Der größte Anteil der Umzugskosten entfällt auf den Transport der Möbel. Wer eine Umzugsfirma engagiert, zahlt neben dem eigentlichen Transport auch für den Auf- und Abbau, das Verpacken und die Organisation. Auch die Kosten für Verpackungsmaterial wie Kartons, Folien, Decken oder Polster zählen dazu. Ebenso müssen Sie die Miete für einen Transporter mit einberechnen, falls der Umzug in Eigenregie erfolgt. Berücksichtigen sollten Sie außerdem die Kosten für die Bewirtung von helfenden Händen beim Umzug. Snacks, Getränke oder ein Mittagessen gehören dazu. Auch Aufwendungen für die Renovierung der alten oder neuen Wohnung zählen zu den klassischen Umzugskosten. In der Regel müssen Sie mindestens die Wände streichen oder kleinere bauliche Maßnahmen für Ihr neues Wohnglück umsetzen. Wer in eine neue Stadt zieht, muss sich zudem ummelden. Hier fallen Gebühren für den Behördengang an.
Es gibt allerdings Kosten, die nicht direkt zu den klassischen Umzugskosten zählen. Dazu gehören beispielsweise die Mietkaution oder Maklergebühren für die neue Wohnung. Die Mietkaution beträgt maximal drei Nettokaltmieten. Maklergebühren belaufen sich auf maximal 2,38 Monatsmieten, wenn Sie eine Immobilie mieten. Kaufen Sie ein Haus, betragen gängige Maklerprovisionen 3 bis 4 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Diese Zahlungen stehen nicht direkt im Zusammenhang mit dem Umzug selbst, sondern mit dem Abschluss eines neuen Miet- oder Kaufvertrags. Selbst wenn sie nicht mit dem Umzug zusammenhängen, müssen Sie sie dennoch beim Wohnortswechsel berücksichtigen.