Als Kontoinhaberin oder Kontoinhaber können Sie entscheiden, über welchen Zeitraum Dritte Zugang zu Ihrem Konto haben. Die sogenannte transmortale Kontovollmacht ist zeitlich unbegrenzt und auch über den Tod des Vollmachtgebenden hinaus gültig. So kann im Todesfall zum Beispiel Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner weiter auf Ihr Konto zugreifen und ist nicht auf einen Erbschein angewiesen. Bei der sogenannten prämortalen Kontovollmacht erlischt die Zugriffsberechtigung, wenn die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber verstirbt. Soll die Vollmacht erst nach dem Tod greifen, wird eine postmortale Kontovollmacht erteilt. Da die Abwicklung eines Testaments einige Wochen dauern kann, sind die Erben und Erbinnen in diesem Zeitraum finanziell abgesichert. Bevollmächtigte können das Geld auf Ihrem Konto zum Beispiel nutzen, um die Kosten für die Beerdigung zu decken. Eine weitere Form der Kontovollmacht wird für den Fürsorgefall ausgestellt. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls handlungsunfähig sein, kann sich Ihr Kind, eine Betreuerin oder ein Betreuer oder eine Pflegerin oder ein Pfleger so um Ihre Finanzen kümmern.