Ein Bewerbungsprozess kann hohe Kosten verursachen. Diese müssen Sie jedoch nicht alleine tragen. Die Erstattung von Bewerbungskosten lohnt sich schon ab der ersten Bewerbung.
Bewerbungskosten können hoch sein, aber verschiedene Stellen bieten Erstattungsmöglichkeiten, um finanzielle Belastungen zu reduzieren.
Reisekosten für Vorstellungsgespräche müssen in der Regel vom Arbeitgeber erstattet werden, sofern nicht anders vorher kommuniziert wurde.
Arbeitsagentur und Jobcenter übernehmen oft Kosten für Bewerbungen, vorausgesetzt, ein Antrag wird gestellt; Höhe der Pauschalen ist variabel.
Ein Bewerbungsprozess kann hohe Kosten verursachen. Diese müssen Sie jedoch nicht alleine tragen. Die Erstattung von Bewerbungskosten lohnt sich schon ab der ersten Bewerbung.
Wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind, übernimmt das Jobcenter oder die Arbeitsagentur in vielen Fällen die Erstattung von Bewerbungskosten. Sie müssen vorab einen entsprechenden Antrag für die Kostenübernahme stellen. Die Pauschalen, die gezahlt werden, variieren und sind unter anderem von der persönlichen finanziellen Situation der Antragstellenden abhängig. Auch eine kostenlose Prüfung der Bewerbungsunterlagen und Trainings für Bewerbungsgespräche werden von den Arbeitsagenturen angeboten. Ähnliche Angebote gibt es auch von vielen Universitäten.
Reisekosten für Vorstellungsgespräche oder Assessment-Center müssen im Regelfall vom potenziellen neuen Arbeitgeber übernommen werden. Sie betragen 30 Cent pro Kilometer für Autofahrten oder entsprechen dem Preis für ein Bahnticket der zweiten Klasse. Auch Übernachtungskosten werden häufig erstattet. Viele Unternehmen weisen allerdings schon vor dem Gespräch darauf hin, dass Bewerberinnen und Bewerber die Reisekosten selbst tragen müssen.
Bei der jährlichen Steuererklärung können Sie Ausgaben für Bewerbungen oder einen beruflich begründeten Umzug steuerlich geltend machen. Dies betrifft nur die Beträge, die Ihnen von anderer Stelle nicht erstattet wurden. Beispiele für Bewerbungskosten, die Sie als Werbungskosten deklarieren können, sind
Als Nachweise für Bewerbungen dienen bei der Steuererklärung die Kopien der Bewerbungsanschreiben und die Antwortschreiben der Unternehmen. Wollen Sie die Kosten nicht detailliert aufführen, können Sie einen Schätzbetrag angeben. Eine schriftliche Bewerbung kostet 8,50 Euro. Für eine Bewerbung per E-Mail dürfen Sie 2,50 Euro veranschlagen. Wenn Sie Bewerbungskosten von der Steuer absetzen, macht es keinen Unterschied, ob Sie arbeitslos sind oder ungekündigt nach einem neuen Job suchen. Die steuerliche Erstattung von Bewerbungskosten ist selbst dann möglich, wenn Sie Ihre Stelle gar nicht wechseln, sondern nur Ihren Marktwert prüfen möchten.