Beantworten Sie Rückfragen zu den Nebenkosten möglichst sofort. Korrekturen sind auch im Nachhinein möglich, sofern sie nicht zu Lasten der Mieterin oder des Mieters gehen. Fragen oder Einwände zu einer formell korrekten Nebenkostenabrechnung sind aber kein Grund dafür, dass die Mieterin oder der Mieter nicht pünktlich zahlt. Für die Formulierung von Einwänden hat die Mieterin oder der Mieter ein Jahr nach Erhalt der Abrechnung Zeit, auch wenn bereits gezahlt wurde.
Genauso lange darf Einsicht in die Belege verlangt werden. Mieterinnen und Mieter haben zudem das Recht, diese abzufotografieren, abzuschreiben oder zu kopieren, dürfen diese aber nicht mitnehmen. Guthaben müssen Sie der Mieterin oder dem Mieter in jedem Fall pünktlich erstatten, auch wenn Ihre Nebenkostenabrechnung nicht korrekt war.