Wer eine Wohnung mietet, zahlt in der Regel zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution, die im Mietvertrag festgehalten ist. Sie darf bei Wohnraum höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Wenn Mieten ausbleiben oder Reparaturen nach dem Auszug nötig sind, kann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen. Oft wird auch der Begriff „Mietsicherheit“ für den vom Mieter hinterlegten Geldbetrag benutzt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Kaution zu zahlen. Mieter können die Mietkaution entweder bar hinterlegen oder auf ein spezielles Mietkautionskonto überweisen. Dieses Sparkonto wird auf den Namen des Mieters oder des Vermieters als Treuhänder eröffnet. Während der Mietdauer wird das Guthaben verzinst und bleibt vom Vermögen des Vermieters getrennt. So ist es vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Nach dem Auszug wird das Konto aufgelöst, und der Mieter erhält seine Kaution zusammen mit den angefallenen Zinsen zurück, sofern keine offenen Forderungen bestehen.