Kurz und kompakt

  • Hausgeld ist eine monatliche Zahlung von Wohnungseigentümern zur Deckung gemeinschaftlicher Kosten einer Wohnanlage.

  • Es umfasst umlagefähige Betriebskosten wie Wasser, Müllentsorgung oder Heizkosten in Gemeinschaftsbereichen.

  • Die Verteilung der Kosten richtet sich nach Wohnfläche, festen Anteilen oder speziellen Verteilungsschlüsseln.

Das sollten Sie als Eigentümerin oder Eigentümer wissen

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, sollten Sie nicht nur auf den Kaufpreis achten. Auch das sogenannte Hausgeld ist ein wichtiger Kostenfaktor. Doch was genau ist Hausgeld und welche Posten fallen darunter? Wissenswertes zum Thema Hausgeld erfahren Immobilienkäuferinnen und Immobilienkäufer hier.

Hausgeld bei Eigentumswohnungen

Ob Haus- oder Wohnungskauf: Jede Immobilie kostet im Unterhalt Geld. Als Besitzerin oder Besitzer einer Eigentumswohnung müssen Sie unter anderem ein Hausgeld – auch Wohngeld genannt – zahlen. Es handelt sich dabei um eine Art Nebenkostenabrechnung für die Wohnungseigentümer. Diese dient der Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Das Hausgeld wird monatlich im Voraus an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) überwiesen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in der Wohnung leben, diese vermieten oder ob sie leerstehend ist – die monatlichen Vorschüsse müssen Sie als Wohnungseigentümer leisten.

Bestandteile des Hausgelds

Das Hausgeld für eine Eigentumswohnung setzt sich aus verschiedenen Kostenpositionen zusammen. Zu den umlagefähigen Kosten – also jene, die Sie auf den Mieter Ihrer Wohnung umlegen können – zählen:

  • Betriebskosten – zum Beispiel für Wasser, Abfallentsorgung, Treppenhaus- und Gartenpflege,
  • Heizkosten und Stromkosten für gemeinschaftlich genutzte Räume wie Treppenhäuser,
  • Kosten für den Hausmeister und
  • Wohngebäudeversicherung.

Einige Kostenpunkte sind nicht umlagefähig. Diese müssen Sie als Eigentümer selbst tragen. Dazu gehören

Ihr Weg ins Eigenheim: Mit flexibler Tilgung finanzieren

Annuitätendarlehen

Volle Planungssicherheit für Ihre Baufinanzierung dank konstanter Raten und Tilgung bereits von Anfang an.

Höhe des Hausgelds

Der Kalkulation des Hausgelds bei Eigentumswohnungen liegt ein Wirtschaftsplan zugrunde. In diesem errechnet die Hausverwaltung jährlich die ungefähren Kosten – inklusive der Instandhaltung und der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Die monatliche Umlage für das Hausgeld liegt häufig 20 bis 30 Prozent über den Nebenkosten, die Sie von dem Mieter erhalten, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten. Denn nicht alle Posten können auf sie oder ihn umgelegt werden – nur umlagefähige Betriebskosten wie Abfallentsorgung und Heizkosten.

Die Verteilung der Kosten kann auf verschiedene Arten erfolgen: Das Hausgeld wird zu gleichen Teilen von jeder jedem Eigentümer gezahlt, der Miteigentumsanteil wird nach Quadratmetern verteilt oder die Umlegung der Kosten erfolgt mithilfe eines Verteilungsschlüssels. Auf die Höhe der Betriebskosten und entsprechend auf das Hausgeld wirken sich zum Beispiel die Ausstattung und Unterhaltung der Wohnanlage aus. Wenn Immobilien Aufzüge oder Schwimmbäder besitzen, sind die Beträge für das Hausgelds folglich höher. Dies sollten Sie vor dem Immobilienkauf mitberücksichtigen.

Jahresabrechnung für Eigentumswohnung

Wenn Sie eine Eigentumswohnung gekauft haben, erhalten Sie einmal im Jahr eine Jahresabrechnung von der Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Rahmen dieser Abrechnung erfolgt die Verrechnung des Hausgelds mit den tatsächlich angefallenen Kosten. So kann jeder Wohnungseigentümer entweder mit einer Rückerstattung oder Nachzahlung des Hausgelds rechnen. Sollten hohe abweichende Kosten in der Hausgeldabrechnung festgestellt werden, erfolgt häufig eine Anpassung des Wirtschaftsplans für die nächste Abrechnungsperiode.