Kontovollmacht einfach erklärt: Rechte, Arten und Anleitung

Kurz und kompakt

  • Eine Kontovollmacht ermöglicht es Dritten, im Auftrag der Kontoinhabenden Bankgeschäfte zu tätigen, etwa bei Krankheit oder Abwesenheit.

  • Die Vollmacht wird mittels eines Formulars bei der Bank hinterlegt und bleibt gültig, bis sie vom Kontoinhabenden widerrufen wird.

  • Eine spezielle Vollmacht für den Fürsorgefall erlaubt es Angehörigen oder Betreuerinnen und Betreuern, bei Handlungsunfähigkeit des Kontoinhabenden finanzielle Angelegenheiten zu regeln.

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Zugriff auf das eigene Konto gewähren

Grundsätzlich verfügt nur die Person über ein Konto, die es eröffnet hat. In Situationen wie Krankheit, Unfall oder längerer Abwesenheit hilft jedoch eine Kontovollmacht. So kann eine Person Ihres Vertrauens Bankgeschäfte für Sie erledigen, wenn Sie nicht dazu in der Lage sind.

Was ist eine Kontovollmacht?

Viele Menschen regeln ihre Kontoangelegenheiten gerne persönlich. Im Krankheitsfall oder nach einem Unfall sind Sie jedoch vielleicht nicht in der Lage, dies zu tun. Dann ist eine Kontovollmacht sinnvoll. Mit ihr geben Sie einer anderen Person die Berechtigung, in Ihrem Namen auf ein oder mehrere Konten zuzugreifen. Es ist daher empfehlenswert, die Vollmacht nur einer Ihnen nahestehenden Person zu erteilen. So können Sie zum Beispiel Ihre Ehepartnerin, Ihren Ehepartner oder Ihr Kind dazu befugen, in Ihrem Namen Geld abzuheben. Eine sogenannte Bankvollmacht umfasst auch andere Produkte wie Depots oder Kredite. Oft werden beide Begriffe synonym gebraucht und individuell abgesprochen, auf welche Finanzprodukte sich die Vollmacht auswirkt.

Unterschied zwischen Konto- und Vorsorgevollmacht

Die Konto- oder Bankvollmacht bezieht sich ausschließlich auf Bankgeschäfte bei einem bestimmten Kreditinstitut. Sie erlaubt einer Vertrauensperson, in Ihrem Namen über das jeweilige Konto zu verfügen.

Die Vorsorgevollmacht hingegen umfasst weitreichendere Befugnisse: Sie darf zusätzlich medizinische Entscheidungen, Verträge oder Behördenangelegenheiten regeln. Die Vorsorgevollmacht kann zwar auch finanzielle Angelegenheiten umfassen. In der Praxis verlangen viele Banken jedoch zusätzlich eine gesonderte Kontovollmacht.

Kontovollmacht erteilen

Mit einer Kontovollmacht bestimmen Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter für Ihr Konto. Entsprechende Formulare finden Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort. Sie können eine eigene girocard (Debitkarte) für die bevollmächtigte Person beantragen. Diese Karte stellt die Bank auf deren Namen aus. Die Karte erhält zudem eine eigene PIN. 

Bringen Sie zum Termin bei Ihrer Bank einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, um Ihre Identität zu belegen. Die Vollmacht kann einer oder mehreren Personen erteilt werden und ist so lange gültig, bis Sie diese widerrufen. Obwohl die bevollmächtigte Person viel Handlungsspielraum erhält, sind einige Dinge trotzdem ausgeschlossen. So kann sie zum Beispiel keine Kredite aufnehmen und keine Konten auflösen.

Schritt für Schritt zur Kontovollmacht

  1. Vertrauensperson auswählen: Überlegen Sie genau, wem Sie eine Kontovollmacht einräumen möchten. Diese Person sollte absolut vertrauenswürdig sein.
  2. Informationen einholen: Lassen Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank zu den verschiedenen Vollmachtsarten beraten und dazu, welche Rechte damit verbunden sind.
  3. Formular ausfüllen: Fordern Sie das offizielle Formular zur Kontovollmacht bei Ihrer Bank an und füllen Sie es vollständig aus. Sie können die Vollmacht alternativ auch online in Ihrem OnlineBanking beantragen.
  4. Identität nachweisen: Bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, um sich auszuweisen.
  5. Vollmacht erteilen: Reichen Sie das ausgefüllte Formular bei Ihrer Bank ein. Die Bank prüft die Angaben und hinterlegt die Vollmacht im System.
  6. Bestätigung erhalten: Ihre Bank bestätigt Ihnen die Einrichtung der Vollmacht. Ihre Vertrauensperson ist nun kontobevollmächtigt und berechtigt, im vereinbarten Rahmen zu handeln.

