Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren Nachnamen nach der Hochzeit zu ändern, sind einige Behördengänge erforderlich. Sobald Sie eine Namensänderung veranlasst haben, sollten Sie als Erstes einen neuen Personalausweis und einen neuen Reisepass beantragen. Dafür ist das Einwohnermeldeamt zuständig. Kümmern Sie sich zeitnah darum, Ihre Ausweisdokumente zu aktualisieren. Sollten Sie bereits direkt nach der Hochzeit einen neuen Personalausweis bzw. Reisepass benötigen, zum Beispiel für die Hochzeitsreise ins Ausland, können Sie Ihren neuen Ausweis mit dem neuen Namen bereits vor der Eheschließung beantragen.
Auf dem Führerschein müssen Sie die Namensänderung zwar nicht vermerken lassen. Bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ist dies jedoch Pflicht. Um die entsprechenden Anträge kümmert sich die Kfz-Zulassungsstelle.
Unsere Checkliste zeigt Ihnen, wen Sie außerdem noch informieren sollten:
- Banken
- Vereine
- Arbeitgeber
- Vermieterinnen und Vermieter
- Krankenkassen
- Bausparkassen
- Strom-, Gas- und Telefonanbieter
- Unternehmen, bei denen Abonnements bestehen
- Beitragsservice (vor 2013 "Gebühreneinzugszentrale")