Kurz und kompakt

  • Die Kaltmiete ist ein zentraler Bestandteil der monatlichen Mietkosten und umfasst nur die reine Wohnraumnutzung.

  • Sie wird ausschließlich für die Nutzung der Wohnfläche gezahlt und enthält keine Nebenkosten wie Heizung oder Müllabfuhr.

  • Die Berechnung erfolgt anhand der tatsächlichen Wohnfläche sowie unter Berücksichtigung des lokalen Mietspiegels.

Das sollten Sie über Ihre Mietkosten wissen

Bei den monatlichen Zahlungen an den Vermieter lässt sich zwischen Kaltmiete und Warmmiete unterscheiden. Hier erfahren Sie, was die Kaltmiete genau ist, wie sie sich berechnen lässt und worin der Unterschied zwischen Kaltmiete und Warmmiete besteht.

Was bedeutet Kaltmiete?

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten, müssen Sie in der Regel monatlich Miete zahlen. Der Begriff „Kaltmiete“ – auch Nettomiete oder Grundmiete genannt – bezeichnet dabei jenen Teil der Miete, der nur für die Nutzung der Wohnfläche anfällt. Er deckt also allein die Kosten für die Raumnutzung ab. Betriebskosten und andere Aufwände, die ebenfalls für ein Mietobjekt anfallen, sind nicht darin berücksichtigt. Die Höhe der Kaltmiete für eine Mietwohnung oder ein Mietshaus muss im Mietvertrag festgehalten sein.

Grundlage zur Festlegung der Kaltmiete

Die Nettomiete wird auf Basis der Quadratmeterzahl der Wohnfläche ermittelt. Der Vermieter darf nur jene Fläche zur Festlegung der Kaltmiete heranziehen, die als Wohnraum nutzbar ist. Als Anhaltspunkt dient dabei der Mietspiegel einer Stadt, der die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum angibt. Je nach Baujahr, Zustand und Lage der Immobilie fällt die Grundmiete unterschiedlich hoch aus. Wenn die Angabe der Wohnfläche in Ihrem Vertrag von der tatsächlichen Wohnfläche abweicht, haben Sie Anspruch auf Mietminderung.

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Unterschied zwischen Kaltmiete und Warmmiete

Wenn Sie sich fragen, wie viel Miete Sie sich leisten können, müssen Sie neben der Kaltmiete auch die Zusatzkosten – also die Betriebskosten – berücksichtigen. Denn diese ergeben zusammen mit der Kaltmiete die Warmmiete, auch Bruttomiete genannt. Zu den Betriebskosten zählen alle Nebenkosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Das sind unter anderem die Kosten für Abwasser, Müllabfuhr und Hausmeister, die Grundsteuer sowie Heizkosten und bestimmte Versicherungen. Ob diese Ausgaben tatsächlich umlagefähig sind und daher in der Nebenkostenabrechnung auftauchen dürfen, können Sie online in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) nachlesen.

In der Regel müssen Sie zudem beim Einzug in eine Wohnung oder ein Haus eine Mietkaution zahlen. Mit dieser Vorauszahlung sichert sich der Vermieter gegen Mietausfälle, Schäden und ausstehende Nebenkosten ab. Wenn Sie alle Ihre Zahlungspflichten erfüllt haben, erhalten Sie Ihre Mietkaution zurück.