Was ist eine Vorvermieterbescheinigung?

Kurz und kompakt

  • Eine Vorvermieterbescheinigung dient als Auskunft über das bisherige Mietverhalten bei der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus.

  • Das Dokument enthält oft Angaben zu Mietdauer, Zahlungsverhalten, Kündigungsgründen und Angaben zur Kündigung (fristgerecht, fristlos).

  • Eine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung oder zur Vorlage der Bescheinigung besteht nicht.

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Das darf nicht in die Vorvermieterbescheinigung

In der Vorvermieterbescheinigung sollten ausschließlich sachliche Angaben zum Mietverhalten stehen. Andere Informationen, etwa Angaben zu Betriebskostenabrechnungen oder persönliche Einschätzungen, gehören nicht hinein.

Wissenswertes über das Mieterzeugnis

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten wollen, kann die potenzielle Vermieterin oder der potenzielle Vermieter eine Vorvermieterbescheinigung von Ihnen verlangen. Worum es sich dabei handelt, welche Angaben in der Bescheinigung enthalten sind und was Sie beachten sollten, erfahren Sie hier.

Die Vorvermieterbescheinigung

Mit der Vorvermieterbescheinigung gibt Ihre aktuelle bzw. letzte Vermieterin oder Ihr aktueller bzw. letzter Vermieter Auskunft über das noch bestehende oder gerade vergangene Mietverhältnis. Dabei geht es unter anderem darum, ob die Mieterin oder der Mieter gegen den Mietvertrag verstoßen hat oder ob Mietschulden bestehen. Diese Bescheinigung gibt künftigen Vermieterinnen und Vermietern einen Überblick über das bisherige Mietverhalten einer potenziellen Mieterin oder eines potenziellen Mieters.

Angaben in der Vorvermieterbescheinigung

Was in einer Vorvermieterbescheinigung steht, ist gesetzlich nicht geregelt. Die folgenden Angaben sind aber häufig in dem Schreiben zu finden:

  • Name und Anschrift der Vorvermieterin oder des Vorvermieters,
  • Name und Anschrift der Mieterin oder des Mieters,
  • Dauer des Mietverhältnisses,
  • Partei, die das Mietverhältnis gekündigt hat,
  • Angaben zur Kündigung (fristgerecht, fristlos usw.),
  • Kündigungsgrund (Umzug, Eigenbedarf usw.),
  • Informationen über die Zahlungsmoral der Mieterin oder des Mieters,
  • Ort, Datum und Unterschrift der Vorvermieterin oder des Vorvermieters.

Müssen Wohnungssuchende eine Bescheinigung vorlegen?

Wohnungssuchende sind nicht dazu verpflichtet, eine Bescheinigung von der Vorvermieterin oder dem Vorvermieter einzuholen und sie der potenziellen Vermieterin oder dem potenziellen Vermieter vorzulegen. In Anbetracht des knappen Immobilienangebots in vielen Städten kann es aber sein, dass eine andere Person die zu vermietende Immobilie erhält, wenn sie eine Bescheinigung vorlegt.

Wichtig: Sie können eine Vorvermieterbescheinigung anfordern, aber Ihre Vorvermieterin oder Ihr Vorvermieter ist nicht verpflichtet, eine auszustellen. In diesem Fall sollten Sie die Bescheinigung jedoch nicht fälschen. Denn wenn eine Fälschung auffliegt, kann Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.

Vor- und Nachteile einer Vorvermieterbescheinigung

 Vorteile

Nachteile

Wohnungssuchende

hebt positives Mietverhalten hervor und verbessert die Chancen bei der Wohnungssuche

kann bei negativen Einträgen die Chancen bei der Wohnungssuche verschlechtern

Vermieterinnen/Vermieter

schneller Überblick über das bisherige Mietverhaltenkeine Aussage über zukünftiges Verhalten

Unterschied zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Während die Vorvermieterbescheinigung das gesamte bisherige Mietverhältnis beschreibt und beispielsweise Angaben zum Zahlungsverhalten oder zum Verlauf des Mietverhältnisses enthält, dient die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausschließlich der Bestätigung, dass keine Mietrückstände bestehen.

