Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?

Kurz und kompakt

  • Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems. Sie sichert Millionen Menschen in Deutschland im Alter, bei Erwerbsminderung oder bei einem Todesfall in der Ehe finanziell ab.

  • Die Beiträge zahlen Arbeitnehmende und Arbeitgebende zu gleichen Teilen – der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent des Bruttolohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

  • Die Höhe der Rente wird nach der sogenannten Rentenformel berechnet: Maßgeblich sind dabei das Einkommen (Entgeltpunkte), das Renteneintrittsalter, der Rentenwert und der Rentenartfaktor.

Finanzielle Absicherung für Alter und Ernstfall

Die gesetzliche Rentenversicherung sichert viele Menschen hierzulande finanziell im Alter ab. Rund 87 Prozent aller Deutschen zahlen derzeit in das beitragsfinanzierte System ein. Das entspricht einem Wert von 39,9 Millionen Beitragszahlenden. Mit ihren Zahlungen finanziert die Deutsche Rentenversicherung als Rentenversicherungsträger derzeit rund 18,6 Millionen Leistungsberechtigte. Der demografische Wandel stellt die gesetzliche Rentenversicherung allerdings vor eine finanzielle Herausforderung.

Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie sichert Menschen aber nicht nur im Alter, sondern auch bei Erwerbsminderung oder nach dem Tod von Angehörigen finanziell ab. Erwerbstätige können in der Regel ab dem 67. Lebensjahr in Rente gehen. Für Erwerbstätige, die vor dem Jahre 1964 geboren sind, gelten jedoch noch die folgenden Regelaltersgrenzen für einen abschlagsfreien Renteneintritt.

Regelaltersgrenzen je nach Geburtsjahr und möglichem Rentenbeginn

JahrgangRegelaltergrenze mit abschlagsfreier RenteRentenbeginn
bis 194665 JahreGeburtsjahrgang + 65 Jahre
194765 + 1 Monat02/2012 bis 01/2013
194865 + 2 Monate03/2013 bis 0/2014
194965 + 3 Monate04/2014 bis 03/2015
195065 + 4 Monate05/2015 bis 04/2016
195165 + 5 Monate06/2016 bis 05/2017
195265 + 6 Monate07/2017 bis 06/2018
195365 + 7 Monate08/2018 bis 07/2019
195465 + 8 Monate09/2019 bis 08/2020
195565 + 9 Monate10/2020 bis 09/2021
195665 + 10 Monate11/2021 bis 10/2022
195765 + 11 Monate12/2022 bis 11/2023
195866 Jahre01/2024 bis 12/2024
195966 + 2 Monate03/2025 bis 02/2026
196066 + 4 Monate05/2026 bis 04/2027
196166 + 6 Monate07/2027 bis 06/2028
196266 + 8 Monate09/2028 bis 08/2029
196366 + 10 Monate11/2029 bis 10/2030

Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Es besteht eine Versicherungspflicht für die meisten Arbeitnehmenden und Auszubildenden. Aber auch Pflegepersonen sowie bestimmte Selbstständige sind versichert. Nicht versicherungspflichtige Selbständige können sich dagegen freiwillig gesetzlich versichern. Um eine Rente zu erhalten, benötigen Sie fünf Beitragsjahre.

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Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung arbeitet nach dem so genannten Umlageverfahren. Die heutigen Beiträge finanzieren dabei die heutigen Renten. Dieser Grundsatz ist im Generationenvertrag geregelt. Der Rentenbeitragssatz beträgt derzeit 18,6 Prozent des Bruttolohns. Arbeitgebende und Arbeitnehmende zahlen jeweils die Hälfte in die Rentenkasse ein. Die Höhe der Beiträge ist durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Im Jahr 2025 liegt sie bei 8.050 Euro im Monat bzw. 96.600 Euro im Jahr. Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird für die Beitragszahlung nicht mehr berücksichtigt.

