Die Wohnfläche ist laut Wohnflächenverordnung (WoFIV) die Fläche einer Immobilie, die im Gegensatz zu den Nutzflächen bewohnbar ist. Zur Wohnfläche gehören Aufenthaltsräume und Räume, die Wohnzwecken dienen wie zum Beispiel Küche, Bad, Flur, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer, Speisekammer und Abstellraum. Balkone, Terrassen oder Wintergärten gehören ebenfalls zur Wohnfläche. Allerdings lassen sie sich höchstens bis zu 50 Prozent anrechnen. Die Wohnfläche ist immer Teil der Nutzfläche.
Bei der Wohnflächenberechnung muss die Deckenhöhe und die Tatsache, ob der Raum offen oder geschlossen ist, miteinbezogen werden. Denn Flächen, die sich unter Dachschrägen oder Treppen mit einer Höhe von bis zu einem Meter befinden, dürfen bei der Wohnflächenberechnung nicht angerechnet werden. Bei Räumen, die eine Deckenhöhe von mehr als zwei Metern haben, dürfen Sie hingegen die gesamte Fläche anrechnen. Bei ein bis zwei Metern jedoch nur die Hälfte der Fläche.
Welche Räume zur Nutzfläche und welche zur Wohnfläche zählen: