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So funktioniert ein Mietkautionskonto

Kurz und kompakt

  • Mit einem Mietkautionskonto verwahren Vermieter die Kaution sicher und getrennt vom Privatvermögen.

  • Das Konto läuft meist auf den Namen der Vermieterin oder des Vermieters. Nach Rücksprache kann auch die Mieterin oder der Mieter das Kautionskonto einrichten.

  • Während der Mietdauer wird die Kaution verzinst und darf nicht abgehoben werden. Nach Ende des Mietverhältnisses bekommen Mieter die Kaution inklusive Zinsen zurück, wenn es keine offenen Forderungen des Vermieters gibt.

Ihre Vorteile mit einem Mietkautionskonto

  • Kautionsbetrag sicher und getrennt von Privatvermögen anlegen

  • Einfache und schnelle Abwicklung mit Unterstützung durch die Bank

  • Automatische Verzinsung der Kaution erhöht den Wert der Sicherheit.

  • Bei Fragen erhalten Sie kompetente Beratung auf Augenhöhe.

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Mietkaution als finanzielle Sicherheit

Wer eine Wohnung oder ein Haus mietet, hinterlegt in der Regel eine Mietkaution. Sie dient Vermietern als finanzielle Sicherheit. Gleichzeitig schreibt das Gesetz vor, dass die Vermieterin oder der Vermieter die Kaution besonders schützen muss. Welche Möglichkeiten für die Anlage der Mietkaution bestehen und welche Rechte und Pflichten für beide Parteien eines Mietverhältnisses gelten, erfahren Sie hier.

Was ist ein Mietkautionskonto?

Die Mietkaution dient als Sicherheit. Vermieter können sie beispielsweise nutzen, wenn Mietzahlungen ausbleiben oder wenn nach dem Auszug Schäden an der Wohnung oder am Haus zu beheben sind. Die Kaution darf im Falle von Wohnraum höchstens drei Nettokaltmieten betragen.

Ein Mietkautionskonto ist eine spezielle Anlageform für diesen Geldbetrag. Damit verwahren Vermieter die Kaution getrennt von ihrem Privatvermögen auf. Zwar besteht ein Sicherungsanspruch auf das Geld, aber die Mietkaution bleibt grundsätzlich Eigentum des Mieters.

Die getrennte Anlage spielt auch bei einer möglichen Insolvenz des Vermieters eine wichtige Rolle. Wird die Kaution ordnungsgemäß angelegt, gehört sie nicht zur Insolvenzmasse und bleibt dem Zugriff von Gläubigern entzogen.

In welcher Form sich die Mietkaution hinterlegen lässt

Die verschiedenen Möglichkeiten unterscheiden sich vor allem darin, wer die Mietkaution verwaltet und wie sie rechtlich abgesichert ist. So eröffnen die Mieterin oder der Mieter ein Mietkautionskonto oder ein verpfändetes Sparbuch mitunter auch selbst. Die Vermieter richten hingegen ein Treuhandkonto ein. Die Kaution muss dabei stets getrennt vom eigenen Vermögen angelegt sein.

Hinterlegungsform

Wer verwaltet die Mietkaution?

Wem gehört das Geld?

Wie kann der Vermieter auf das Geld zugreifen?
MietkautionskontoMieter oder Vermieter eröffnet ein separates Mietkautionskonto.Guthaben bleibt Eigentum des Mieters.

Vermieter erhält ein Sicherungsrecht und darf auf Kaution zugreifen, wenn berechtigte Ansprüche bestehen.

verpfändetes Sparbuch

Mieter eröffnet ein Sparbuch und verpfändet es an Vermieter.

Sparbuch und Guthaben bleiben Eigentum des Mieters.

Durch Pfandrecht kann Vermieter auf das Geld zugreifen, wenn berechtigte Forderungen bestehen.

TreuhandkontoVermieter eröffnet das Konto und verwaltet es treuhändig.

Guthaben bleibt Eigentum des Mieters.

Vermieter darf auf Kaution zugreifen, wenn berechtigte Ansprüche bestehen.

MietkautionsbürgschaftBank oder Versicherung übernimmt Bürgschaft, eine Kaution gibt es nicht.

Kautionsguthaben gibt es nicht.

Bei berechtigten Forderungen zahlt Bürge bis zur vereinbarten Höhe an Vermieter und fordert den Betrag anschließend vom Mieter zurück.

Welche Vor- und Nachteile die einzelnen Möglichkeiten haben

Ein Vergleich der jeweiligen Vor- und Nachteile kann sich lohnen. Denn während die verschiedenen Konten vor allem auf die sichere Verwahrung der Kaution ausgerichtet sind, bleibt Mietern bei einer Bürgschaft die Kautionssumme zur freien Verfügung.

