Kurz und kompakt

  • Hausgeld zahlen Besitzerinnen und Besitzer von Eigentumswohnungen monatlich an die Hausgemeinschaft, um gemeinschaftliche Kosten einer Wohnanlage zu decken.

  • Es umfasst umlagefähige Betriebskosten für zum Beispiel die Wasserversorgung, Müllentsorgung oder für Heizkosten in Gemeinschaftsbereichen.

  • Die Verteilung der Kosten richtet sich nach Wohnfläche, festen Anteilen oder speziellen Verteilungsschlüsseln.

Das sollten Sie als Eigentümerin oder Eigentümer wissen

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, sollten Sie nicht nur auf den Kaufpreis achten. Das sogenannte Hausgeld ist ebenfalls ein wichtiger Kostenfaktor. Doch was genau ist Hausgeld und welche Posten fallen darunter? Viele verwechseln das Hausgeld mit der Nebenkostenabrechnung. Nebenkosten beziehen sich aber nur auf die Betriebskosten, die die Mieterinnen und Mieter monatlich zahlen müssen. Das Hausgeld hingegen umfasst zusätzlich die nicht-umlagefähigen Kosten wie Verwaltungskosten. Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer zahlen also mehr als nur die Nebenkosten, da sie für das gesamte Gemeinschaftseigentum verantwortlich sind.

Hausgeld bei Eigentumswohnungen

Ob Haus- oder Wohnungskauf: Jede Immobilie kostet im Unterhalt Geld. Als Besitzerin oder Besitzer einer Eigentumswohnung begleichen Sie die Betriebskosten durch Ihr Hausgeld. Damit finanziert die Hausgemeinschaft die Bewirtschaftung, Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Das Hausgeld müssen Sie monatlich im Voraus an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) überweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in der Wohnung leben, sie vermieten oder ob sie leersteht.

Wohnungseigentumsgesetz als rechtliche Grundlage

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt vor, dass alle Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer anteilig für die Kosten rund um das Gemeinschaftseigentum aufkommen. Wie viel sie zahlen müssen, richtet sich nach dem jeweiligen Miteigentumsanteil. Das WEG schreibt zudem vor, dass die Eigentümergemeinschaft jährlich einen Wirtschaftsplan aufstellt. Er enthält alle geplanten Ausgaben für die Wohnanlage. Daraus ergibt sich die Höhe des Hausgelds.

Bestandteile des Hausgelds

Das Hausgeld für eine Eigentumswohnung setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen. Die folgende Tabelle zeigt, welche Kosten darin zu den umlagefähigen zählen und welche nicht. Umlagefähig bedeutet, dass Besitzerinnen und Besitzer die Kosten weitergeben können, falls sie ihre Wohnung vermietet haben. Die nicht-umlagefähigen Posten muss die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst tragen.

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 Gehört zum Hausgeld?Umlage möglich?
Betriebskosten: Wasser, Abfallentsorgungjaja
Betriebskosten: Treppenhaus- und Gartenpflegejaja
Heizkosten in Gemeinschaftsräumenjaja
Strom für gemeinschaftliche Bereiche wie Treppenhäuserjaja
Kosten für Hausmeisterin oder Hausmeisterjaja
Wohngebäudeversicherungjaja
Verwaltungskosten, z. B. für die Kontoführung der Hausverwaltungjanein
Instandhaltungsrücklage für Reparaturen und Renovierungen zur Erhaltung der Wohnanlagejanein

Höhe des Hausgelds

Der Wirtschaftsplan der Eigentümergemeinschaft bildet die Grundlage für die Kalkulation des Hausgelds. Dafür errechnet die Hausverwaltung jährlich die ungefähren Kosten einschließlich der Ausgaben für Instandhaltung und der Instandhaltungsrücklage. Das monatliche Hausgeld liegt häufig 20 bis 30 Prozent über den Nebenkosten.

Wer wie viel Hausgeld zahlen muss

Die Aufteilung der Kosten lässt sich auf verschiedene Arten vornehmen: Entweder zahlen alle Besitzerinnen und Besitzer das Hausgeld zu gleichen Teilen oder der Miteigentumsanteil wird nach Quadratmetern verteilt. Eine Umlegung der Kosten mithilfe eines anderen Verteilungsschlüssels ist ebenfalls möglich. Die Ausstattung der Wohnanlage wirkt sich auf die Höhe der Betriebskosten und entsprechend auch auf das Hausgeld aus. Wenn eine Wohnanlage Aufzüge oder Schwimmbäder hat, sind die Beträge für das Hausgeld höher. Berücksichtigen Sie dies vor dem Immobilienkauf.

Jahresabrechnung für die Eigentumswohnung

Wenn Sie eine Eigentumswohnung gekauft haben, erhalten Sie einmal im Jahr eine Jahresabrechnung von der Wohnungseigentümergemeinschaft. Anhand dieser Abrechnung erfolgt die Verrechnung des Hausgelds mit den tatsächlich angefallenen Kosten. So kann jede Wohnungseigentümerin oder jeder Wohnungseigentümer entweder mit einer Rückerstattung oder Nachzahlung rechnen. Wenn in der Abrechnung deutlich höhere Kosten als geplant auftauchen, erfolgt häufig eine Anpassung des Wirtschaftsplans für die nächste Abrechnungsperiode.

FAQs zum Hausgeld

Hausgeld ist der monatliche Betrag, den Besitzerinnen und Besitzer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlen, um die laufenden Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu decken. Dazu gehören Heizung, Wasser, Hausreinigung, Instandhaltung und Verwaltung. Die Ausgaben sind im Wirtschaftsplan der WEG festgelegt. Der Plan dient der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Immobilie.

Die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft kalkuliert die voraussichtlichen Kosten für das kommende Jahr und erstellt einen Wirtschaftsplan. Der Plan muss anschließend von der Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen werden. Entsprechend dem jeweiligen Miteigentumsanteil verteilen sich die Kosten auf die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Berechnung erfolgt anteilig, z. B. nach Größe und Lage der Wohnung.

Das Hausgeld ist teilweise mit den Nebenkosten vergleichbar, da es Betriebskosten für z. B. Heizung, Wasser oder Müllentsorgung enthält. Es umfasst jedoch auch die nicht-umlagefähigen Kosten wie die Instandhaltungsrücklage und Verwaltungsgebühren, die nicht an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden dürfen. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen diese selbst tragen.

Bei der Hausgeldabrechnung ist zu beachten, dass sie jährlich erfolgt und eine Gegenüberstellung der geleisteten Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten enthält. Achten Sie als Eigentümerin oder Eigentümer auf die korrekte Verteilung nach Miteigentumsanteilen und die Abgrenzung zwischen umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Kosten. Die Eigentümerversammlung beschließt die Abrechnung.

Das durchschnittliche Hausgeld liegt je nach Lage, Zustand und Ausstattung des Gebäudes in der Regel zwischen 2,50 und 4,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat. In Ballungsräumen oder bei älteren Immobilien mit hohem Sanierungsbedarf kann es auch darüberliegen. Eine genaue Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Wirtschaftsplan der Eigentümergemeinschaft.

Steuerlich geltend machen können Sie nur bestimmte Anteile des Hausgelds, insbesondere haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege oder Gebäudereinigung sowie Leistungen von Handwerkerinnen und Handwerkern. Nicht absetzbar sind hingegen reine Betriebskosten oder die Instandhaltungsrücklage. Die genauen steuerlich absetzbaren Beträge stehen in der aufgeschlüsselten Jahresabrechnung.

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