Mietkautionskonto

Kurz und kompakt

  • Das Mietkautionskonto ermöglicht Vermietern, Kautionsbeträge sicher und getrennt vom Privatvermögen anzulegen.

  • Das Konto wird meist auf den Namen des Vermieters eröffnet, nach Rücksprache kann auch der Mieter ein eigenes Kautionskonto einrichten. Das Konto enthält die Daten des Mieters und ist während des Mietverhältnisses für den Vermieter unzugänglich.

  • Während der Mietdauer wird die Kaution verzinst. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Kaution inklusive Zinsen zurückzuzahlen, sofern keine Forderungen bestehen.

Ihre Vorteile mit einem Mietkautionskonto

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Mietkaution als finanzielle Sicherheit

Wer eine Wohnung mietet, zahlt in der Regel zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution, die im Mietvertrag festgehalten ist. Sie darf bei Wohnraum höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Wenn Mieten ausbleiben oder Reparaturen nach dem Auszug nötig sind, kann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen. Oft wird auch der Begriff „Mietsicherheit“ für den vom Mieter hinterlegten Geldbetrag benutzt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Kaution zu zahlen. Mieter können die Mietkaution entweder bar hinterlegen oder auf ein spezielles Mietkautionskonto überweisen. Dieses Sparkonto wird auf den Namen des Mieters oder des Vermieters als Treuhänder eröffnet. Während der Mietdauer wird das Guthaben verzinst und bleibt vom Vermögen des Vermieters getrennt. So ist es vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Nach dem Auszug wird das Konto aufgelöst, und der Mieter erhält seine Kaution zusammen mit den angefallenen Zinsen zurück, sofern keine offenen Forderungen bestehen.

Mietkautionskonto eröffnen

Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Ort richtet schnell und einfach ein Mietkautionskonto ein. Um das Konto zu eröffnen, benötigt die Bank ein gültiges Ausweisdokument des Kontoinhabers, die Steuer-Identifikationsnummer – kurz Steuer-ID – und gegebenenfalls den Mietvertrag. Zudem vermerkt die Bank, zu welchem Zweck das Kautionskonto angelegt wurde. Bitte beachten Sie, dass für die Einrichtung Kosten anfallen können oder Kontoführungsgebühren zu zahlen sind.

Alles auf einmal oder nach und nach?

Mieter können wählen, wie sie die Kaution überweisen möchten. Sowohl Einmalzahlung als auch Ratenzahlung sind bei einem Mietkautionskonto zulässig. Die Zahlung in bis zu drei gleichen Monatsraten ist laut Paragraf 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erlaubt. Dabei ist die erste Teilzahlung mit Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren jeweils mit den folgenden zwei Monatsmieten.

Verzinsung und Rückzahlung der Mietkaution

Ein weiterer Vorteil des Mietkautionskontos ist die Verzinsung. Solange das Mietverhältnis besteht, erhöhen die Zinsen die Kautionssumme und somit auch die Mietsicherheit des Vermieters. Ist das Mietverhältnis beendet und sind keine offenen Forderungen zu begleichen, muss der Vermieter den Kautionsbetrag inklusive Zinsen zurückzahlen. Der Vermieter hat bis zu sechs Monate Zeit, um die Wohnung auf eventuelle Schäden zu prüfen; bei der Miete von Geschäftsräumen sogar bis zu einem Jahr. Erst danach muss er die Kaution zurückzahlen.

Insolvenzschutz durch verpfändetes Sparkonto

Im Falle einer Insolvenz des Vermieters ist die Mietkaution vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt, sofern sie auf einem separaten Sparkonto angelegt und zugunsten des Vermieters verpfändet wurde. „Verpfändung“ bedeutet, dass der Vermieter dabei als Pfandgläubiger eingetragen ist. Somit hat er keinen freien Zugriff auf das Guthaben. Eine Auszahlung an ihn erfolgt nur, wenn berechtigte Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen. Bei einer Verpfändung ist das Geld ausschließlich für den Vermieter als Sicherheit reserviert und kann von anderen Gläubigern nicht gepfändet werden.

Alternativen zur Mietkaution: Die Bürgschaft

Eine Mietkautionsbürgschaft oder Bankbürgschaft, auch Mietkautionsversicherung genannt, ist eine Alternative zur klassischen Barkaution für Privatleute. Der Mieter überweist dem Vermieter kein Geld, sondern die Bank stellt ihm eine Bürgschaftsurkundeaus, die er beim Vermieter einreicht. Dabei garantiert die Bank dem Vermieter im Schadensfall die Zahlung. Die Bank prüft vorab die Bonität und verlangt eine Gebühr für die Bürgschaft. Jedoch muss der Vermieter der Bankbürgschaft zustimmen. Wenn der Mieter die Summe für die Kaution angespart hat, kann er die Bürgschaft kündigen. Die monatlichen Kosten sind gering. Ein weiterer Vorteil ist, dass es keine Mindestlaufzeit gibt.

FAQs zum Mietkautionskonto

Ein Mietkautionskonto ist ein Sparkonto, auf dem die Mietkaution – getrennt vom Vermögen des Vermieters – sicher verwahrt wird.

Die Kaution wird auf das Konto eingezahlt und verzinst. Nach Mietende erhält der Mieter das Guthaben abzüglich möglicher Forderungen zurück.

Die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Die Kosten können je nach Volksbank Raiffeisenbank unterschiedlich sein. Bitte fragen Sie bei Ihrer Bank vor Ort nach.

Ja, eine Barzahlung ist möglich, jedoch ist ein Mietkautionskonto die sicherere und üblichere Lösung.

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort und bringen Sie Mietvertrag und Ausweis mit.

Ob eine Online-Eröffnung möglich ist, hängt von Ihrer regionalen Bank ab. Bitte fragen Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort nach.

Ja, eine Mitkautionsbürgschaft kann als Alternative zur Mietkaution akzeptiert werden, wenn der Vermieter zustimmt.