Wohnungssuchende sind nicht dazu verpflichtet, eine Bescheinigung von der Vorvermieterin oder dem Vorvermieter einzuholen und sie der potenziellen Vermieterin oder dem potenziellen Vermieter vorzulegen. In Anbetracht des knappen Immobilienangebots in vielen Städten kann es aber sein, dass eine andere Person die zu vermietende Immobilie erhält, wenn sie eine Bescheinigung vorlegt.
Wichtig: Sie können eine Vorvermieterbescheinigung anfordern, aber Ihre Vorvermieterin oder Ihr Vorvermieter ist nicht verpflichtet, eine auszustellen. In diesem Fall sollten Sie die Bescheinigung jedoch nicht fälschen. Denn wenn eine Fälschung auffliegt, kann Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.