Nebenkostenabrechnung erstellen

Kurz und kompakt

  • Eine rechtssichere und transparente Nebenkostenabrechnung ist für Vermieter unerlässlich, um Rückzahlungsansprüche nicht zu verlieren.

  • Für eine korrekte Abrechnung sind zahlreiche Belege nötig, etwa für Heizkosten, Strom, Wasser, Grundsteuer oder Versicherungen.

  • Mieter dürfen die Abrechnung ein Jahr lang prüfen und Belege einsehen, Rückfragen und Einwände verlängern jedoch nicht die Zahlungsfrist.

Darauf sollten Sie als Vermieterin oder Vermieter achten

Bei der Nebenkostenabrechnung gilt: Vermieterinnen und Vermieter können Ihren Anspruch auf Rückzahlung verlieren, Mieter hingegen nicht. Daher ist es wichtig, dass Ihre Nebenkostenabrechnung rechtssicher und für Ihre Mieterinnen und Mieter transparent aufgestellt ist.

Was sind Nebenkosten?

Unter den Begriff Nebenkosten fallen alle Kosten, die für die Vermieterin oder den Vermieter durch den Besitz, die Instandhaltung und die Verwaltung der entsprechenden Immobilie anfallen. Doch nicht alle Kosten können auf die Mieterin oder den Mieter umgelegt werden. Lediglich die sogenannten Betriebskosten kann die Vermieterin oder der Vermieter als umlagefähige Nebenkosten in der jährlichen Abrechnung aufführen.

Diese Nebenkosten können auf die Mieterin oder den Mieter umgelegt werden

Umlagefähige Nebenkosten sind die Betriebskosten – also Zahlungen, die regelmäßig anfallen. Hierzu zählen zum Beispiel jährliche Wartungsarbeiten. Reparaturen hingegen können nicht umgelegt werden. Insgesamt kennt die Betriebskostenverordnung folgende Kostenpositionen:

  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung
  • Entwässerung
  • Heizkosten
  • Warmwasserkosten
  • Aufzugbetrieb und -wartung
  • Straßenreinigung, Müllbeseitigung und Müllabfuhr
  • Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung allgemein genutzter Bereiche
  • Schornsteinfeger
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Hausmeister
  • Betrieb von Gemeinschaftsantenne oder Breitbandverteiler
  • Betrieb eines Waschraums

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Verschiedene Berechnungsmethoden

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Nebenkosten zu berechnen. Dabei können unterschiedliche Verteilerschlüssel angewendet werden.

  • Verteilerschlüssel nach Wohnfläche
  • Verteilerschlüssel nach Verbrauch
  • Verteilerschlüssel nach Wohneinheit
  • Verteilerschlüssel nach Personenanzahl

Achten Sie darauf, dass Sie den Verteilerschlüssel, den Sie nutzen, auf der Nebenkostenabrechnung angeben. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und hilft der Mieterin oder dem Mieter, die Berechnungen nachzuvollziehen.

Vermeiden Sie Formfehler

Ist Ihre Nebenkostenabrechnung nicht korrekt, kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass Sie als Vermieterin oder Vermieter auf den Mehrkosten sitzenbleiben. Achten Sie besonders darauf, dass formell alles korrekt ist. Die Betriebskostenabrechnung muss der Mieterin oder dem Mieter zum Beispiel nach Ende des Abrechnungszeitraums innerhalb von maximal 12 Monaten vorliegen. Schicken Sie die Abrechnung zu spät raus, gilt sie als ungültig. Außer Sie können nachweisen, dass die Verspätung nicht Ihre Schuld ist.

Diese Belege brauchen Sie für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenartbenötigte Belege bzw. Rechnung
HeizungHeizkosten, Wartung, Brennstoff, Schornsteigfeger
StromAllgemeinstrom
WasserWasserversorgung, Gebührenbescheid für das Abwasser
Müllabfuhr/Straßenreinigunganfallende Gebühren
GrundsteuerBescheid der Gemeinde
VersicherungHaftpflicht- und Gebäudeversicherungsversträge bzw. Überweisungsbelege
Hausmeisteranfallende Kosten oder Anstellungsversträge und/ oder Gartenarbeiten
Weitereseventuelle Sonderkosten
MieterDaten zum Ein- und Auszug des Mieters bei Mieterwechsel

Wichtige Prinzipien zur Nebenkostenabrechnung

  • Abrechnungsfrist: bis ein Jahr
  • Maximal 12 Monate abrechnen
  • Vollständige Angaben
  • Für den Laien nachvollziehbar
  • Keine Pauschalen oder Schätzungen
  • Nur abrechnen wie vereinbart

Pünktliche Zahlung gilt für Mieter sowie Vermieter

Beantworten Sie Rückfragen zu den Nebenkosten möglichst sofort. Korrekturen sind auch im Nachhinein möglich, sofern sie nicht zu Lasten der Mieterin oder des Mieters gehen. Fragen oder Einwände zu einer formell korrekten Nebenkostenabrechnung sind aber kein Grund dafür, dass die Mieterin oder der Mieter nicht pünktlich zahlt. Für die Formulierung von Einwänden hat die Mieterin oder der Mieter ein Jahr nach Erhalt der Abrechnung Zeit, auch wenn bereits gezahlt wurde.

Genauso lange darf Einsicht in die Belege verlangt werden. Mieterinnen und Mieter haben zudem das Recht, diese abzufotografieren, abzuschreiben oder zu kopieren, dürfen diese aber nicht mitnehmen. Guthaben müssen Sie der Mieterin oder dem Mieter in jedem Fall pünktlich erstatten, auch wenn Ihre Nebenkostenabrechnung nicht korrekt war.

Nebenkostenabrechnung selbst erstellen oder erstellen lassen?

Ob Sie die Nebenkostenabrechnung für Ihre vermietete Immobilie selbst erstellen oder eine Hausverwaltung damit beauftragen, hängt unter anderem davon ab, ob Sie Zeit oder Geld sparen möchten. Bei allen Entscheidungen rund um Ihre Immobilie unterstützen Sie die Beraterinnen und Berater bei den Volksbanken Raiffeisenbanken.

FAQs zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung

Zu den Nebenkosten gehören Heizung, Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Beleuchtung in gemeinschaftlich genutzten Räumen, Schornstein- und Straßenreinigung, Ungezieferbekämpfung und die Müllabfuhr. Weitere mögliche Nebenkosten sind Betrieb und Wartung eines Fahrstuhls, Gartenpflege, Hausmeister sowie – falls vorhanden – eine Gemeinschaftsantenne, Breitbandkabel und ein Waschraum.

Es gibt nicht umlagefähige Nebenkosten, die nicht von der Vermieterin oder dem Vermieter in Rechnung gestellt werden dürfen. Hierzu zählen Verwaltungskosten, Reparatur- und Renovierungskosten, Bankgebühren, Gewerbekosten und Rücklagen der Vermieterin oder des Vermieters. Oft lohnt es sich, genauer hinzuschauen. So muss eine Vermieterin oder ein Vermieter beispielsweise die Kosten für eine Reparatur der Heizungsanlage selbst tragen. Die jährliche Wartung kann jedoch als Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.

Grundsätzlich ist eine Erhöhung der Nebenkosten nur mit Ankündigung erlaubt. Es gibt jedoch Ausnahmefälle. Kann die Vermieterin oder der Vermieter nachweisen, dass sich auch für sie oder ihn die Kosten rückwirkend erhöht haben, ist eine nachträgliche Erhöhung rechtens. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Gemeinde rückwirkend die Grundsteuer erhöht. Die Mieterin oder der Mieter muss innerhalb von drei Monaten, nachdem die Vermieterin oder der Vermieter von den erhöhten Kosten in Kenntnis gesetzt wurde, informiert werden.

Grundsätzlich haben Mieterinnen und Mieter zwölf Monate Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zu prüfen. Sollte die Nebenkostenabrechnung allerdings ergeben, dass die Mieterin oder der Mieter eine Nachzahlung leisten muss, so muss diese innerhalb von 30 Tagen beglichen werden, sofern kein Widerspruch gegen die Abrechnung eingelegt wurde.

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