Die Mieterin bzw. der Mieter kann den Kautionsbetrag zum Beispiel in bar zahlen oder auf ein Konto überweisen. Eröffnen Sie das Mietkautionskonto auf Ihren Namen, damit Sie als Vermieter bzw. Vermieter Kontoinhaberin bzw. Kontoinhaber sind. Das Konto muss jedoch separat vom übrigen Vermögen angelegt werden. Zudem vermerkt Ihre Bank bei der Kontoeröffnung den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum sowie die Steueridentifikationsnummer (sofern vorhanden) und die Adresse der Mieterin bzw. des Mieters und erbittet ggfs. Nachweise hierzu. So ist klar ersichtlich, zu welchem Zweck das Kautionskonto angelegt wurde. Solange das Mietverhältnis besteht, dürfen Sie grundsätzlich nicht auf das Konto zugreifen und Geld abheben.