Das Übergangsgeld zählt zu den unterhaltssichernden Leistungen. Sie bekommen es, wenn Sie zum Beispiel nach einer Krankheit oder einem Arbeitsunfall in eine medizinische Reha gehen, um wieder am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Auch wenn Sie aus anderen Gründen länger abwesend waren, haben Sie eventuell Anspruch auf Übergangsgeld, um stufenweise wieder in den Beruf einzusteigen. Durch das Übergangsgeld sind Sie finanziell abgesichert und können sich ganz auf die Rehamaßnahme konzentrieren. Die rechtlichen Grundlagen zur Zahlung von Übergangsgeld regelt §20ff. SGB VI.