Damit lässt sich also nur nachweisen, dass Sie Ihre Miete regelmäßig und vollständig bezahlt haben. Diese wird in der Regel von der bisherigen Vermieterin oder dem bisherigen Vermieter sowie der zuständigen Hausverwaltung ausgestellt. Meist wird die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bei der Besichtigung oder kurz vor der Unterzeichnung des Mietvertrags verlangt. 

Checkliste: Vorvermieterbescheinigung anfordern

  • Frühzeitig anfragen: Bitten Sie Ihre Vorvermieterin oder Ihren Vorvermieter rechtzeitig um die Bescheinigung, idealerweise noch während des laufenden Mietverhältnisses.
  • Anfrage schriftlich stellen: Formulieren Sie Ihre Bitte per E-Mail oder Brief, so haben Sie einen Nachweis.
  • Grund erklären: Geben Sie an, dass Sie die Bescheinigung für eine neue Wohnung benötigen.
  • Inhalte vorgeben (optional): Stellen Sie bei Bedarf eine Vorlage bereit, damit alle wichtigen Angaben enthalten sind.
  • Frist setzen: Bitten Sie um Ausstellung innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
  • Freundlich bleiben: Ein höflicher Ton erhöht die Bereitschaft zur Ausstellung.
  • Alternativen bereithalten: Falls Sie keine Bescheinigung bekommen: Nutzen Sie die SCHUFA-Auskunft, Einkommensnachweise oder Kontoauszüge.

Kein Anspruch auf eine Ausstellung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht keinen Anspruch der Mieterin oder des Mieters auf die Ausstellung einer Vorvermieterbescheinigung vor. Ist jedoch im Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthalten, sind Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet, die Bescheinigung auszustellen.

Alternative zur Vorvermieterbescheinigung

Eine Vorvermieterbescheinigung ist nicht die einzige Möglichkeit, um die eigene Zuverlässigkeit nachzuweisen. Als Alternative lässt sich auch eine SCHUFA-Auskunft beantragen. Diese gibt Auskunft über Ihre Bonität. Einkommensnachweise oder Kontoauszüge zeigen ebenfalls, dass Sie in der Lage sind, die künftige Miete regelmäßig zu zahlen. In manchen Fällen kann zudem eine Bürgschaft zusätzliche Sicherheit bieten. Diese wird in der Regel von einer dritten Person – häufig den Eltern oder nahen Angehörigen – ausgestellt. Sie dient der Vermieterin oder dem Vermieter als zusätzliche Sicherheit und bestätigt, dass die Bürgin oder der Bürge für die Mietzahlungen aufkommt, falls die Mieterin oder der Mieter zahlungsunfähig ist.

FAQs zur Vorvermieterbescheinigung

Die Vorvermieterbescheinigung ist ein Schriftstück, das Sie von Ihrer bisherigen Vermieterin oder Ihrem bisherigen Vermieter bekommen können. Sie gibt Auskunft über das Mietverhältnis. Damit erfahren potenzielle künftige Vermieterinnen und Vermieter, ob Mietinteressierte ihre Miete zuverlässig gezahlt haben und ob das Mietverhältnis störungsfrei war.

Nein, beide Dokumente unterscheiden sich in ihrem Umfang. Die Vorvermieterbescheinigung enthält meist mehrere Angaben zum Verlauf des Mietverhältnisses, während die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung lediglich belegt, dass keine Mietrückstände bestehen.

Nein, es besteht grundsätzlich keine Pflicht dazu. Nur wenn ausdrücklich im Mietvertrag eine Vorvermieterbescheinigung vereinbart ist, besteht eine Verpflichtung.

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Vorvermieterbescheinigung besteht nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht keinen entsprechenden Anspruch vor. Anders ist es nur, wenn im Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthalten ist.

Die Inhalte sind gesetzlich nicht festgelegt. Üblich sind sachliche Angaben zum Mietverhältnis, etwa zur Dauer, zum Zahlungsverhalten oder zum Verlauf. Persönliche Bewertungen oder nicht relevante Informationen gehören nicht in die Bescheinigung.

Ja, eine Vorvermieterbescheinigung kann auch in handschriftlicher Form wirksam sein, wenn sie die notwendigen Angaben enthält und von der Vermieterin oder vom Vermieter unterschrieben ist. Wichtig ist, dass die Angaben glaubwürdig sind.

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