Hinterlegungsform

VorteileNachteile
Mietkautionskonto

Im Fall einer Insolvenz des Vermieters haben Gläubiger keinen Zugriff auf die Kaution.

Wenn Vermieter mehrere Immobilien besitzen: Für jeden Mieter muss ein separates Konto eingerichtet werden.

verpfändetes Sparbuch

Geld bleibt in den Händen des Mieters.

höherer Verwaltungsaufwand, da zusätzlich eine Verpfändung vereinbart und später aufgehoben werden muss.

Treuhandkontosinnvoll für Vermieter mit mehreren Wohnungen oder Häusern, da sich die Kautionen verschiedener Mieter getrennt auf nur einem Konto sammeln lassenhöherer Verwaltungsaufwand durch gesonderte Treuhandkontoverträge, Nachweispflichten und exakte Buchführung
MietkautionsbürgschaftMietern fehlt keine hohe Summe im Budget.In der Regel fallen laufend Bürgschaftsgebühren an.

So legen Vermieter die Mietkaution rechtssicher an

  1. Kaution getrennt vom Privatvermögen aufbewahren
    Die Mietkaution darf nicht mit dem privaten Vermögen vermischt werden.
  2. Insolvenzschutz sicherstellen
    Die Anlage sollte so erfolgen, dass die Kaution im Insolvenzfall geschützt bleibt.
  3. Herkunft des Geldes eindeutig dokumentieren
    Aus den Unterlagen sollte klar hervorgehen, für welches Mietverhältnis die Kaution hinterlegt wurde.
  4. Verzinsung berücksichtigen
    Die Kaution ist nach den gesetzlichen Vorgaben verzinst anzulegen, wenn die gewählte Anlageform dies ermöglicht.
  5. Nachweise aufbewahren
    Halten Sie Kontoeröffnungsunterlagen, Verpfändungserklärungen und weitere Dokumente während der gesamten Mietzeit verfügbar, damit Mieter sie bei Bedarf einsehen können.

Welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben

Sowohl Mieter als auch Vermieter haben bei der Mietkaution gesetzlich geregelte Rechte und Pflichten. Dokumentation auf beiden Seiten sorgt für Transparenz und hilft dabei, später Unstimmigkeiten oder gar Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

MieterVermieter
Pflicht zur Zahlung der Kaution laut Vereinbarung

Pflicht, die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen

Anspruch auf Verzinsung der Kaution

Pflicht, Insolvenzschutz zu gewährleisten

Anspruch auf Rückzahlung des GeldesGegebenenfalls Anspruch, einen Teil der Kaution oder die ganze Kaution zu behalten
Anspruch auf Informationen zur Anlage des Geldes

Pflicht, die Anlage und Verwaltung des Geldes zu dokumentieren

Welche Fehler häufig vorkommen

  • Kaution nicht getrennt vom Privatvermögen anlegen
    Die Mietkaution gehört nicht zum Privatvermögen der Vermieterin oder des Vermieters. Es ist verpflichtend, sie gesondert zu verwahren.
  • Fehlender Insolvenzschutz
    Wird die Kaution nicht ordnungsgemäß angelegt, ist der gesetzlich vorgesehene Schutz im Insolvenzfall nicht gegeben.
  • Unzulässiger Zugriff auf die Kaution
    Während des laufenden Mietverhältnisses darf die Kaution nicht ohne berechtigten Grund verwendet werden.
  • Verspätete Rückzahlung
    Nach dem Ende des Mietverhältnisses sollten Vermieter die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist verrechnen bzw. auszahlen.
  • Fehlende Dokumentation
    Unvollständige Unterlagen erschweren den Nachweis, wie das Geld angelegt und verzinst worden ist. Vermieter müssen auch dokumentieren, wofür sie die Kaution bei einem Schaden einsetzen.

Welche Kosten entstehen können

Hinterlegungsform

Mögliche Kosten
MietkautionskontoKontoführungsgebühren, Eröffnungskosten

verpfändetes Sparbuch

je nach Bank geringe Kontokosten
Treuhandkonto

Kontoführungsgebühren und Verwaltungskosten

Mietkautionsbürgschaftlaufende Bürgschaftsgebühren

Die Kosten hängen nicht nur von der Hinterlegungsform, sondern auch von den Konditionen des jeweiligen Anbieters ab. Während Konten häufig mit festen Gebühren verbunden sind, fallen auch bei Bürgschaften oft regelmäßige Zahlungen an die Bank oder Versicherungsgesellschaft an, die die Bürgschaft gewährt.

So lässt sich ein Mietkautionskonto eröffnen

  1. Konto beantragen: Stellen Sie den Antrag bei der Bank.
  2. Legitimation durchführen: Die Bank überprüft Ihre Identität entweder vor Ort oder mithilfe eines digitalen Verfahrens.
  3. Erforderliche Unterlagen einreichen: Reichen Sie die für die Kontoeröffnung benötigten Dokumente ein.
  4. Zahlungsweise wählen: Entscheiden Sie, ob Sie die Kaution einmalig oder in bis zu drei gleichen Monatsraten zahlen möchten.
  5. Kaution einzahlen: Wenn das Konto eingerichtet ist, überweisen Mieterin und Mieter den vereinbarten Kautionsbetrag auf das Konto.

Welche Unterlagen Sie benötigen

Für Mieter

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
  • Mietvertrag oder Angaben zum Mietverhältnis

Für Vermieter

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Daten zum Mietverhältnis
  • Kontoinformationen für die spätere Abwicklung

Mietkautionskonto online einrichten

Viele Banken ermöglichen es inzwischen, ein Mietkautionskonto vollständig auf digitalem Weg einzurichten. Sie stellen den Antrag online und weisen Ihre Identität dann per Video-Ident-Verfahren oder mithilfe einer anderen digitalen Legitimationsmethode nach. Dokumente wie Mietvertrag oder Verpfändungserklärungen übermitteln Sie elektronisch an das Kreditinstitut. Das alles reduziert den Verwaltungsaufwand und verkürzt die Zeit, die die Bank benötigt, um den Antrag zu bearbeiten. Zudem stehen so wichtige Unterlagen oft jederzeit abrufbar zur Verfügung.

Wie die Verzinsung der Kaution funktioniert

Die Mietkaution ist laut Mietrecht verzinst anzulegen. Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach den Konditionen der jeweiligen Anlageform und dem aktuellen Marktzins. Die Zinserträge gehören dem Mieter, da die Kaution dessen Vermögen bleibt. Nach dem Ende des Mietverhältnisses zahlen Vermieter die angesammelten Zinsen zusammen mit dem Kautionsbetrag aus, wenn keine berechtigten Ansprüche bestehen, einen Teil oder die komplette Kaution einzubehalten.

So läuft die Verrechnung der Kaution ab

  1. Übergabe der Mietimmobilie
    Bei der Übergabe müssen Vermieter den Zustand der Wohnung oder des Hauses in einem Übergabeprotokoll dokumentieren.
  2. Gegebenenfalls entsteht Anspruch
    Es liegen offene Forderungen aus dem Mietverhältnis vor, beispielsweise durch Mietrückstände oder Schäden an der Immobilie.
  3. Schaden oder Forderung dokumentieren
    Vermieter müssen ihre Ansprüche durch Fotos und eine Mängelliste beweisen.
  4. Prüfung und Bezifferung der Ansprüche
    Die Mieter prüfen, ob und in welcher Höhe die Forderungen berechtigt sind. Für Letzteres kommen in der Regel Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben zum Einsatz.
  5. Verrechnung mit der Kaution
    Berechtigte Forderungen verrechnen Vermieter mit dem Kautionsbetrag.
  6. Auszahlung des Restbetrags
    Bleibt nach der Verrechnung ein Guthaben übrig, wird dieses an die Mieter ausgezahlt.

Vermieter dürfen die Kaution nicht vorsorglich oder pauschal einbehalten. Voraussetzung sind klare Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

Typische Gründe für einen vorübergehenden Einbehalt der Kaution sind:

  • Schäden an der Wohnung
    Vermieter behalten einen Teil der Kaution ein, wenn sie nach dem Auszug Schäden feststellen. Diese Schäden müssen über die normale Abnutzung hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise beschädigte Türen, zerbrochene Fenster oder nicht fachgerecht beseitigte Umbauten.
  • Ausstehende Nebenkostenabrechnungen
    Liegt die letzte Nebenkostenabrechnung noch nicht vor, dürfen Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution vorübergehend zurückbehalten, um sich für den Fall von Nachzahlungen abzusichern.
  • Offene Mietzahlungen oder sonstige Forderungen
    Bestehen zum Ende des Mietverhältnisses noch Mietrückstände oder andere berechtigte Forderungen aus dem Mietvertrag, verrechnen Vermieter diese mit der Kaution.

Mietkautionsbürgschaft als Alternative

Bei einer Mietkautionsbürgschaft hinterlegen Mieter keinen Kautionsbetrag. Stattdessen prüft die Bank oder ein Versicherungsunternehmen vorab die Bonität und übernimmt dann gegenüber dem Vermieter eine Bürgschaft. Dadurch müssen Mieter für die Zeit des Mietverhältnisses nicht auf einen Teil ihres Gesamtbudgets verzichten. Im Gegenzug zahlen sie eine laufende Gebühr an die Bank oder die Versicherung.

Praxisbeispiele

Mieterin mit Ersparnissen

Eine Mieterin verfügt über ausreichend Rücklagen für die Mietkaution. Sie entscheidet sich für ein Mietkautionskonto und hinterlegt den Betrag zu Beginn des Mietverhältnisses.

