verbringen möchten, sowie die Rentenart. Wenn Sie in einen Mitgliedstaat der EU bzw. EWR oder in die Schweiz auswandern, erhalten Sie in der Regel auch bei einem dauerhaften Aufenthalt Ihre volle Rente. Beruhen Anteile Ihrer Rentenbeiträge aber auf dem Abkommen mit Polen von 1975 oder auf dem Abkommen der DDR mit Ungarn, Tschechien, Rumänien, Bulgarien oder der Slowakei, kann das Ihre Einkünfte mindern. Zudem besteht die Gefahr, dass die ausgezahlte Rente nicht Ihre Lebenshaltungskosten deckt. Inwiefern Ihre gesetzliche Rente davon betroffen ist und wie Ihre Rentenberechnung überhaupt erfolgt, erfahren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Rente in Abkommens- und Drittstaaten

Bei einem Umzug nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz gelten für Ihre Rente die gleichen Bedingungen wie innerhalb der Europäischen Union. Verlegen Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher ihren Wohnsitz in einen Staat, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, erhalten sie ihre Altersrente in der Regel ebenfalls ohne Abzüge. Wenn Sie in einen Drittstaat umziehen, wird eine in Deutschland erworbene gesetzliche Altersrente grundsätzlich weitergezahlt. Doch es können sich Einschränkungen bei einzelnen Rentenbestandteilen, bei Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten sowie bei besonderen rentenrechtlichen Zeiten ergeben. Lassen Sie daher vor dem Umzug von Ihrem Rentenversicherungsträger prüfen, wie sich Ihr Wohnsitzwechsel konkret auf Ihre Ansprüche auswirkt.

Beitragszeiten in verschiedenen Ländern

Sollten Sie in mehreren Ländern Rentenbeiträge geleistet haben, hängt Ihre Rente davon ab, ob die betreffenden Länder zur EU gehören oder ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Falls kein Abkommen existiert oder Ihr Wohnsitz nicht in der EU, dem EWR oder in der Schweiz liegt, muss die Rentenversicherung überprüfen, welche Rentenansprüche in den jeweiligen Ländern bestehen. Jedes Land zahlt die Rentenbezüge eigenständig aus. Eine Gesamtrente zu erhalten, ist nicht möglich.

Mitteilungspflichten gegenüber der Versicherung

Eine bereits bewilligte Rente kann gekürzt werden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegen. Somit können Ihre Einkünfte sinken. Daher sind Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger gesetzlich dazu verpflichtet, die Deutsche Rentenversicherung rechtzeitig über ihren Umzug zu informieren. Denn nur wenn die Deutsche Rentenversicherung Ihre aktuelle Bankverbindung – also Ihre internationale Bankleitzahl (BIC) und Ihre internationale Kontonummer (IBAN) – kennt, ist sichergestellt, dass Sie Ihre Rentenzahlungen rechtzeitig erhalten. Mögliche Bankspesen trägt allerdings die Rentenempfängerin bzw. der Rentenempfänger.

Wenn Sie dauerhaft im Ausland leben, prüft der Renten Service in der Regel einmal jährlich, ob Sie die Voraussetzungen für die weitere Rentenzahlung erfüllen. Den erforderlichen Lebensnachweis erbringen Sie je nach Fall schriftlich oder digital. In einigen Wohnsitzländern ist kein gesonderter Nachweis erforderlich, weil die zuständigen Stellen vor Ort die Daten abgleichen. Welche Form des Nachweises für Sie gilt, teilt Ihnen der Renten Service rechtzeitig mit.

Währungsrisiko bedenken

Wechselkursschwankungen wirken sich auf Ihre Rente im Ausland aus. Ihre gesetzliche Rente bleibt in Euro zwar gleich. Wenn Sie aber in einem Land mit anderer Währung leben, kann der Betrag vor Ort unterschiedlich viel wert sein. Steigt der Euro, erhalten Sie nach dem Umtausch oft mehr Geld in Landeswährung. Fällt der Euro, steht Ihnen im Alltag vor Ort unter Umständen weniger zur Verfügung. Behalten Sie dieses Währungsrisiko deshalb im Blick, wenn Sie Ihre monatlichen Ausgaben planen.

Der Deutsche Post Renten Service digitalisiert die Auszahlung

Im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherungsträger zahlt der Renten Service an alle Rentenempfangenden weltweit aus. Der Renten Service baut den digitalen Lebensnachweis weiter aus. Je nach Wohnsitzland und Verfahrensstand können Rentnerinnen und Rentner ihren Lebensnachweis digital über Smartphone oder Tablet erbringen. Ob diese Möglichkeit für Sie besteht und welche Fristen gelten, erfahren Sie direkt beim Renten Service.

Doppelbesteuerungsabkommen

In welchem Land Rentenberechtigte ihre Abgaben zahlen müssen, hängt vom Wohnsitzstaat, der Art der Rente und dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Dieses Abkommen bestimmt, ob Sie als Auswanderin oder Auswanderer nur dem deutschen Staat oder zusätzlich dem Wohnsitzstaat Steuern zahlen müssen. Bei einer privaten Rentenversicherung oder betrieblichen Renten greifen andere Regelungen für Steuerpflichtige.

Pflege im Ausland

Wenn Sie Ihren Ruhestand im Ausland verbringen, sollten Sie auch klären, was im Pflegefall gilt. Innerhalb der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz erhalten Sie das Pflegegeld weiter.

