Zusatzrente: Den Ruhestand finanziell absichern

Kurz und kompakt

  • Die Zusatzrente ist essenziell, um Versorgungslücken der gesetzlichen Rente im Ruhestand zu schließen und den Lebensstandard zu sichern.
  • Die klassische Betriebsrente wird vom Arbeitgeber mitgetragen und staatlich gefördert, wodurch sich eine lohnende Zusatzversorgung ergibt.

  • Private Rentenversicherungen bieten flexible Konditionen mit lebenslanger Auszahlung und Umwandlung des Kapitals in monatliche Renten.

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Private und betriebliche Vorsorgemöglichkeiten für Ihren Ruhestand

Oft reichen die Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Zukünftige Rentnerinnen und Rentner sollten daher früh daran denken, sich privat abzusichern. Der Begriff Zusatzrente steht für unterschiedliche Möglichkeiten, die gesetzliche Rente zu ergänzen. Gemeint sind damit sowohl staatlich geförderte Verträge wie auch betriebliche oder individuelle Vorsorgemöglichkeiten. Ob eine Zusatzrente für Sie sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab — etwa Ihrem Einkommen, Ihrer bisherigen Vorsorge und Ihren Lebenszielen im Ruhestand. Sie lohnt sich besonders dann, wenn Sie eine Rentenlücke erwarten, also eine finanzielle Differenz zwischen der gesetzlichen Rente und dem, was Sie zum Leben wirklich brauchen.

Pflichtversicherung und private Altersversorgung kombinieren

Es ist nie zu spät, eine Zusatzrente abzuschließen. Jedoch je früher Sie beginnen, desto mehr Geld bekommen Sie im Ruhestand. Abhängig vom Modell kommen weitere Vorteile hinzu: Der Staat unterstützt viele Formen der Zusatzrente mit Zuschüssen oder Steuervorteilen. Außerdem können Sie bei einigen Vorsorgevarianten selbst bestimmen, wie Sie sich die Rente auszahlen lassen möchten. In vielen Fällen ist eine monatliche Rentenzahlung vorgesehen. Teilweise lassen sich auch Kapitalauszahlungen vereinbaren. Die Art Ihrer zusätzlichen Altersvorsorge wählen Sie selbst. Möglich sind eine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung, eine private Rentenversicherung oder staatlich geförderte Vorsorgeformen wie die Riester- oder die Rürup-Rente. Welche Form für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab.

Zusatzrenten im Überblick

Es gibt verschiedene Vorsorgemöglichkeiten. Welche Variante sich für Sie eignet, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Hier finden Sie einen Überblick über die unterschiedlichen Zusatzrentenversicherungen. 

Klassische Betriebsrente

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Dabei wird ein Teil Ihres Bruttolohns als Sparbetrag für Ihre Altersvorsorge eingezahlt. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich unter Umständen an den Beitragszahlungen oder finanziert die Betriebsrente sogar ganz. Der Staat fördert diese Art der Zusatzrente, wenn Sie einen Teil der Beiträge selbst einzahlen.

Private Rentenversicherung

Diese Form der Zusatzrente schließen Sie selbst mit einem Versicherungsunternehmen ab. Dabei haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern, Konditionen und Versicherungsbedingungen. Ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt bekommen Sie die private Rentenversicherung lebenslang monatlich ausgezahlt. Das von Ihnen angesparte Vermögen wird dabei in eine monatliche Rente umgerechnet. Bei einigen Modellen ist auch eine Einmalzahlung möglich.

VBL-Rente

Die Rente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine Zusatzversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit einem Tarifvertrag. Damit erhalten sie zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersversorgung.

Riester- und Rürup-Rente

Hierbei handelt es sich um Formen der staatlich geförderten privaten Altersversorgung. Die Riester-Rente gibt es als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, als Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag oder als Wohn-Riester-Produkt zur Tilgung von Immobilienschulden. Die Rürup-Rente hingegen ist vor allem für Selbstständige gedacht. Ihre Besonderheit liegt in den erheblichen Steuervorteilen, von denen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer in den Jahren der Sparphase profitieren.

Immobilienverrentung oder Umkehrhypothek

Eigentümerinnen und Eigentümer beleihen ihre Immobilie oder verkaufen sie ganz oder teilweise. Im Gegenzug erhalten sie entweder eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung. Gleichzeitig wird ihnen in der Regel ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauch eingeräumt und im Grundbuch eingetragen. Der Staat fördert diese Form der Vorsorge aber nicht. Wichtig ist, die Angebote genau zu prüfen, denn die Konditionen unterscheiden sich oft deutlich.

Zusatzrente beantragen

Zusatzrenten beantragen Sie beim Anbieter direkt. Ein wichtiges Dokument dafür ist der Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn viele Versorgungseinrichtungen prüfen anhand dieses Bescheids, ob und wann ein Anspruch besteht, und zahlen die Zusatzrente ergänzend zur gesetzlichen Rente. Der erste Schritt besteht also darin, die gesetzliche Rente zu beantragen. Das geht online, schriftlich oder persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung. Am besten erledigen Sie das etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. In der Regel erhalten Sie den Bescheid einige Wochen später per Post. Sobald der Rentenbescheid vorliegt, stellen Sie den Antrag beim Anbieter Ihrer Zusatzrente — zum Beispiel einer Pensionskasse oder Ihrem Versicherungsunternehmen. Je nach Modell müssen Sie dabei bestimmte Formulare einreichen. 

