Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Sie Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge spielt sie eine Rolle, weil die eingezahlten Beiträge nur bis zu dieser Grenze steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Wer mehr einzahlen möchte, kann das zwar tun, die zusätzlichen Beträge werden dann aber wie normales Einkommen versteuert. Trotzdem kann sich das lohnen: Durch höhere Einzahlungen wächst das angesparte Kapital für Ihre Altersvorsorge stärker, wobei die später im Ruhestand ausgezahlten Beträge in der Regel geringer besteuert sind als das Einkommen während des Berufslebens.
Bei Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge beziehungsweise Entgeltumwandlung steht Ihnen eine Beraterin oder ein Berater Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort zur Seite.