In welchem Zustand Sie Ihre Wohnung beim Auszug übergeben müssen, steht in Ihrem Mietvertrag. Grundsätzlich gilt: Sie müssen Ihre Wohnung nur renoviert zurückgeben, wenn Sie sie zuvor in einem renovierten Zustand übernommen haben. Halten Sie den Zustand der Wohnung beim Einzug daher schriftlich im Wohnungsübergabeprotokoll fest. Sind Sie rechtlich zu den Schönheitsreparaturen verpflichtet, haben vor Ihrem Auszug aber nicht renoviert, kann der Vermieter die Kosten von Ihrer Mietkaution abziehen.
Nach dem Auszug sind Mieter nur für jene Schäden haftbar, die im Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert sind. Es besteht jedoch keine generelle Verpflichtung für Mieter, für sämtliche Schäden aufzukommen. Entscheidend sind hierbei die spezifischen Vereinbarungen im Mietvertrag.