Mieter mit knappem Budget

Ein Mieter benötigt seine Ersparnisse, um umzuziehen, neue Möbel zu kaufen und weitere Anschaffungen zu leisten. Statt mehrere Monatsmieten als Kaution zu hinterlegen, nutzt er eine Mietkautionsbürgschaft und behält dadurch mehr finanziellen Spielraum.

Vermieterin mit mehreren Wohnungen

Eine Vermieterin mit mehreren Immobilien sucht nach einer übersichtlichen Möglichkeit, die diversen Kautionssummen zurückzulegen. Sie entscheidet sich für ein Treuhandkonto. Dorthin werden alle Kautionszahlungen überwiesen. Die Dokumentation und die Buchführung erfolgt über eine separate Tabellenkalkulation.

Persönliche Beratung bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank

Das Thema Mietkaution begleitet Mieter und Vermieter häufig ihr ganzes Leben. Umso wichtiger ist es, die Kaution von Beginn an rechtssicher anzulegen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Dabei spielen nicht nur Kosten und Verwaltungsaufwand eine Rolle, sondern auch Themen wie Insolvenzschutz und Dokumentation. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Ihrer Volksbank Raiffeisenbank finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die zu Ihrer finanziellen Situation und Ihrem Mietverhältnis passt.

FAQs zum Mietkautionskonto

Ein Mietkautionskonto ist ein spezielles Konto zur Anlage einer Mietkaution. Die Kaution wird dabei getrennt vom Privatvermögen der Vermieterin oder des Vermieters verwahrt. So lässt sich das Geld nach Ende des Mietverhältnisses ordnungsgemäß verrechnen.

Zu Beginn des Mietverhältnisses wird die vereinbarte Kaution auf dem Konto hinterlegt. Während der Mietzeit bleibt das Guthaben als Sicherheit für die Vermieterin oder den Vermieter bestehen, für den Fall, dass sich Ansprüche aus dem Mietverhältnis ergeben. Nach dem Auszug erfolgt die Verrechnung der Kaution. Bestehen keine offenen Forderungen, bekommt die Mieterin oder der Mieter das Guthaben einschließlich Zinsen zurück.

Die Zinserträge gehören grundsätzlich dem Mieter. Sie erhöhen die hinterlegte Kaution während der Laufzeit des Mietverhältnisses. Nach Ende des Mietverhältnisses werden die Zinsen zusammen mit dem verbleibenden Kautionsbetrag ausgezahlt.

Die Kosten können je nach Volksbank Raiffeisenbank und gewähltem Kontomodell unterschiedlich ausfallen. Mögliche Kosten entstehen beispielsweise durch Kontoführungsgebühren oder einmalig für die Einrichtung des Kontos. Die Konditionen erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

Ja, Mieter können die Kaution grundsätzlich auch direkt bar an den Vermieter zahlen. In diesem Fall muss der Betrag jedoch ebenfalls getrennt vom Privatvermögen angelegt werden.

Sie wählen ein geeignetes Kontomodell aus und stellen einen Antrag dafür bei Ihrer Bank. Anschließend müssen Sie sich legitimieren und die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Bank einreichen.

Viele Banken bieten inzwischen digitale Antragsstrecken an, bei denen die Beantragung, die Legitimation und Dokumentenübermittlung online erfolgen. Ob eine vollständige Online-Eröffnung möglich ist, hängt von der jeweiligen Bank und der gewählten Kontoart ab.

Ja. Statt Geld als Kaution zu hinterlegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Mietkautionsbürgschaft nutzen. In diesem Fall bürgt eine Bank oder ein Versicherungsunternehmen gegenüber dem Vermieter. Dafür ist jedoch die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters erforderlich.

Das hängt von der Anzahl der Miet-Immobilien und davon ab, wie stark Sie den Verwaltungsaufwand reduzieren wollen. Bei einer einzelnen Miet-Immobilie eignet sich häufig ein klassisches Mietkautionskonto. Wer mehrere Wohnungen oder Häuser besitzt und verwaltet, nutzt oft Treuhandlösungen, um die einzelnen Kautionsbeträge übersichtlich zu verwahren.

In der Regel benötigen Mieter einen Personalausweis oder Reisepass, ihre Steuer-Identifikationsnummer und Angaben zum Mietverhältnis. Vermieter müssen meist ebenfalls einen Identitätsnachweis vorlegen sowie die relevanten Daten zum Mietvertrag. Je nach Bank können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Sind alle Ansprüche geklärt, erfolgt die Auszahlung des verbleibenden Kautions-Guthabens einschließlich der Zinsen. Anschließend wird das Mietkautionskonto in der Regel aufgelöst.

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