Der Vermieter darf für die Immobilie eine Vorvermieterbescheinigung verlangen. Denn er oder sie ist im Grunde frei darin, an wen die Wohnung oder das Haus vermietet wird. Es gibt allerdings Regelungen gegen Diskriminierung, die zu beachten sind. Wohnungssuchende sind nicht dazu verpflichtet, eine Bescheinigung vom Vorvermieter einzuholen und sie dem potenziellen Vermieter vorzulegen. In Anbetracht des knappen Immobilienmarktes in vielen Städten kann es aber sein, dass dann ein anderer Interessent oder eine Interessentin den Zuschlag erhält. Laut Bundesgerichtshof (BGH) besteht für Vorvermieter keine Pflicht, Mietern ein solches Dokument auszustellen – sofern dies nicht vertraglich vereinbart wurde. Als Mieter haben Sie allerdings Anspruch auf eine Quittung über die gezahlten Mieten.
Wichtig: Wohnungssuchende sollten ein Mieterzeugnis nicht fälschen, nur um eine Immobilie mieten zu können. Wenn sich dies herausstellt, darf der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen.