Mietkautionskonto

Kurz und kompakt

  • Das Mietkautionskonto ermöglicht Vermieterinnen und Vermietern, Kautionsbeträge sicher und getrennt vom Privatvermögen anzulegen.

  • Das Konto wird meist auf den Namen der Vermieterin oder des Vermieters eröffnet, nach Rücksprache kann auch die Mieterin oder der Mieter ein eigenes Kautionskonto einrichten. Das Konto enthält die Daten des Mietenden und ist während des Mietverhältnisses für den Vermietenden unzugänglich.

  • Während der Mietdauer wird die Kaution verzinst. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Kaution inklusive Zinsen zurückzuzahlen, sofern keine Forderungen bestehen.

Ihre Vorteile mit einem Mietkautionskonto

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Mietkaution als finanzielle Sicherheit

Wer eine Wohnung mietet, zahlt in der Regel zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution, die im Mietvertrag festgehalten ist. Sie darf bei Wohnraum höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Wenn Mieten ausbleiben oder Reparaturen nach dem Auszug nötig sind, kann die Vermierterin oder der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen. Oft wird auch der Begriff „Mietsicherheit“ für den von der Mieterin oder vom Mieter hinterlegten Geldbetrag benutzt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Kaution zu zahlen. Mieterinnen und Mieter können die Mietkaution entweder bar hinterlegen oder auf ein spezielles Mietkautionskonto überweisen. Dieses Sparkonto wird auf den Namen des Mietenden oder des Vermietenden als Treuhänder eröffnet. Während der Mietdauer wird das Guthaben verzinst und bleibt vom Vermögen der Vermiterin oder des Vermieters getrennt. So ist es vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Nach dem Auszug wird das Konto aufgelöst, und der Mietende erhält seine Kaution zusammen mit den angefallenen Zinsen zurück, sofern keine offenen Forderungen bestehen.

Mietkautionskonto eröffnen

Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort richtet schnell und einfach ein Mietkautionskonto ein. Um das Konto zu eröffnen, benötigt die Bank ein gültiges Ausweisdokument des Kontoinhabenden, die Steuer-Identifikationsnummer – kurz Steuer-ID – und gegebenenfalls den Mietvertrag. Zudem vermerkt die Bank, zu welchem Zweck das Kautionskonto angelegt wurde. Bitte beachten Sie, dass für die Einrichtung Kosten anfallen können oder Kontoführungsgebühren zu zahlen sind.

Alles auf einmal oder nach und nach?

Mieterinnen und Mieter können wählen, wie sie die Kaution überweisen möchten. Sowohl Einmalzahlung als auch Ratenzahlung sind bei einem Mietkautionskonto zulässig. Die Zahlung in bis zu drei gleichen Monatsraten ist laut Paragraf 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erlaubt. Dabei ist die erste Teilzahlung mit Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren jeweils mit den folgenden zwei Monatsmieten.

Verzinsung und Rückzahlung der Mietkaution

Ein weiterer Vorteil des Mietkautionskontos ist die Verzinsung. Solange das Mietverhältnis besteht, erhöhen die Zinsen die Kautionssumme und somit auch die Mietsicherheit des Vermietenden. Ist das Mietverhältnis beendet und sind keine offenen Forderungen zu begleichen, muss der Vermietende den Kautionsbetrag inklusive Zinsen zurückzahlen. Die Vermieterin oder der Vermieter hat bis zu sechs Monate Zeit, um die Wohnung auf eventuelle Schäden zu prüfen; bei der Miete von Geschäftsräumen sogar bis zu einem Jahr. Erst danach muss sie oder er die Kaution zurückzahlen.

Insolvenzschutz durch verpfändetes Sparkonto

Im Falle einer Insolvenz der Vermieterin oder des Vermieters ist die Mietkaution vor dem Zugriff der Gläubigerinnen und Gläubiger geschützt, sofern sie auf einem separaten Sparkonto angelegt und zugunsten des Vermietenden verpfändet wurde. „Verpfändung“ bedeutet, dass die Vermieterin oder der Vermieter dabei als Pfandgläubigerin oder Pfandgläubiger eingetragen ist. Somit hat sie oder er keinen freien Zugriff auf das Guthaben. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn berechtigte Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen. Bei einer Verpfändung ist das Geld ausschließlich für den Vermietenden als Sicherheit reserviert und kann von anderen Gläubigerinnen und Gläubigern nicht gepfändet werden.

Alternativen zur Mietkaution: Die Bürgschaft

Eine Mietkautionsbürgschaft oder Bankbürgschaft, auch Mietkautionsversicherung genannt, ist eine Alternative zur klassischen Barkaution für Privatleute. Die Mieterin oder der Mieter überweist der Vermieterin oder dem Vermieter kein Geld, sondern die Bank stellt ihr oder ihm eine Bürgschaftsurkunde aus, die er beim Vermietenden einreicht. Dabei garantiert die Bank dem Vermietenden im Schadensfall die Zahlung. Die Bank prüft vorab die Bonität und verlangt eine Gebühr für die Bürgschaft. Jedoch muss der Vermietende der Bankbürgschaft zustimmen. Wenn der Mietende die Summe für die Kaution angespart hat, kann er die Bürgschaft kündigen. Die monatlichen Kosten sind gering. Ein weiterer Vorteil ist, dass es keine Mindestlaufzeit gibt.

FAQs zum Mietkautionskonto

Ein Mietkautionskonto ist ein Sparkonto, auf dem die Mietkaution – getrennt vom Vermögen der Vermieterin oder des Vermieters – sicher verwahrt wird.

Die Kaution wird auf das Konto eingezahlt und verzinst. Nach Mietende erhält die Mieterin oder der Mieter das Guthaben abzüglich möglicher Forderungen zurück.

Die Zinsen stehen der Mieterin oder dem Mieter zu.

Die Kosten können je nach Volksbank Raiffeisenbank unterschiedlich sein. Bitte fragen Sie bei Ihrer Bank vor Ort nach.

Ja, eine Barzahlung ist möglich, jedoch ist ein Mietkautionskonto die sicherere und üblichere Lösung.

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort und bringen Sie Mietvertrag und Ausweis mit.

Ob eine Online-Eröffnung möglich ist, hängt von Ihrer regionalen Bank ab. Bitte fragen Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort nach.

Ja, eine Mitkautionsbürgschaft kann als Alternative zur Mietkaution akzeptiert werden, wenn die Vermieterin oder der Vermieter zustimmt.