Erforderliche Unterlagen bei der Beantragung

Für den Antrag auf eine Zusatzrente benötigen Sie in der Regel

  • den Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • Ihre Kontoverbindung und
  • je nach Anbieter zusätzliche Nachweise zur Mitgliedschaft in einer Versorgungseinrichtung oder zu bisherigen Versicherungsverträgen.

Gesetzlicher Renteneintritt und Rentenleistungen

Neben der privaten und betrieblichen Vorsorge bildet die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin die zentrale Grundlage der Alterssicherung. Das Renteneintrittsalter für die Regelaltersrenten wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben und gilt ab dem Geburtsjahrgang 1964. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch Ihre Rente auch vor oder nach dem Renteneintrittsalter beantragen. Wenn Sie früher in Rente gehen möchten, müssen Sie aber mit Abschlägen rechnen.

Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67

Geburtsjahr versicherte PersonRentenalter
195565 Jahre und 9 Monate
195665 Jahre und 10 Monate
195765 Jahre und 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre und 2 Monate
196066 Jahre und 4 Monate
196166 Jahre und 6 Monate
196266 Jahre und 8 Monate
196366 Jahre und 10 Monate
ab 196467 Jahre

Gesetzliche Rentenleistungen

Die gesetzlichen Rentenleistungen umfassen die Zahlungen von Altersrente, Erwerbsminderungsrente sowie Waisen-, Witwen- und Witwerrente. Hinzu kommt unter Umständen der Grundrentenzuschlag. Er erhöht die Rente von Menschen, die trotz vieler Beitragsjahre nur eine geringe Rente erhalten. Voraussetzungen sind mindestens 33 Jahre mit sogenannten Grundrentenzeiten. Das sind Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, Selbstständigkeit, Kindererziehung oder Pflege. Wenn Sie mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, gibt es ggf. den vollen Zuschlag. Ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht, hängt auch vom Einkommen ab. Dabei gelten bestimmte Freibeträge, die sich am aktuellen Rentenwert orientieren. Die Rentenversicherung prüft automatisch, ob Sie Anspruch haben. Sie müssen den Grundrentenzuschlag nicht gesondert beantragen.

Ob betriebliche Vorsorge oder private Versicherung — alle Bausteine tragen dazu bei, den Ruhestand finanziell abzusichern. Die Beraterinnen und Berater Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort finden gerne mit Ihnen zusammen die passende Lösung für Sie.

 

FAQs zur Zusatzrente

Die Mindestversicherungszeit für alle gesetzlichen Rentenarten beträgt:

  • 5 Jahre für die Regelaltersrente, die Rente wegen Erwerbsminderung, die Hinterbliebenen- und Erziehungsrente.
  • 20 Jahre für eine Rente aufgrund von voller Erwerbsminderung für Versicherte, die die allgemeine Wartezeit vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung nicht erfüllt haben.
  • 25 Jahre für eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute sowie Bergleute ab dem 50. Lebensjahr.
  • 35 Jahre für eine Altersrente für langjährig Versicherte und schwerbehinderte Menschen.
  • 45 Jahre für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

 

Die Formel zur Berechnung lautet: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert = monatliche Rentenhöhe

Entgeltpunkte: Zur Ermittlung der Entgeltpunkte wird jedes Jahr Ihr Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht Ihr Verdienst dem Durchschnittsverdienst, erhalten Sie für das Vergleichsjahr einen Entgeltpunkt.

Zugangsfaktor: In den Zugangsfaktor gehen sowohl Zuschläge bei Ihrer Rente als auch Abzüge ein. Abzüge werden fällig, wenn Sie vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen. Zuschläge hingegen erhalten Sie, wenn Sie vorerst auf Ihre Rentenbezüge verzichten und beispielsweise weiterarbeiten, obwohl Sie die Altersgrenze erreicht haben.

Rentenartfaktor: Bei der Ermittlung des Rentenartfaktors kommt es auf die Art Ihrer Rente an — zum Beispiel Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung und so weiter. Dadurch fällt der Rentenartfaktor von Person zu Person unterschiedlich aus.

Rentenwert: Dabei handelt es sich um den in Euro ausgedrückten Wert eines Entgeltpunkts in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Wert wird immer der aktuellen wirtschaftlichen Situation angepasst.

Anspruch auf eine Zusatzrente hat, wer eine entsprechende Altersvorsorge abgeschlossen und Beiträge eingezahlt hat. Das gilt für private Rentenversicherungen, staatlich geförderte Modelle wie Riester- oder Rürup-Renten sowie für Betriebsrenten, wenn Ihr Arbeitgeber diese anbietet.

Es gibt tariflich geregelte Zusatzrenten über Versorgungskassen und Betriebsrenten. Zusätzlich bieten viele Versicherungen private Rentenversicherungen an, die Sie individuell abschließen können.

Ja, die Zusatzrente wird bei der Berechnung des gesamten Alterseinkommens berücksichtigt. Je nach Art der Zusatzrente kann sie auf staatliche Leistungen angerechnet werden, insbesondere bei Grundsicherung im Alter.

Die Höhe Ihrer Zusatzrente hängt vom gewünschten Lebensstandard im Ruhestand ab. Eine häufig empfohlene Zielgröße ist ein Einkommen von etwa 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens, wenn Sie Ihre gesamten Zahlungseingänge zusammenrechnen.

Nein. Die Zusatzrente unterliegt im Ruhestand der Einkommensteuer, wobei der Besteuerungsanteil je nach Rentenbeginn variiert. Eventuelle Freibeträge oder Werbungskosten können den steuerpflichtigen Betrag reduzieren.

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