Wenn Sie aber ein Haus mit Garten mieten, müssen Sie sich wahrscheinlich um diesen kümmern. Was Sie genau erledigen sollen – Hecken schneiden, Unkraut jäten oder Rasen mähen – muss im Mietvertrag stehen. Allerdings sind Sie nur verpflichtet, Tätigkeiten auszuführen, für die Sie keine Fachkenntnisse brauchen. Es kann durchaus sein, dass die Vermieterin oder der Vermieter den Garten selbst pflegt oder ihn pflegen lässt. Dann darf sie oder er Ihnen die Kosten dafür als Nebenkosten in Rechnung stellen. Das gilt auch für Arbeiten, die die Vermieterin oder der Vermieter von Fachpersonal ausführen lässt, zum Beispiel das Fällen von Bäumen. Dadurch können bei einem großen Grundstück beträchtliche Nebenkosten zur Kaltmiete hinzukommen. Im Übergabeprotokoll sollten Sie gemeinsam mit der Vermieterin oder dem Vermieter festhalten, in welchem Zustand der Garten und eventuelle Schuppen oder Anbauten sind.