Was Kontobevollmächtigte dürfen

Die genauen Rechte können vom Kreditinstitut abhängig sein. Klären Sie im Zweifel mit Ihrer Volksbank Raiffeisenbank, was genau erlaubt ist.

Mit einer Kontovollmacht dürfen Vertrauenspersonen

  • über das Konto verfügen,
  • Überweisungen tätigen,
  • Geld abheben,
  • Kontoauszüge einsehen und
  • Daueraufträge einrichten oder ändern.

Sie können in der Regel jedoch

  • keine Kredite aufnehmen,
  • keine Konten auflösen,
  • keine weiteren Vollmachten erteilen und
  • keine Änderungen an bestehenden Verträgen vornehmen.

Weitere Formen der Vollmachtserteilung

Als Kontoinhaberin oder Kontoinhaber bestimmen Sie, in welchem Zeitraum Dritte Zugang zu Ihrem Konto haben. Dafür gibt es mehrere Arten der Kontovollmacht:

  • Die prämortale Vollmacht gilt ausschließlich zu Lebzeiten. Sie endet automatisch, sobald die bevollmächtigende Person verstirbt.
  • Die postmortale Vollmacht tritt erst nach dem Tod in Kraft. Da die Abwicklung eines Testaments einige Zeit benötigen kann, sichert sie die Erbinnen und Erben in dieser Phase ab. Bevollmächtigte begleichen beispielsweise Beerdigungskosten oder halten laufende Zahlungen aufrecht.
  • Die transmortale Kontovollmacht verbindet beide Varianten und ist die gängiste Variante. Sie ist zeitlich unbegrenzt und auch über den Tod der Vollmachtgebenden hinaus gültig. So kann im Todesfall zum Beispiel Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner weiter auf Ihr Konto zugreifen und ist nicht auf einen Erbschein angewiesen.
  • Eine weitere Form der Kontovollmacht wird für den Fürsorgefall ausgestellt. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls handlungsunfähig sein, kann sich Ihr Kind, eine Betreuerin oder ein Betreuer oder Pflegepersonal so um Ihre Finanzen kümmern.

Vier Formen der Kontovollmacht im Überblick

Art der KontovollmachtGeltungsbereich
prämortalberechtigt nur zu Lebzeiten
postmortalwirkt erst nach dem Tod
transmortalgilt vor und nach dem Tod
für den Fürsorgefallgreift bei Krankheit oder Handlungsunfähigkeit

Wichtige Hinweise zum Risiko

Eine Kontovollmacht basiert auf Vertrauen. Überlegen Sie daher sorgfältig, wem Sie diese Verantwortung übertragen und prüfen Sie regelmäßig, ob die erteilte Vollmacht noch sinnvoll ist. Missbrauch ist selten, bleibt aber ein Risiko. Wenn eine bevollmächtigte Person unberechtigt handelt, haften Sie gegenüber der Bank in der Regel weiterhin für die Vorgänge auf Ihrem Konto. Die Bank selbst ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Fehlverhalten zu erkennen oder Vollmachtsmissbrauch zu verhindern. Achten Sie darauf, alle Formulare korrekt und vollständig auszufüllen, um spätere Streitigkeiten oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

Kontovollmacht widerrufen

Eine Kontovollmacht lässt sich jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Informieren Sie Ihre Bank schriftlich darüber, damit die Berechtigung im System gelöscht wird. Ohne einen klaren Widerruf bleibt die Vollmacht weiterhin gültig.

Bankunterlagen ordnen

Bewahren Sie Kontoauszüge und wichtige Finanzdokumente geordnet auf und beachten Sie dabei gängige Aufbewahrungsfristen. So behalten Sie den Überblick und können bei Bedarf schnell auf relevante Informationen zugreifen.

