Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weder Ihren erlernten noch einen anderen Beruf mehr ausüben können, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollten Sie nur noch in der Lage sein, weniger als drei Stunden pro Tag zu arbeiten, steht Ihnen ebenfalls die volle Leistung zu. Auf eine Erwerbsminderungsrente von 50 Prozent haben Sie laut Versicherer Anspruch, wenn Sie drei oder mehr Stunden täglich arbeiten können.
Während Ihnen sowohl bei einer teilweisen Erwerbsminderung als auch bei Erwerbsunfähigkeit – also einer vollen Erwerbsminderung – eine Erwerbsminderungsrente zusteht, ist das bei Berufsunfähigkeit nicht der Fall. Denn bei dieser können Betroffene zwar nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten, aber grundsätzlich noch anderen Tätigkeiten nachgehen.