Nebenkosten: Was darf abgerechnet werden?

Kurz und kompakt

  • Mieter müssen zusätzlich zur Kaltmiete auch Nebenkosten zahlen, doch nur bestimmte Posten sind umlagefähig.

  • Umlagefähig sind unter anderem Grundsteuer, Wasser, Heizung, Reinigung, Hausmeister und Müllentsorgung.

  • Auch Wartungskosten, etwa für Rauchmelder oder Dachrinnenreinigung, sind bei entsprechender Vertragsregelung erlaubt.

     

Darauf sollten Sie als Mieter achten

In der Regel muss der Mieter einer Immobilie neben der Kaltmiete auch Nebenkosten zahlen. Doch nicht alle Kosten dürfen auf Sie umgelegt werden. Um Unstimmigkeiten mit Ihrem Vermieter zu vermeiden, sollten Sie bei der Nebenkostenabrechnung auf folgende Punkte achten.

Diese Nebenkosten darf Ihr Vermieter auf Sie umlegen

Nur die im Mietvertrag aufgeführten Kosten dürfen in die Nebenkostenabrechnung. Dazu zählen:

  • Grundsteuer,
  • Sach- und Haftpflichtversicherung,
  • Kaltwasser, Abwasser und Heizung,
  • Hausreinigung, Gartenpflege und Schornsteinreinigung,
  • Hausmeister,
  • Aufzug und Beleuchtung an beziehungsweise in der Immobilie,
  • Gemeinschaftsantenne und Gemeinschaftswaschküche,
  • Straßenreinigung und Müllbeseitigung.

Zudem ist es rechtens, wenn Ihr Vermieter im Mietvertrag unter dem Begriff "Sonstige Betriebskosten" weitere laufende Nebenkosten auflistet. Sie oder er darf zum Beispiel Wartungskosten für Rauchmelder oder die Reinigungen der Dachrinnen auf die Mieter umlegen.

Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung

Die Höhe der Nebenkosten wird durch den Verteilerschlüssel festgelegt. Er muss im Mietvertrag geregelt sein. Verteilerschlüssel für die Nebenkostenabrechnung können der Verbrauch, die Wohnungsgröße, die Personenanzahl oder die Anzahl der Wohneinheiten sein. Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Nebenkosten nach Anteil der Wohnfläche. Heizkosten muss Ihr Vermieter jedoch verbrauchsabhängig abrechnen.

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Nebenkosten, die nicht berechnet werden dürfen

Vermieter dürfen nicht alle Kostenaufwände auf den Mieter umlegen. Wenn zum Beispiel die Heizungsanlage defekt ist, muss in der Regel Ihr Vermieter die Kosten für die Reparatur tragen. Sie oder er steht in der Pflicht, das Mietobjekt instand zu halten.

Folgende Nebenkosten müssen Sie nicht übernehmen:

  • Hausverwaltung,
  • Instandhaltung und Instandsetzung,
  • Anschaffung und Installation von Feuerlöschern,
  • Erstbepflanzung,
  • Verwaltungsarbeit und Bankgebühren.