Die erste eigene Wohnung kann ganz schön ins Geld gehen: Studentinnen und Studenten, Auszubildende oder Geringverdienende haben die Möglichkeit, Wohngeld als Mietkostenzuschuss bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, der bei Mietkosten finanziell entlasten soll.
Die Höhe des Wohngelds hängt vom Gesamteinkommen, der Miethöhe und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.
Mietzuschüsse gelten für gemieteten Wohnraum, Eigentümer beantragen stattdessen einen sogenannten Lastenzuschuss.
Die erste eigene Wohnung kann ganz schön ins Geld gehen: Studentinnen und Studenten, Auszubildende oder Geringverdienende haben die Möglichkeit, Wohngeld als Mietkostenzuschuss bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Ob und wie viel Wohngeld Ihnen zusteht, hängt von der Höhe der Miete oder der monatlichen Belastung sowie vom Einkommen aller Haushaltsangehörigen ab. Viele Bundesländer bieten im Internet unverbindliche Wohngeldrechner an. Mit denen können Sie schon vor der Antragstellung prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Wer BAföG, Bürgergeld oder Berufsausbildungsbeihilfe bezieht, erhält keinen zusätzlichen Zuschuss.
Den Antrag müssen Sie nicht persönlich auf dem Amt stellen. Sie können ihn auch per Post oder E-Mail an die zuständige Wohngeldstelle schicken. Im Internet oder bei der Wohngeldstelle in Ihrer Nähe finden Sie Vordrucke für den Wohngeldantrag. Darüber hinaus benötigen Sie noch
Je nach Fall kann die Behörde weitere Unterlagen anfordern. Wenn Ihr Antrag vollständig ist, entscheidet die zuständige Verwaltung, wie hoch das Wohngeld ausfällt. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Wohngeldantrag.
Das Wohngeld dient als Mietzuschuss, wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben. Leben Sie in einer eigenen Wohnung oder in einem eigenen Haus, beantragen Sie einen Lastenzuschuss. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig vom Wohnort und orientiert sich unter anderem am örtlichen Mietspiegel. Das Wohngeld erhalten Sie in der Regel ein Jahr lang. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Wohngeld haben, Ihr Studentenbudget aber trotzdem nicht für die Miete reicht, lohnt es sich, über einen flexiblen Studienkredit nachzudenken. Der KfW-Kredit unterstützt Studentinnen und Studenten im Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium mit monatlich 100 bis 650 Euro für maximal 14 Semester.
Für Mieter mit geringem Einkommen bietet sich in vielen Fällen auch die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins an. Mit diesem Nachweis können Sie günstige Sozialwohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, beziehen. Die Einkommensgrenzen, die für den Wohnberechtigungsschein gelten, variieren je nach Bundesland.