Wer vor der Ausbildung Arbeitslosengeld bezogen hat, das höher war als der ausgerechnete Gesamtbedarf, bekommt den BAB-Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird für die Dauer der Ausbildung ausgezahlt. Sie kann jedoch unter bestimmten Umständen angepasst oder eingestellt werden, zum Beispiel bei Erhöhung der Ausbildungsvergütung oder bei einem Ausbildungsabbruch.
Beispielrechnung
Ein Auszubildender (19 Jahre) zieht bei seinen Eltern aus, um in einer dreistündig entfernten Stadt seine Ausbildung zum Automechaniker zu machen. Das Einkommen der Eltern liegt unter dem Freibetrag, somit wird es nicht auf die BAB angerechnet.