Übergangsgeld – finanzielle Unterstützung während der Reha

Kurz und kompakt

  • Übergangsgeld beantragen Sie unter anderem für die Dauer einer beruflichen oder medizinischen Rehamaßnahme.

  • Die Reha-Kosten übernehmen neben der Deutschen Rentenversicherung auch die Agentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung.

  • Die Höhe des Übergangsgeld orientiert sich in den meisten Fällen am letzten Nettogehalt.

Übergangsgeld: In diesen Fällen bekommen Sie es

Das Übergangsgeld zählt zu den unterhaltssichernden Leistungen. Sie bekommen es, wenn Sie zum Beispiel nach einer Krankheit oder einem Arbeitsunfall in eine medizinische Reha gehen, um wieder am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Auch wenn Sie aus anderen Gründen länger abwesend waren, haben Sie eventuell Anspruch auf Übergangsgeld, um stufenweise wieder in den Beruf einzusteigen. Durch das Übergangsgeld sind Sie finanziell abgesichert und können sich ganz auf die Rehamaßnahme konzentrieren. Die rechtlichen Grundlagen zur Zahlung von Übergangsgeld regelt §20ff. SGB VI.

Wo muss ich den Antrag auf Übergangsgeld stellen?

Insgesamt zahlen 4 verschiedene Stellen Übergangsgeld. Wer davon für Sie zuständig ist, hängt unter anderem vom Grund der Rehamaßnahme ab:

Die Gesetzliche Rentenversicherung bekommt die meisten Übergangsgeld-Anträge. Sie zahlt Übergangsgeld für alle Rehamaßnahmen, die die Erwerbsfähigkeit von Betroffenen wiederherstellen sollen.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig, wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ausfallen und eine Rehamaßnahme benötigen.

Die Agentur für Arbeit zahlt für Maßnahmen, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, am Berufsleben teilzunehmen.

Bei Trägern der sozialen Entschädigung beantragen Opfer von Terroranschlägen, körperlichen Angriffen, sexuellen Gewalttaten, Opfer der Weltkriege und Impfgeschädigte Übergangsgeld für berufliche Rehamaßnahmen. Zu den Trägern der sozialen Entschädigung gehören unter anderem die Bundeswehrverwaltung, die Sozialverbände und die Landratsämter.

Checkliste: Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Damit Sie mit Ihrem Antrag auf Zahlung von Übergangsgeld Erfolg haben, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Diese unterteilen sich in allgemeine Voraussetzungen, die Sie immer erfüllen müssen, und in weitere Bedingungen, die davon abhängen, bei welcher Stelle Sie den Antrag einreichen.

Diese Voraussetzungen gelten immer

  • Das Übergangsgeld gehört zu den Lohnersatzleistungen. Sie bekommen es nur dann, wenn Sie im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr haben. Dies ist in der Regel nach 6 Wochen der Fall.
  • Freiberufler und Selbstständige haben Anspruch auf Übergangsgeld, wenn sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
  • Das Übergangsgeld bekommen Sie nicht automatisch. Sie müssen es immer beantragen.

Diese Voraussetzungen gelten bei der Rentenversicherung, wenn …

… Sie eine berufliche Reha beantragen:

  • Es liegt eine Bewilligung für eine berufliche Reha (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) durch einen Rentenversicherungsträger vor und
  • Sie können die berufliche Reha nicht berufsbegleitend durchführen. Das ist der Fall, wenn die Reha einen Umfang von mindestens 15 Wochenstunden hat.

… Sie eine andere Maßnahme beantragen:

  • Die Rentenversicherung bewilligt eine medizinische Rehabilitation, eine stufenweise Wiedereingliederung, eine Maßnahme zur Prävention oder Nachsorge oder eine sonstige Leistung zur Teilhabe.
  • Sie können die Rehamaßnahme nicht berufsbegleitend durchführen, weil sie einen Umfang von mindestens 15 Wochenstunden hat.
  • Sie haben unmittelbar vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit entweder ein Einkommen oder eine Lohnersatzleistung bezogen, von dem bzw. von der die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden.

Einkommen bei Krankheit absichern

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die Lücken in der gesetzlichen Absicherung.

Bewilligung muss sein

Eigene Rehamaßnahmen berechtigen nicht zum Bezug von Übergangsgeld.

