Wenn Sie an Urlaub denken, haben Sie vermutlich verschiedene Bilder im Kopf: Strand, Schnee oder vielleicht auch einfach ein paar gemütliche Nachmittage mit einem guten Buch. Um Geld geht es in dieser Zeit wahrscheinlich nicht. Das ändert sich jedoch, wenn Sie Ihren Urlaub nicht oder nicht mehr nehmen können und es um die Auszahlung des Restanspruchs geht. Sei es, weil Sie krank sind, ein Arbeitsplatzwechsel ansteht oder aufgrund von Kündigung. In diesem Fall greift unter Umständen die Urlaubsabgeltung. Doch Vorsicht: Sie gilt nur unter bestimmten Bedingungen.