Grundbucheintrag: Ablauf und Kosten

Kurz und kompakt

  • Der Grundbucheintrag ist ein öffentlicher Nachweis über die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken und Immobilien.​

  • Die Dauer bis zur endgültigen Eintragung kann je nach Auslastung des Grundbuchamts mehrere Wochen bis Monate betragen.​

  • Die Kosten für Notar und Grundbucheintrag sind gesetzlich geregelt und betragen etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises.​

Vom Käufer zum Eigentümer werden

Mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag einer Immobilie geht für viele Menschen ein Traum in Erfüllung. Um von der Käuferin oder dem Käufer zur offiziellen Eigentümerin oder zum Eigentümer des Objekts zu werden, ist ein entsprechender Grundbucheintrag erforderlich.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das die Besitz- und Rechtsverhältnisse eines Grundstücks dokumentiert. Zu jedem Grundstück in Deutschland besteht eine eigene Seite im Grundbuch der Gemeinde. Das Grundbuchamt führt dieses Register. Ein Eintrag enthält Angaben zu den Eigentumsverhältnissen, Lasten und Beschränkungen sowie zum Grundpfandrecht.

Ablauf der Eintragung

Ist ein Kaufvertrag für eine Immobilie unterzeichnet, hat das Objekt noch nicht die Eigentümerin oder den Eigentümer gewechselt. Der Übergang von der Verkäuferin oder dem Verkäufer auf die Käuferin oder den Käufer erfolgt erst mit dem Eintrag ins Grundbuch. Das Verfahren hierfür ist in der Grundbuchordnung festgehalten und streng reglementiert. Daher wird ein Grundbucheintrag in der Regel über eine Notarin oder einen Notar abgewickelt. Sie oder er veranlasst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags eine Auslassungsvermerkung im Grundbuch. Damit ist die Immobilie der Käuferin oder dem Käufer zugesichert. Die Verkäuferin oder der Verkäufer kann sie nicht mehr anderweitig verkaufen. Ist die Immobilie über einen Baukredit finanziert, erfolgt auch ein Eintrag der Grundschuld ins Grundbuch. Damit ist die Bank für die Laufzeit des Darlehens Miteigentümerin. Bezahlt die Käuferin oder der Käufer den vertraglich festgelegten Preis an die Verkäuferin oder den Verkäufer, beantragt die Notarin oder der Notar die endgültige Übertragung des Eigentums beim zuständigen Amt.

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Dauer und Kosten

Wie lange es dauert, bis eine Käuferin oder ein Käufer endgültig als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch steht, variiert. Dies ist von der Auslastung des jeweiligen Grundbuchamtes abhängig und kann sich über mehrere Wochen oder Monate ziehen. Sowohl für den Grundbucheintrag als auch für die Tätigkeiten der Notarin oder des Notars fallen Kosten an. Im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sind diese Gebühren geregelt. Sie bemessen sich größtenteils am Kaufpreis der Immobilie. Als Richtwert gelten 1,5 Prozent des Kaufpreises.

Tipps zum Grundbucheintrag

  • Beantragen Sie bereits vor dem Hauskauf Einsicht in das Grundbuch. Ein Auszug gibt Aufschluss über eventuelle Belastungen des Grundstücks. Hierfür benötigen Sie einen Vorvertrag beziehungsweise eine Bestätigung von der Verkäuferin, dem Verkäufer oder der Maklerin bzw. dem Makler.
  • Ein Grundbucheintrag gibt keine Auskunft über Grundstücksgrenzen. Diese Informationen erhalten Sie beim Katasteramt.
  • Den Auszug aus dem Grundbuch können Sie auch für die Finanzierung des Kaufobjekts bei Ihrer Bank vorlegen.
  • Lassen Sie die Eintragung ins Grundbuch immer über eine Notarin oder einen Notar abwickeln. Nur in Ausnahmefällen ist sie oder er nicht notwendig, zum Beispiel bei Vorlage eines Erbscheins.
  • Bewahren Sie Ruhe, wenn es länger dauert, bis der Grundbucheintrag auf Sie umgeschrieben ist. Durch die Vormerkung sind Sie rechtlich abgesichert.