Was ist ein Partnerschaftsvertrag?

Kurz und kompakt

  • Ein Partnerschaftsvertrag lohnt sich für alle unehelichen Paare in einer Lebensgemeinschaft, die gemeinsam größere finanzielle Entscheidungen treffen – etwa beim Immobilienkauf oder gemeinsamen Investitionen.

  • Gerade bei unterschiedlichen Einkommen oder Kindern aus früheren Beziehungen schafft ein Partnerschaftsvertrag rechtliche Klarheit.

  • Ein Partnerschaftsvertrag ist rechtlich nicht verpflichtend, aber er schützt vor Streit, Unsicherheit und finanziellen Risiken. Änderungen sind jederzeit möglich.

Sicherheit für die Beziehung

Sie möchten sich als Paar einen großen Wunsch erfüllen, sind aber nicht verheiratet? Gerade bei größeren Anschaffungen lohnt es sich, klare Absprachen zu treffen. Ein Partnerschaftsvertrag hilft dabei, alles fair und transparent zu regeln. So schaffen Sie eine verlässliche Grundlage für die gemeinsame Zukunft – und vermeiden Missverständnisse, Stress oder gar rechtliche Auseinandersetzungen.

Das müssen Sie wissen

Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, haben rechtlich weniger Schutz als Ehepaare. Wer finanzielle Fragen klären oder gemeinsame Anschaffungen tätigen möchte, sollte deshalb frühzeitig einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen. So lässt sich zum Beispiel regeln, wie man Ausgaben aufteilt, wem welcher Vermögenswert gehört oder was im Trennungsfall mit gemeinsamen Investitionen passiert. Ein Partnerschaftsvertrag regelt zudem die Altersvorsorge. Insbesondere, wenn eine Person sich eher auf den Haushalt konzentriert, während die andere den Karriereweg geht. Denn wenn Sie sich trennen, bestehen durch die Partnerschaft keine Unterhaltsverpflichtungen. Eine Unterhaltsregelung gehört in diesem Fall zu einem ausgewogenen Partnerschaftsvertrag.

Was regelt ein Partnerschaftsvertrag?

RegelungsbereichWas wird konkret vereinbart?
EigentumsverhältnisseEs wird festgelegt, wem welche Vermögenswerte gehören – zum Beispiel bei Möbeln, Konten oder gemeinsam angeschafftem Vermögen.
ImmobiliennutzungSie bestimmen, wer eine Immobilie nutzen darf und wie mit laufenden Kosten umgegangen wird.
HaushaltsführungDer Vertrag regelt, wie beide Parteien gemeinsame Ausgaben tragen oder Aufgaben im Alltag verteilen.
Trennung und VermögensaufteilungEs wird festgehalten, wie im Trennungsfall Vermögen aufgeteilt wird oder ob Unterhaltszahlungen nötig sind.
Ausgleich und SchenkungenDer Vertrag regelt, ob eine Person im Trennungsfall Ausgleich verlangen kann oder Schenkungen zurückzuzahlen sind.
Regelung im TodesfallDer Vertrag kann erbrechtliche Regelungen ergänzen – zum Beispiel, wenn ein Testament fehlt.
Gegenseitige VollmachtenBeide Parteien können sich gegenseitig bevollmächtigen – etwa für Bankgeschäfte oder medizinische Entscheidungen.

Regelungen für den Todesfall: Erbvertrag statt Ehegattentestament

Unverheiratete Paare sollten frühzeitig klären, was im Todesfall passiert. Anders als Eheleute können sie kein gemeinsames Ehegattentestament aufsetzen. Stattdessen bietet sich ein Erbvertrag an, um sich gegenseitig abzusichern und zu Erbin und Erben zu erklären. Nur so lässt sich verhindern, dass gesetzlich Erbende – etwa Eltern oder Geschwister – automatisch das Vermögen erhalten. Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet sen. Nur dann ist der Vertrag im Zweifelsfall wirksam.

