Umzugskostenpauschale in den Werbungskosten

Kurz und kompakt

  • Ein Wohnortwechsel kann teuer sein, doch unter bestimmten Bedingungen lassen sich Umzugskosten steuerlich absetzen.

  • Bei beruflich bedingten Umzügen wie Versetzung oder Arbeitsplatzwechsel gelten Umzugskosten als Werbungskosten in der Anlage N.

  • Seit März 2024 beträgt die Umzugskostenpauschale 964 Euro, zusätzlich erhalten Sie 643 Euro für jede weitere umzugsbeteiligte Person.

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten

Ob neuer Job, Kinderwunsch oder Umzug ins Grüne: Ein Wohnortwechsel geht ins Geld. Holen Sie sich mit der Umzugskostenpauschale einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurück.

Berufliche Veranlassung

Sie können Umzugskosten mithilfe der Anlage N Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen, wenn Sie aus beruflichen Gründen Ihre Wohnung wechseln. Das gilt in folgenden Fällen:

  • Arbeitsplatzwechsel: Sie treten eine neue Stelle an, für die Sie in eine neue Stadt ziehen müssen.
  • Berufliche Versetzung oder Verlegung: Sie werden an eine andere Betriebsstätte versetzt oder Ihre Stelle wird verlegt.
  • Standortwechsel: Sie müssen umziehen, weil Ihr Arbeitgeber den Standort wechselt.
  • Beendigung einer doppelten Haushaltsführung: Um eine doppelte Haushaltsführung zu beenden, verlegen Sie Ihren Wohnsitz an Ihren Arbeitsort.
  • Verkürzter Arbeitsweg: Durch einen Umzug verringert sich die Fahrzeit Ihres Arbeitswegs um mindestens eine Stunde täglich.

Quittungen sammeln bei weiteren Ausgaben

Seit dem 1. März 2024 können Sie für Umzüge eine Pauschale von 964 Euro beanspruchen. Dazu kommen 643 Euro für jede weitere Person, die mit Ihnen umzieht, also zum Beispiel Ehepartnerinnen und Ehepartner, bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Kinder, die in Ihrem Haushalt leben. Dafür brauchen Sie keine Einzelnachweise zu erbringen.

Als Umzugskosten können Sie zum Beispiel den fachgerechten Einbau von Elektrogeräten oder das Umschreiben von Personalausweis und Pkw sowie Trinkgeld und Verpflegung von Umzugshelfern steuerlich absetzen. Ziehen Sie zum ersten Mal aus Ihrem Elternhaus aus, liegt die Pauschale aktuell bei 193 Euro. Bei höheren Aufwendungen müssen Sie für die Anerkennung beim Finanzamt Einzelnachweise vorlegen.

Auch Kosten für Nachhilfeunterricht Ihrer Kinder, der durch den Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland nötig wird, können Sie als Werbungskosten steuerlich absetzen, sofern die Behörde den Umzug als berufsbedingt anerkennt. Hier liegt der Höchstbetrag bei 1.286 Euro.

Aufwendungen wie Kilometergeld für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen, Maklergebühren, doppelte Mietzahlungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder Transportkosten sind nur mit Nachweis absetzbar. Es sind nur die Umzugskosten relevant, die Sie selbst tragen, nicht Ihr Arbeitgeber.

Mit der passenden Finanzierung ins neue Zuhause

Baufinanzierung

Ob Erstfinanzierung, Anschlussfinanzierung oder Modernisierung: Mit einer individuellen Baufinanzierung können Sie Ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen.

Zusätzliche familiäre Gründe

Haben Sie neben den beruflichen auch private Gründe für Ihren Umzug, zum Beispiel die Gründung einer Familie oder eine Scheidung, wirkt sich das nicht negativ auf die Steuerersparnis aus: Sie können Ihre Umzugskosten trotzdem absetzen. Das gilt auch dann, wenn Sie für Ihren Umzug eine Wohnung auflösen, die Sie gemeinsam mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner gemietet haben. In allen Fällen müssen Sie durch den Umzug eine erhebliche Zeitersparnis auf Ihrem Arbeitsweg haben.

