Die Warmmiete enthält alle Nebenkosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Zu diesen zählen zum Beispiel:
- Grundsteuer,
- bestimmte Versicherungen,
- Aufzug und Beleuchtung an oder in der Immobilie,
- Kosten für Kaltwasser und Abwasser,
- Heizkosten sowie
- Kosten für den Hausmeister, die Müllabfuhr und die Reinigung des Treppenhauses.
Zudem kann der Vermieter weitere Nebenkosten im Mietvertrag auflisten, die er auf den Mieter umlegt. Ob alle in der Nebenkostenabrechnung aufgeführten Kosten umlagefähig sind, lässt sich online in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) nachlesen. Da die Kosten für Posten wie Wasser oder Heizung je nach Verbrauch variieren, erhalten Mieter nach der jährlichen Abrechnung entweder eine Rückzahlung vom Vermieter oder sie müssen eine Nachzahlung an ihn leisten.