  • Pflegen Angehörige oder andere nahestehende Personen Sie zu Hause, passt dieses Modell oft gut zu einem Leben im Ausland. Denn das Pflegegeld zahlt die deutsche Pflegekasse direkt aus.
  • Brauchen Sie dagegen professionelle Pflege, kommt es stark darauf an, wo Sie leben. Bei einem dauerhaften Wohnsitz in einem EU-, EWR-Staat oder in der Schweiz können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Sachleistungen nach dem Recht Ihres Wohnlandes erhalten. Dann beantragen Sie die Leistung bei der zuständigen Stelle vor Ort. Dort prüft der Träger auch, ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht. Sie nutzen also keinen beliebigen Pflegedienst und rechnen ihn mit der deutschen Pflegekasse ab. Zudem gibt es nicht in jedem Land solche Leistungen. Ihr Umfang weicht womöglich deutlich vom deutschen System ab.

Prüfen Sie vor dem Umzug genau, wie sich die Pflege an Ihrem künftigen Wohnort organisieren lässt. Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Pflegekasse oder der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland, welche Leistungen tatsächlich weiterlaufen und welche Kosten Sie selbst tragen müssen.

Fehlen staatliche Pflegeleistungen an Ihrem Wohnort oder fallen sie deutlich geringer aus, wirkt sich das direkt auf Ihre Finanzplanung aus. Gerade wenn Sie im Ausland nicht von Angehörigen gepflegt werden, sondern externe Hilfe benötigen, steigt Ihr eigener Finanzbedarf schnell. Je nach Auswanderungsland fällt das Risiko unterschiedlich hoch aus:

  • Ziehen Sie in ein Land der Eurozone, entfällt zwar das Währungsrisiko. Trotzdem sollten Sie auch dort genau prüfen, welche Pflegeleistungen am Wohnort gelten.
  • Leben Sie in einem EU-, EWR-Staat oder in der Schweiz mit anderer Währung, kommen zwei Unsicherheiten zusammen: Die Regeln für Pflege richten sich nach dem Wohnland, und zugleich kann der Wechselkurs den Wert Ihrer Rente im Alltag verändern.
  • Noch größer ist das Risiko in Drittstaaten. Dort entfallen Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung. Sowohl Wechselkursschwankungen als auch private Ausgaben für die Pflege erhöhen möglicherweise Ihren Finanzbedarf.

Steuern bei dauerhaftem Auslandswohnsitz optimieren

Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, kann dies steuerliche Nachteile für Sie haben. Denn dann sind Sie in Deutschland häufig nur noch beschränkt steuerpflichtig. Das kann dazu führen, dass Ihnen bestimmte steuerliche Vergünstigungen, etwa der Grundfreibetrag, nicht oder nicht in vollem Umfang zustehen. Es ist jedoch möglich, einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu stellen, was häufig zu einer niedrigeren Steuerlast führt. Lassen Sie sich deshalb frühzeitig beim zuständigen Finanzamt oder von einem Steuerexperten bzw. einer Steuerexpertin beraten.

Staatliche Unterstützung bei Riester-Rente und Wohn-Riester

Der Staat unterstützt verschiedene Formen der privaten Altersvorsorge, bei denen Steuervorteile möglich sind – so auch die Riester-Rente. Ruheständlerinnen und Ruheständler mit Wohnsitz im EU-Ausland, die in Deutschland nicht voll steuerpflichtig sind, behalten ihre Riester-Zulagen abzugsfrei. Mit Wohn-Riester können Sie sogar eine Immobilie im EU-Ausland finanzieren, solange Sie diese selbst bewohnen. Weitere Informationen zur privaten Altersvorsorge sowie zur Rente im Ausland erhalten Sie bei Ihrer Bank sowie beim Finanzamt Neubrandenburg.

FAQs zur Rente im Ausland

Sie dürfen sich im Ruhestand unbegrenzt im Ausland aufhalten, ohne dass Ihr Rentenanspruch entfällt. Denken Sie aber daran, sogenannte Mitwirkungspflichten zu erfüllen, wie z. B. Adressänderungen anzugeben.

Ihre Rente wird in der Regel nicht gekürzt, jedoch können bestimmte Zuschläge oder Leistungen entfallen. Das hängt vom Wohnsitzland und den individuellen Anspruchsvoraussetzungen ab.

In EU-/EWR-Staaten und vielen Abkommensländern wird die Rente vollständig gezahlt. Einschränkungen können bei bestimmten Leistungen in Nicht-Abkommensstaaten gelten.

Wo Sie Ihre Steuern bezahlen, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem Wohnsitzstaat und von der Art der Rente ab.

Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz bestehen je nach Art Ihres Aufenthalts und Ihrer Versicherung weiterhin Ansprüche auf Leistungen. Außerhalb dieser Staaten sollten Sie frühzeitig klären, ob und in welchem Umfang Ihr Krankenversicherungsschutz weiterbesteht oder ob eine zusätzliche Absicherung nötig ist.

Ja, Rentnerinnen und Rentner im Ausland müssen regelmäßig eine Lebensbescheinigung vorlegen, um sicherzustellen, dass Sie die Rente weiterhin erhalten. In einigen Ländern ist kein gesonderter Nachweis erforderlich, weil ein Datenabgleich mit den dortigen Behörden erfolgt.

Ja, Sie können sich die Rente auf ein ausländisches Konto überweisen lassen. Beachten Sie mögliche Gebühren oder Wechselkurse.

Ja, Rentenanpassungen werden auch im Ausland berücksichtigt und entsprechend ausgezahlt.

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