Neben den persönlichen Daten der Mitarbeitenden, wie dem Geburtsdatum und den sozialversicherungsrechtlichen Angaben, sind seit 2013 auch Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu finden. Der eingezahlte Sparbetrag – auf der Lohnabrechnung unter „Betr. AV. AN lfd. ST-frei“ angegeben – wird dabei vom Bruttolohn oder Bruttogehalt abgezogen. Da dieser Betrag steuerfrei ist, reduziert sich das zu versteuernde Gehalt (Steuer-Brutto).
Daraus wird die Höhe der Sozialabgaben und Steuern ermittelt. Diese werden ohne Anrechnung des Sparbetrags vom Gesamt-Brutto abgezogen. Von diesem Netto-Lohn oder -Gehalt wird schließlich noch der Betrag abgezogen, den die Mitarbeitenden in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt haben. Am Ende der Lohnabrechnung ist dann der Netto-Auszahlungsbetrag zu finden.