Wer eine Wohnung mietet, zahlt in der Regel zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution, die im Mietvertrag festgehalten ist. Sie darf bei Wohnraum höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Wenn Mieten ausbleiben oder Reparaturen nach dem Auszug nötig sind, kann die Vermierterin oder der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen. Oft wird auch der Begriff „Mietsicherheit“ für den von der Mieterin oder vom Mieter hinterlegten Geldbetrag benutzt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Kaution zu zahlen. Mieterinnen und Mieter können die Mietkaution entweder bar hinterlegen oder auf ein spezielles Mietkautionskonto überweisen. Dieses Sparkonto wird auf den Namen des Mietenden oder des Vermietenden als Treuhänder eröffnet. Während der Mietdauer wird das Guthaben verzinst und bleibt vom Vermögen der Vermiterin oder des Vermieters getrennt. So ist es vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Nach dem Auszug wird das Konto aufgelöst, und der Mietende erhält seine Kaution zusammen mit den angefallenen Zinsen zurück, sofern keine offenen Forderungen bestehen.