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Steuerliche Nachteile

Unverheiratete Paare genießen keine steuerlichen Vorteile. Sie können sich nicht gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen lassen und zahlen im Erbfall deutlich höhere Steuern. Der persönliche Freibetrag liegt bei Verpartnerten lediglich bei 20.000 Euro – während Eheleute bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben dürfen. Umso wichtiger ist es, die Vermögensübertragungen gut zu planen und gegebenenfalls durch Schenkungen oder Versicherungen abzusichern.

Gestalten Sie Ihren Partnerschaftsvertrag möglichst konkret.

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, regeln Sie, wer im Falle einer Trennung in der Immobilie bleibt und wie hoch die Entschädigung für die Weiternutzung ausfällt. Gehen Sie außerdem konkret auf mögliche Unterhaltszahlungen ein – am besten mit einem festen Wert ein. Mit solchen Konkretisierungen schaffen Sie Sicherheit.

Unterschied zum Ehevertrag

Ein Partnerschaftsvertrag erfüllt einen ähnlichen Zweck wie ein Ehevertrag – er ist aber nicht an die gesetzlichen Vorgaben der Ehe gebunden. Die Inhalte lassen sich freier gestalten, müssen aber gut durchdacht sein. Während Eheverträge etwa Regelungen zur gesetzlichen Zugewinngemeinschaft betreffen, enthalten Partnerschaftsverträge oft individuelle Vereinbarungen. Deshalb lohnt sich vor dem Aufsetzen häufig eine rechtliche Beratung.

FAQs zum Partnerschaftsvertrag

Ein Partnerschaftsvertrag benötigt grundsätzlich keine notarielle Beglaubigung, wenn er nur interne Absprachen regelt. Solche internen Absprachen betreffen die gemeinsame Haushaltsführung oder den Umgang mit dem gemeinsamen Eigentum. Sobald Sie planen, Immobilien zu übertragen oder erbvertragliche Regelungen zu treffen, ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Wer rechtliche Streitigkeiten und ungenauen Formulierungen vorbeugen möchte, sollte eine qualifizierte Rechtsberatung miteinbeziehen.

Eine rechtliche Verpflichtung, einen Partnerschaftsvertrag zu schließen, gibt es nicht. Er wird jedoch dringend empfohlen, wenn Paare Vermögenswerte gemeinsam anschaffen oder langfristig zusammenleben. Denn ohne klare Regelungen drohen im Fall von Trennung oder Tod rechtliche Lücken oder Grauzonen. Sie lassen sich oft nur schwierig und mit hohen Kosten klären. Ein Partnerschaftsvertrag regelt hingegen verbindlich solche Detailfragen.

Änderungen oder Ergänzungen sind jederzeit möglich, solange beide Parteien damit einverstanden sind. Besonders bei Veränderungen der Lebensumstände – etwa beim Immobilienerwerb, bei Nachwuchs oder beruflichen Entwicklungen – lohnt es sich, den Vertrag zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Ohne vertragliche Absicherung kann eine Person für Verbindlichkeiten der anderen mitverantwortlich gemacht werden – etwa bei gemeinsam unterzeichneten Darlehen oder wenn Sie Vermögen stillschweigend übertragen. Besonders bei mündlichen Absprachen oder unklaren Eigentumsverhältnissen droht im Streitfall eine rechtliche Auseinandersetzung, die erhebliche finanzielle Folgen haben kann.

Fehlt ein Partnerschaftsvertrag, greifen keine besonderen gesetzlichen Regelungen zum Vermögensausgleich oder zur Absicherung. Jede Partei bleibt juristisch für sich selbst verantwortlich – auch bei gemeinsamen Anschaffungen oder Bauvorhaben. Im Todesfall erbt die andere Person per Gesetz nichts und kann selbst aus gemeinsam genutzten Immobilien verdrängt werden. Ein Partnerschaftsvertrag ist daher ein Schutz für Sie und Ihre Lieben.

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