Passwörter nicht weitergeben

Geben Sie PIN oder Zugangsdaten besser nicht weiter, sondern regeln Sie Berechtigungen klar und lassen Sie für Bevollmächtigte eine eigene Karte ausstellen.

Geschäftsbedingungen beachten

Viele Menschen geben einer vertrauten Person – zum Beispiel den eigenen Kindern oder der Ehepartnerin bzw. dem Ehepartner – die PIN zur girocard oder den Zugang zum Online-Banking. Auch wenn das praktisch erscheint, verstößt es gegen die Geschäftsbedingungen der Bank. Das heißt: Kommt es zu einem Streit, einer Fehlbuchung oder einem Missbrauch, tragen Sie die Verantwortung, selbst wenn Sie nichts davon wussten.

Ein Beispiel verdeutlicht das Risiko

Hebt Ihr Sohn regelmäßig mit Ihrer Karte Geld ab und werden dabei unbemerkt Gerätedaten ausgelesen, kann ein erheblicher Schaden entstehen. Ohne eine offizielle Kontovollmacht gilt Ihr Sohn rechtlich nicht als berechtigte Person. Die Bank ersetzt Verluste in solchen Fällen häufig nicht. Eine Kontovollmacht schafft hier Rechtssicherheit. Sie zeigt eindeutig, wer in Ihrem Namen handeln darf, und schützt sowohl Sie als auch die bevollmächtigte Person.

Eigene girocard für Bevollmächtigte

Anstatt Ihrer Vertrauensperson Ihre Karte und PIN zu geben, empfiehlt sich eine zweite girocard (Debitkarte) mit eigenen Zugangsdaten der bevollmächtigten Person. Beide Seiten behalten den Überblick, wer welche Zahlung vorgenommen hat. Gleichzeitig bleiben Ihre persönlichen Zugangsdaten geschützt und Sie erfüllen die Sicherheitsvorgaben der Bank mit klar geregelten Rechten.

Alternative zur Kontovollmacht: das Gemeinschaftskonto

Wenn Sie dauerhaft mit einer anderen Person auf dasselbe Konto zugreifen möchten – etwa als Paar oder in der Familie – bietet sich ein Gemeinschaftskonto an. Alle Kontoinhaberinnen oder Kontoinhaber verfügen dabei gleichberechtigt über das Konto, ohne dass eine separate Vollmacht nötig ist. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort gerne zur Verfügung.

FAQs zur Kontovollmacht

Eine Kontovollmacht ist besonders sinnvoll für Personen, die im Krankheitsfall, bei Abwesenheit oder im Alter sicherstellen möchten, dass eine vertraute Person Bankgeschäfte zuverlässig in ihrem Namen erledigen kann.

Eine Kontovollmacht erteilen Sie in der Regel direkt bei Ihrer Bank. Dort gibt es ein spezielles Formular, das persönlich und unter Vorlage eines Ausweisdokuments unterschrieben werden muss.

Erteilen Sie eine Kontovollmacht, solange Sie geschäftsfähig sind. Idealerweise beugen Sie so vor, bevor gesundheitliche oder altersbedingte Einschränkungen eintreten.

Der Unterschied liegt meist in der Reichweite: Eine Kontovollmacht bezieht sich auf einzelne Konten, während eine Bankvollmacht umfassender ist und auch andere Produkte wie Depots oder Kredite umfasst.

Eine Kontovollmacht erlischt in der Regel mit dem Tod des Kontoinhabenden, es sei denn, es handelt sich um eine transmortale oder postmortale Vollmacht, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt.

Das Hauptrisiko besteht darin, dass die oder der Bevollmächtigte ohne Rücksprache über das Konto verfügt, was bei mangelndem Vertrauen zu finanziellen Nachteilen führen kann.

Ja, Bevollmächtigte können im Rahmen der erteilten Vollmacht auf Ihr Konto zugreifen, ohne dass Sie automatisch über einzelne Transaktionen benachrichtigt werden.

Bei Geschäftsunfähigkeit bleibt eine wirksam erteilte Kontovollmacht in der Regel bestehen, sofern sie nicht ausdrücklich auf die Geschäftsfähigkeit beschränkt wurde.

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