Umzug aus privaten Gründen

Bis zu 20.000 Euro Umzugskosten können Sie für einen rein privat begründeten Umzug als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Sie erhalten als Höchstbetrag eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent. Ausgenommen sind allerdings die Umzugskostenpauschale sowie die Werbungskosten. Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten die durch einen Umzug anfallenden Lohnkosten. Der Handwerkerlohn für die Renovierung und Schönheitsreparaturen der alten oder neuen Wohnung gehören ebenfalls dazu. Achten Sie deshalb darauf, dass diese Aufwendungen in den Rechnungen separat aufgeführt sind und zahlen Sie nicht bar, sondern per Überweisung. Nutzen Sie für den Antrag die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" in Ihrer Steuererklärung.

FAQs zur Umzugskostenpauschale

Die Umzugskostenpauschale können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen — zum Beispiel, weil Sie den Arbeitsplatz wechseln, versetzt werden oder eine neue Stelle antreten. Voraussetzung ist, dass der Umzug beruflich veranlasst ist und keine vollständige Kostenerstattung durch den Arbeitgeber erfolgt.

Das Finanzamt erkennt die festgelegte Pauschale ohne Einzelnachweise an, wenn Ihr Umzug beruflich bedingt ist. Seit 2024 beträgt die Pauschale für Ledige 964 Euro für die Berechtigte oder den Berechtigten plus 643 Euro für jede weitere mitziehende Person, beispielsweise Ehepartnerinnen und Ehepartner, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und Kinder.

Für rein private Umzüge gilt die Umzugskostenpauschale nicht. Solche Umzüge zählen nicht zu den beruflich bedingten Aufwendungen, die steuerlich begünstigt sind. Ausnahmen gelten nur, wenn Sie außergewöhnliche Belastungen nachweisen, etwa bei einem krankheitsbedingten Umzug.

Die Umzugskostenpauschale steht Ihnen zu, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen und der Arbeitgeber die Kosten nicht komplett übernimmt. Das gilt zum Beispiel für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige, wenn der neue Wohnort den Arbeitsweg deutlich verkürzt oder Sie eine neue Stelle antreten.

Die steuerfreie Umzugskostenpauschale beträgt aktuell 964 Euro. Für jede weitere mitziehende Person erhöht sich der Betrag um 643 Euro. Einzelnachweise für die Kosten sind nicht notwendig.

Die Umzugskostenpauschalen werden regelmäßig angepasst. Für 2025 und 2026 gibt es derzeit keine Erhöhungen über den Stand von März 2024 hinaus. Es gelten weiterhin 964 Euro für die berechtigte Person und 643 Euro für jedes mitziehende Familienmitglied.

Der Arbeitgeber kann konkrete Umzugskosten, zum Beispiel Transportkosten oder Maklergebühren, gegen Beleg übernehmen. Zusätzlich darf er die Umzugskostenpauschale steuerfrei zahlen. Die Pauschale deckt typische kleinere Ausgaben ab, für die meist keine Quittungen vorliegen. Grundlage ist das Bundesumzugskostengesetz. Es erlaubt diese Kombination, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist.

Die Umzugskostenpauschale wird in der Steuererklärung unter „Werbungskosten“ in der Anlage N eingetragen. Sie gehört zum Bereich „Weitere Werbungskosten“. Wenn Sie die Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung nutzen, müssen Sie keine einzelnen Belege oder Nachweise für kleinere Ausgaben einreichen. Erst wenn Sie statt der Pauschale höhere Kosten absetzen möchten, müssen Sie diese einzeln auflisten und belegen.

Ein Umzug zählt als beruflich bedingt, wenn Sie dadurch schneller zur Arbeit kommen, eine neue Stelle antreten, sich versetzen lassen oder aus dem Ausland für einen Job zurückkehren. Auch wenn Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung beziehen, zählt das für das Finanzamt als beruflich bedingter Umzug. Ziehen Sie aus rein privaten Gründen um, ohne dass sich beruflich etwas ändert, erkennt das Finanzamt den Umzug nicht an.

So bauen Sie Eigenkapital für Ihre Zukunft auf

Bausparen

Durch Bausparen sorgen Sie für Ihre Rente vor. Legen Sie bereits jetzt den Grundstein für einen zinssicheren und attraktiven Bausparkredit.