Berechnung der Rentenhöhe

Die Höhe der künftigen Rente wird anhand einer konkreten Formel berechnet:

Rentenformel = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor

  • Entgeltpunkte: Sie messen, wie viel eine erwerbstätige Person im Vergleich zum Durchschnitt verdient hat. Wer durchschnittlich verdient, erhält 1,0 Entgeltpunkte.
  • Zugangsfaktor: Ein Multiplikator, der einen frühen oder späteren Rentenbeginn berücksichtigt.
  • Aktueller Rentenwert: Die Kennzahl misst, wie viel ein Entgeltpunkt aktuell wert ist (2025: ca. 39,32 Euro)
  • Rentenartfaktor: Je nach Rentenart – bei Altersrente meist 1,0

Wie entwickelt sich die Rente?

Die Höhe der gesetzlichen Rente ändert sich jährlich im Rahmen der sogenannten Rentenanpassung. Die Höhe der Anpassungen richte sich vor allem nach der Lohnentwicklung in Deutschland. Steigen die Löhne, steigen auch die Renten – allerdings mit einem leichten zeitlichen Verzug. Neben der Lohnentwicklung wirken aber auch weitere Faktoren auf die Rentenanpassungen ein. So zum Beispiel die Beitragszahlen. Das Ziel der Rentenversicherungsträger ist es, eine stabile Rente zu gewährleisten, ohne die Beitragszahlenden zu überfordern. Für die Zukunft bildet die Deutsche Rentenversicherung eine Nachhaltigkeitsrücklage mit einem Volumen von 45 Milliarden Euro. Mit einer steigenden Anzahl an Personen, die eine Altersrente beziehen, gerät die Finanzierung der Rente zunehmend an ihre Grenzen. Denn allein zwischen 2013 und 2023 ist die Anzahl um 800.000 Rentenberechtigte gestiegen.

Renten-Beispiel

Wer 45 Jahre lang durchschnittlich verdient hat, hat genau 45 Entgeltpunkte. Sie erhalten bei einem aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro also 1.769,40 Euro Rente.

Die Anzahl an Renten in Deutschland von 2013 bis 2023 (in Millionen)

Quelle: Statista (Stand 2024)

Es gibt auch positive Entwicklungen rund um die Rente. Denn trotz der genannten Herausforderungen stieg der Wert der Entgeltpunkte durch die Rentenanpassungen der letzten Jahre deutlich. Im Jahr 2013 lag der Wert noch bei 28,14 Euro. In 2025 beträgt er 39,32 Euro. Das entspricht einer Steigerung von fast 40 Prozent in zwölf Jahren.

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt jedoch nicht nur die Altersrente. Sie bietet auch andere Leistungen und Renten für verschiedene Lebenslagen an. Neben der Altersrente leistet sie die Erwerbsminderungsrente. Diese spezielle Rente tritt ein, wenn Erwerbstätige wegen Krankheit oder Unfall nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeitsfähig sind. Auch die Hinterbliebenenrente ist ein Teil der Sozialversicherung. Stirbt eine versicherte Person, erhalten Angehörige die umgangssprachliche Witwen- oder Waisenrente. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt zudem Leistungen zur Erhaltung der Gesundheit. Im Rahmen dessen bietet die gesetzliche Rentenversicherung Reha-Leistungen an, um Krankheiten zu heilen oder einer Erwerbsminderung vorzubeugen. Mit diesen Leistungen erhält die gesetzliche Rentenversicherung die Arbeitskraft ihrer Beitragszahlenden. So vermeidet sie Frühverrentungen und höhere Beitragsbelastungen.

Rente für langjährig und besonders langjährig Versicherte

Wer mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann die gesetzliche Rente früher erhalten. Diese sogenannte Rente für langjährig Versicherte ist ab 63 Jahren möglich – allerdings mit Abschlägen. Wer auf 45 Beitragsjahre kommt, erhält die Rente für besonders langjährig Versicherte. Diese gibt es abschlagsfrei, je nach Jahrgang meist ab 64 oder 65 Jahren.