Sonderfall 1: Sie bekommen Arbeitslosen- oder Bürgergeld

Beziehen Sie Arbeitslosen- oder Bürgergeld, haben Sie nur Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Sie wegen der beantragten Maßnahme keiner ganztägigen Erwerbstätigkeit nachgehen können. Das ist der Fall, wenn die Maßnahme einen Umfang von mehr als 15 Wochenstunden hat. Sind Sie arbeitsunfähig, bekommen Sie kein Übergangsgeld.

Sonderfall 2: Leistungen zur ambulanten Nachsorge bei Anspruch auf Krankengeld

Sie bekommen Übergangsgeld, wenn

  • es sich um eine ambulante Nachsorge mit weniger als 15 Wochenstunden nach einer medizinischen Reha handelt,
  • Sie an mindestens einer Behandlungseinheit innerhalb von 3 Monaten teilnehmen und
  • Sie ununterbrochen arbeitsunfähig von dem Zeitpunkt an sind, an dem die medizinische Reha endet, bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie zum ersten Mal eine Nachsorgeleistung in Anspruch nehmen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Krankenkasse das Krankengeld auch während der ambulanten Nachsorge und holt sich das Geld dann von der Rentenversicherung zurück.

Diese Voraussetzungen gelten bei der Agentur für Arbeit, wenn …

… Sie Übergangsgeld als ergänzende Leistung zu behindertenspezifischen Bildungsmaßnahmen beantragen:

Die Agentur für Arbeit zahlt Menschen mit Behinderung Übergangsgeld als ergänzende Leistung, wenn

  • es sich um eine der folgenden Maßnahmen handelt: eine Berufsausbildung, eine Berufsvorbereitung (einschließlich einer aufgrund der Behinderung erforderlichen Grundausbildung), eine individuelle betriebliche Qualifizierung, eine berufliche Weiterbildung, bei der besondere Leistungen erbracht werden, eine Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder eines vergleichbaren Leistungsanbieters,
  • die Vorbeschäftigungszeit erfüllt ist, also die antragstellende Person innerhalb der 3 Jahre vor Beginn der Maßnahme mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig tätig war oder Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte.

Für die zweite Bedingung gelten Ausnahmen: Menschen mit Behinderung müssen die Vorbeschäftigungszeit nicht erfüllen, wenn sie nach einer Unterbrechung der Berufstätigkeit wegen Kindererziehung in den Beruf zurückkehren oder im Jahr vor Beginn der Maßnahme eine Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichgestellten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben.

… Sie Übergangsgeld für andere Maßnahmen beantragen:

Menschen mit Behinderung, die an einer nicht behinderungsspezifischen Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit teilnehmen, erhalten Übergangsgeld, wenn

  • sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung haben und
  • bei Teilnahme an einer behinderungsspezifischen Maßnahme ein Anspruch auf die Zahlung von Bürgergeld bestünde.

Diese Voraussetzungen gelten bei der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung zahlt Übergangsgeld, wenn Sie die berufliche Reha aufgrund eines Versicherungsfalls, also eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit beantragen.

Diese Voraussetzungen gelten bei Trägern der sozialen Entschädigung

Träger der sozialen Entschädigungen zahlen Übergangsgeld als ergänzende Leistung, wenn Sie nach einer Gewalttat oder einem Impfschaden eine berufliche Reha beantragen und die Maßnahme dazu führt, dass Sie kein oder nur ein geringes Arbeitseinkommen erzielen.

Der Antrag auf Übergangsgeld – Schritt für Schritt erklärt

  1. Grundlage für eine Beantragung von Übergangsgeld ist die offizielle Bewilligung der Maßnahme durch den zuständigen Sozialversicherungsträger, zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung.
  2. Haben Sie den Bewilligungsbescheid, vereinbaren Sie mit der Reha-Einrichtung einen Termin für Ihre Maßnahme.
  3. Wenn der Termin feststeht, stellen Sie den Antrag auf Übergangsgeld.

Für Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung finden Sie alle nötigen Formulare hier. Wollen Sie bei der Agentur für Arbeit Übergangsgeld beantragen, müssen Sie zuerst mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater besprechen, welche Maßnahme infrage kommt. Dabei bekommen Sie auch alle nötigen Formulare für den Antrag.

Ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, müssen Sie keinen Antrag auf Übergangsgeld stellen. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft die Ansprüche von sich aus.

So hoch ist das Übergangsgeld

Die Höhe des Übergangsgelds hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der Art der Maßnahme und der Art des Arbeitsverhältnisses. Aus diesem Grund gibt es unterschiedliche Berechnungsmodelle, je nachdem ob die antragstellende Person eine gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin, ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer oder selbstständig ist. In der Regel ist das Übergangsgeld niedriger als das Krankengeld.

Das Übergangsgeld wird pro Tag berechnet. Bekommen Sie für einen ganzen Monat Übergangsgeld, gilt pauschal ein Satz für 30 Tage, auch wenn der entsprechende Monat mehr oder weniger Tage hat.

Gut zu wissen

Wenn Sie Übergangsgeld bei einem Kostenträger beantragen, der nicht für Sie zuständig ist, muss dieser den Antrag an den richtigen Träger weiterreichen.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Bei einer medizinischen Rehamaßnahme beträgt das Übergangsgeld 68 Prozent des letzten Nettogehalts. Der Betrag wird erhöht auf 75 Prozent, wenn

  • Sie durch ein Kind Anspruch auf Kindergeld haben (das gilt auch bei Adoptiv-, Stief- und Pflegekindern),
  • Sie von Ihrer Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnerin bzw. Ihrem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner gepflegt werden und diese Person aufgrund der Pflege nicht arbeiten kann.

Bei einer beruflichen Rehamaßnahme wird die Höhe des Übergangsgelds wie bei einer medizinischen Reha berechnet, wenn die letzte Beschäftigung der antragstellenden Person nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Ist das der Fall, beträgt die Höhe des Übergangsgelds 65 Prozent des sogenannten fiktiven Arbeitsentgelts. Das fiktive Arbeitsentgelt ist ein Wert, der abhängig ist von den beruflichen Qualifikationen der antragstellenden Person und der jährlichen Bezugsgröße der gesetzlichen Rentenversicherung. Die jährliche Bezugsgröße errechnet sich aus dem Durchschnittsentgelt des vorletzten Kalenderjahres. Für 2025 liegt sie bei 44.940 Euro.

Gut zu wissen

Wenn das letzte Gehalt noch keine drei Jahre zurückliegt, aber niedriger ist als das fiktive Arbeitsentgelt, wird das fiktive Arbeitsentgelt für die Berechnung des Übergangsgelds herangezogen.

Das fiktive Arbeitsentgelt im Überblick

QualifikationsgruppeBerufliche QualifikationFiktives tägliches Arbeitsentgelt
1Hochschul- oder Fachhochschulausbildung(Bezugsgröße/300) x 65 %
2Fachschulabschluss, Meister oder vergleichbarer Abschluss(Bezugsgröße/360) x 65 %
3abgeschlossene Berufsausbildung(Bezugsgröße/450) x 65 %
4keine Berufsausbildung

(Bezugsgröße/600) x 65 %

Selbstständige und freiberuflich Tätige

Bei Selbstständigen wird kein Unterschied zwischen einer beruflichen oder medizinischen Rehamaßnahme gemacht. Da sich hier kein Nettogehalt als Richtwert heranziehen lässt, werden für die Berechnung 80 Prozent des Einkommens zugrunde gelegt, für das die antragstellende Person im Kalenderjahr vor Beginn der Maßnahme Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat. Davon beträgt das Übergangsgeld dann 68 oder 75 Prozent, je nachdem ob Kindergeldanspruch besteht oder die Person von ihrer Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnerin bzw. Ihrem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner gepflegt wird.

Sonderfall: Träger der sozialen Entschädigung

Bei Maßnahmen, für die ein Träger der sozialen Entschädigung zuständig ist, beträgt das Übergangsgeld 80 Prozent, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller Kindergeldanspruch hat bzw. gepflegt wird, und 70 Prozent, wenn keiner dieser Fälle zutrifft.

Angerechnete Leistungen

Es gibt Zuwendungen, die auf das Übergangsgeld angerechnet werden. Dazu zählen:

  • Verletztengeld, Verletztenrente, Erwerbsminderungsrente,
  • Netto-Erwerbseinkommen ohne einmalig gezahlte Entgelte wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Prämien,
  • Mutterschaftsgeld (nur, wenn die Unfallversicherung das Übergangsgeld zahlt).

Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung für Rehabilitation und Teilhabe im Zeitraum von 2019 bis 2023 (in Millionen Euro)

So lang gibt‘s Übergangsgeld

Grundsätzlich bekommen Sie Übergangsgeld für die Dauer der beantragten Maßnahme, also zum Beispiel ab dem Tag, an dem eine medizinische Reha beginnt, bis zu dem Tag, an dem sie endet. Wenn Sie nach dem Ende einer Rehamaßnahme stufenweise in den Beruf zurückkehren, bekommen Sie eventuell so lang Übergangsgeld, bis Sie Ihr vorheriges Stundenpensum wieder erreichen. Ist nach der abgeschlossenen Rehamaßnahme eine zweite Maßnahme erforderlich, ist es möglich, für die Zeit zwischen dem Ende der ersten und dem Beginn der zweiten Maßnahme Zwischenübergangsgeld zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in dieser Zeit arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Wenn Sie nach dem Ende einer Rehamaßnahme weiterhin nicht arbeitsfähig sind, wechseln Sie vom Übergangsgeld wieder zum Krankengeld, das die Krankenversicherung zahlt. Sind Sie nach einer abgeschlossenen beruflichen Reha arbeitslos und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, können Sie maximal 3 Monate Anschlussübergangsgeld erhalten. Das ist allerdings niedriger als das Übergangsgeld.

Das Übergangsgeld in der Steuererklärung

Das Übergangsgeld ist steuerfrei. Sie müssen es aber in der Steuererklärung angeben, weil es dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Es kann also trotzdem Ihren Steuersatz erhöhen.

Beziehen Sie mehr als 410 Euro Übergangsgeld und/oder andere Lohnersatzleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld in einem Kalenderjahr, müssen Sie für dieses Jahr eine Steuererklärung abgeben, auch wenn Sie sonst nicht zu einer Abgabe verpflichtet sind.

Für die Zeit, in der Sie Übergangsgeld bekommen, sind Sie sozialversicherungspflichtig. In der Regel übernimmt die Stelle, die das Übergangsgeld zahlt, zusätzlich Ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen-, und Unfallversicherung.

FAQs zum Übergangsgeld

Generell haben alle Personen Anspruch auf Übergangsgeld, die eine medizinische oder berufliche Rehamaßnahme mit dem Ziel besuchen, wieder am Arbeitsleben teilzunehmen. Wichtig ist, dass Sie vor der Maßnahme versicherungspflichtig beschäftigt waren, und zum Zeitpunkt der Reha kein Arbeitsentgelt oder Krankengeld bekommen.

Die Höhe des Übergangsgelds orientiert sich bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an der Höhe des letzten Nettogehalts. Bei Selbständigen am Einkommen, auf das sie zuletzt Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern spielt zudem die Art der Maßnahme eine Rolle.

Für den Antrag auf Übergangsgeld brauchen Sie den offiziellen Bewilligungsbescheid für die Rehamaßnahme und den bestätigten Termin der Klinik, die die Maßnahme durchführt. Haben Sie beides, beantragen Sie das Übergangsgeld bei der zuständigen Stelle.

Übergangsgeld bekommen Sie für die Dauer der medizinischen Reha oder der beruflichen Bildungsmaßnahme. Sind Sie nach Ende der Maßnahme nicht wieder arbeitsfähig, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung und zahlt Krankengeld.

Im Gegensatz zum Übergangsgeld gibt’s das Krankengeld von den gesetzlichen Krankenkassen. Sie haben Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie länger als 6 Wochen krankgeschrieben sind und Ihr Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Wichtig ist, dass Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen können. Sie müssen Krankengeld nicht selbst beantragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, während der 6-wöchigen Lohnfortzahlung eine Verdienstbestätigung an Ihre Krankenkasse zu schicken. Sie müssen nur die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen.

Ja, Selbstständige und freiberuflich Tätige haben Anspruch auf die Zahlung von Übergangsgeld, wenn sie zuvor freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Mehr Leistung, wenn's drauf ankommt

Krankenzusatzversicherung

Ob Zahnersatz, Sehhilfen oder Krankentagegeld: Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung optimieren Sie Ihren Versicherungsschutz.