So wird die Lohnabrechnung mit betrieblicher Altersvorsorge korrekt dargestellt

Kurz und kompakt

  • Die Entgeltumwandlung ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, einen Teil ihres Bruttolohns steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzuzahlen.

  • Meist erfolgt die bAV über eine Direktversicherung, bei der Sparbeiträge in Lebens- oder Rentenversicherungen, teils fondsgebunden, investiert werden.

  • Die Lohnabrechnung muss laut Nachweisgesetz den bAV-Beitrag ausweisen, der meist unter „Betr. AV. AN lfd. ST-frei“ vom Bruttogehalt abgezogen wird.

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Lohn- und Gehaltsabrechnung richtig lesen

Durch Entgeltumwandlung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttolohns steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen. Neben den persönlichen Daten der Mitarbeitenden, wie dem Geburtsdatum und den sozialversicherungsrechtlichen Angaben, sind auch Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu finden.

 

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung zahlt Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Bruttogehalts nicht an Sie aus, sondern führt ihn für Sie direkt in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab. Ihr Arbeitgeber kann Sie dabei mit einem Arbeitgeberzuschuss unterstützen. Seit 2018 gilt nach Betriebsrentengesetz Paragraf 1a eine gesetzliche Verpflichtung, mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zu leisten, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Die Sparbeiträge sind in der Einzahlungsphase bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei: Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei. Für bis zu 4 Prozent fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Wer mehr einzahlt, muss auf diese zusätzlichen Beträge Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Direktversicherung

In Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung ist der Begriff „Direktversicherung“ gebräuchlich. Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Versicherung ab, in die die umgewandelten Gehaltsanteile direkt vor der Lohnauszahlung eingezahlt werden. Eine Variante der Direktversicherung ist zum Beispiel die fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung. Bei dieser Form der Altersvorsorge zahlen die Versicherungsunternehmen die monatlichen Sparbeiträge in Aktienfonds ein.

Abzug des Arbeitnehmerbeitrags

Der eingezahlte Sparbetrag wird vom Bruttolohn abgezogen. Dieser Arbeitnehmerbeitrag stellt den Teil des Gehalts dar, den Beschäftigte selbst in die bAV einzahlen. Die Lohnabrechnung weist ihn mit Bezeichnungen wie „Betr. AV. AN lfd. ST-frei“ aus.

Einfluss auf das Steuer-Brutto

Das sogenannte Steuer-Brutto ist jenes Gehalt, das tatsächlich für die Berechnung von Lohnsteuer und Sozialabgaben zählt. Es wird erst nach Abzug des umgewandelten Sparbetrags ermittelt. Wenn Sie durch die Entgeltumwandlung einen Teil Ihres Bruttolohns in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen, sinkt also die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bemessungsgrundlage und das Steuer-Brutto fällt niedriger aus. Dementsprechend zahlen Sie weniger Steuern und Abgaben, als wenn der umgewandelte Betrag regulär Teil Ihres Bruttogehalts wäre. Vom Steuer-Brutto werden dann die Lohnsteuer, Sozialabgaben und ggf. Kirchensteuer abgezogen. Am Ende ergibt sich daraus der Nettolohn, den Ihr Arbeitgeber auf Ihr Konto überweist. Diesen Betrag finden Sie am unteren Ende Ihrer Lohnabrechnung.

Wie der Arbeitgeberzuschuss behandelt wird

Ihr Arbeitgeber kann den Arbeitgeberzuschuss als Zuschuss oder zusätzlich zum Bruttogehalt zahlen. Dann erscheint er separat auf der Lohnabrechnung und taucht nicht im Steuer-Brutto auf. Der Zuschuss ist nicht Teil der steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Beitragsbemessungsgrundlage. Sie müssen darauf also keine Abgaben zahlen.

Das bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Sie Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge spielt sie eine Rolle, weil die eingezahlten Beiträge nur bis zu dieser Grenze steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Wer mehr einzahlen möchte, kann das zwar tun, die zusätzlichen Beträge werden dann aber wie normales Einkommen versteuert. Trotzdem kann sich das lohnen: Durch höhere Einzahlungen wächst das angesparte Kapital für Ihre Altersvorsorge stärker, wobei die später im Ruhestand ausgezahlten Beträge in der Regel geringer besteuert sind als das Einkommen während des Berufslebens.

Bei Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge beziehungsweise Entgeltumwandlung steht Ihnen eine Beraterin oder ein Berater Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort zur Seite.

 

FAQs zur bAV-Lohnabrechnung

Die in die bAV eingezahlten Sparbeiträge sind bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei. Der höchste Sparbeitrag, der sich steuerfrei umwandeln lässt, liegt bei etwa 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Der sozialversicherungsfreie Höchstbeitrag liegt bei ungefähr 4 Prozent. Die exakten Grenzen hängen vom konkreten Vertrag und von der exakten Förderungssumme ab. Einige Altverträge haben Sonderregelungen.

Das Gehalt ist ein fester Betrag, den der Arbeitgeber monatlich in gleicher Höhe auszahlt. Dies erfolgt unabhängig von der Arbeitszeit. Der Lohn hingegen ist abhängig von den erbrachten Arbeitsstunden. Somit kann er von Monat zu Monat variieren.

Die Lohnabrechnung weist den bAV-Beitrag häufig unter dem Nettobereich aus, obwohl er aus dem Bruttogehalt umgewandelt wird. Die Darstellung im Nettobereich bedeutet nicht, dass der Betrag aus dem Nettogehalt abgezogen wurde. Tatsächlich erfolgt die Entgeltumwandlung vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

Im Rahmen der Entgeltumwandlung fallen bis zu einer bestimmten Höhe während der Ansparphase keine Steuern und keine Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag an. In der Auszahlungsphase werden jedoch Steuern sowie ggf. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Die Versteuerung der bAV erfolgt erst bei Auszahlung im Rentenalter. Die Höhe richtet sich nach dem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Zusätzlich können Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, wenn eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht.

Auf der Lohnabrechnung ist die bAV meist im Bereich „Abzüge“ oder „Nettobezüge“ als eigener Posten aufgeführt, oft mit Bezeichnungen wie „bAV“, „Direktversicherung“ oder „Entgeltumwandlung“.

Sie müssen im Rentenalter die Auszahlungen der bAV als Einkommen versteuern. Sind Sie gesetzlich versichert, fallen zudem Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Die genaue Belastung hängt vom Auszahlungsbetrag und den individuellen Verhältnissen ab.

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