Renteninformation, Rentenauskunft und Rentenbescheid

Die Deutsche Rentenversicherung als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung verschickt an die Beitragszahlenden verschiedene Informationen zum jeweiligen aktuellen Stand der eigenen Rente. Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Beitragszahlende jährlich eine Renteninformation. Sie gibt an, wie viel Rente man bislang angespart hat und welche monatliche Rente im Alter zu erwarten ist – sofern man weiterhin Beiträge in gleicher Höhe bis zur Regelaltersgrenze zahlt. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Sie außerdem die Rentenauskunft. Dieser Überblick ist ausführlicher und enthält neben der Rentenprognose – analog zur Renteninformation – auch eine detaillierte Übersicht über die bereits erworbenen Rentenansprüche. Wenn die Deutsche Rentenversicherung einen Antrag bewilligt, erhalten Sie hingegen den Rentenbescheid. Dieser Bescheid informiert Sie verbindlich über den Beginn, die Höhe und die Art der bewilligten Rente.

Antrag auf Einleitung des Rentenverfahrens

Der gesetzliche Rentenversicherungsträger zahlt die Rente nicht automatisch an die Versicherten aus. Angehende Rentenbeziehende müssen einen Antrag auf Einleitung des Rentenverfahrens stellen. Wer mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, sollte mögliche Bearbeitungszeiten einkalkulieren. Selbst die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt mittlerweile, den Antrag etwa drei bis sechs Monate vor dem eigentlichen Rentenbeginn zu stellen. Der Antrag kann online, persönlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder über eine Gemeindeverwaltung gestellt werden. Es ist auch möglich, den Antrag über eine Rentenberaterin bzw. einen Rentenberater einzureichen.

Versorgungslücke bei der Rente

Die gesetzliche Rente reicht im Alter oft nicht aus, weil sie sehr viel geringer ausfällt als das vorherige Gehalt. Diese Differenz nennt man Versorgungslücke. Sie beträgt laut dem Deutschen Institut für Wirtschaft im Durchschnitt rund 44 Prozent. Das entspricht einem Betrag von etwa 700 Euro pro Monat. Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will, muss zusätzlich vorsorgen. Das geht zum Beispiel mit privater oder betrieblicher Altersvorsorge. Je früher Sie damit beginnen, desto leichter lässt sich Ihre Versorgungslücke im Laufe der Zeit schließen.

FAQs zur gesetzlichen Rentenversicherung

Wer in einem anderen EU-Land oder in einem Staat mit Sozialversicherungsabkommen arbeitet, verliert seine bisher gezahlten Beiträge nicht. Auch bei einem Berufswechsel innerhalb Deutschlands verlieren Sie Ihre Ansprüche und Entgeltpunkte nicht. Die Beiträge sind an die Rentenversicherung gebunden, nicht an Ihren Beruf.

Eine gesetzliche Mindestrente gibt es in Deutschland nicht. Selbst wer lange arbeitet, aber wenig verdient hat, erhält unter Umständen eine geringe Rente. Um Beziehende mit einer geringen Rente abzusichern, gibt es jedoch die sogenannte Grundrente. Sie stockt eine zu geringe Rente auf – je nach Lebenslage und dem vom Sozialhilfeträger ermittelten Bedarf.

Ja, das ist möglich – aber nicht in jedem Fall verpflichtend. Ob Rentenbeziehende eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Seit der Rentenreform 2005 wird die Rente stufenweise besteuert. Haben Sie neben der Rente weitere Einkünfte (zum Beispiel Mieteinnahmen oder eine Betriebsrente), müssen Sie in der Regel eine Steuererklärung abgeben. Die Deutsche Rentenversicherung erstellt jährlich eine Rentenbezugsmitteilung, die Sie mit Ihren sonstigen Steuerunterlagen beim Finanzamt einreichen können.

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