Kurz und kompakt

  • Eine Kontovollmacht ermöglicht es Dritten, im Auftrag des Kontoinhabenden Bankgeschäfte zu tätigen, etwa bei Krankheit oder Abwesenheit.

  • Die Vollmacht wird mittels eines Formulars bei der Bank hinterlegt und bleibt gültig, bis sie vom Kontoinhabenden widerrufen wird.

  • Eine spezielle Vollmacht für den Fürsorgefall erlaubt es Angehörigen oder Betreuerinnen und Betreuern, bei Handlungsunfähigkeit des Kontoinhabenden finanzielle Angelegenheiten zu regeln.

Bankgeschäfte erledigen, wann und wo Sie wollen

Girokonto

Mit unseren Girokontomodellen haben Sie Ihre Finanzen im Griff. Wählen Sie einfach das für Sie passende Konto aus.


Bank erfolgreich geändert

Zugriff auf das eigene Konto gewähren

Generell kann nur die Person über ein Konto verfügen, die es auch eröffnet hat. In bestimmten Fällen ist es jedoch sinnvoll, Dritten eine Kontovollmacht zu erteilen. So kann eine Person Ihres Vertrauens Bankgeschäfte für Sie erledigen, wenn Sie es mal nicht können.

Was ist eine Kontovollmacht?

Viele Menschen regeln ihre Kontoangelegenheiten gerne persönlich. Im Krankheitsfall oder nach einem Unfall sind Sie vielleicht nicht in der Lage, dies zu tun. Dann ist eine Kontovollmacht – auch Bankvollmacht genannt – hilfreich. Damit erteilen Sie Dritten als Kontoinhaberin oder Kontoinhaber Zugriff auf Ihr Konto. Es ist daher empfehlenswert, die Vollmacht nur einer Ihnen nahestehenden Person zu erteilen. So können Sie zum Beispiel Ihre Ehepartnerin, Ihren Ehepartner oder Ihr Kind dazu befugen, in Ihrem Namen Transaktionen durchzuführen, bestehende Kredite zu nutzen oder Geld abzuheben.

Kontovollmacht erteilen

Sie können mit einer Kontovollmacht eine gesetzliche Vertreterin oder einen gesetzlichen Vertreter für Ihr Konto bestimmen. Entsprechende Formulare finden Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. Damit sind Zweifel an der Wirksamkeit Ihrer Vollmachtserteilung bereits vorab auszuschließen. Bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, um Ihre Identität zu belegen. Die Vollmacht kann einer oder mehreren Personen erteilt werden und ist so lange gültig, bis Sie diese widerrufen. Die Aufnahme von Krediten oder das Auflösen eines Kontos unterliegen in der Regel keiner Kontovollmacht.

Weitere Formen der Vollmachtserteilung

Als Kontoinhaberin oder Kontoinhaber können Sie entscheiden, über welchen Zeitraum Dritte Zugang zu Ihrem Konto haben. Die sogenannte transmortale Kontovollmacht ist zeitlich unbegrenzt und auch über den Tod des Vollmachtgebenden hinaus gültig. So kann im Todesfall zum Beispiel Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner weiter auf Ihr Konto zugreifen und ist nicht auf einen Erbschein angewiesen. Bei der sogenannten prämortalen Kontovollmacht erlischt die Zugriffsberechtigung, wenn die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber verstirbt. Soll die Vollmacht erst nach dem Tod greifen, wird eine postmortale Kontovollmacht erteilt. Da die Abwicklung eines Testaments einige Wochen dauern kann, sind die Erben und Erbinnen in diesem Zeitraum finanziell abgesichert. Bevollmächtigte können das Geld auf Ihrem Konto zum Beispiel nutzen, um die Kosten für die Beerdigung zu decken. Eine weitere Form der Kontovollmacht wird für den Fürsorgefall ausgestellt. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls handlungsunfähig sein, kann sich Ihr Kind, eine Betreuerin oder ein Betreuer oder eine Pflegerin oder ein Pfleger so um Ihre Finanzen kümmern.

 

Kontovollmacht widerrufen

Eine Kontovollmacht lässt sich jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Kontaktieren Sie dazu Ihre Bank und informieren Sie sie schriftlich über Ihr Vorhaben. Anderenfalls bleiben die Rechte der Bevollmächtigten weiterhin bestehen. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort gerne zur Verfügung.