Als Nachweise für Bewerbungen dienen bei der Steuererklärung die Kopien der Bewerbungsanschreiben und die Antwortschreiben der Unternehmen. Es ist möglich, einen Schätzbetrag anzugeben. Sie müssen die Kosten also nicht detailliert aufführen. Für eine Bewerbung auf dem Postweg dürfen Sie 8,50 Euro und für eine Bewerbung per E-Mail 2,50 Euro veranschlagen.
Wenn Sie Bewerbungskosten von der Steuer absetzen, macht es keinen Unterschied, ob Sie arbeitslos sind oder ungekündigt nach einer neuen Stelle suchen. Die steuerliche Erstattung von Bewerbungskosten ist selbst dann möglich, wenn Sie Ihre Stelle gar nicht wechseln, sondern nur Ihren Marktwert prüfen möchten.
Bewerbungskosten setzen Sie mithilfe der Werbungskostenpauschale ab. Diese liegt aktuell bei 1.230 Euro. Über diesen Betrag hinaus können Sie keine Kosten absetzen. Eine Ausnahme sind beruflich bedingte Umzüge. Hier ist es möglich, höhere Kosten geltend zu machen, wenn Sie die einzelnen Posten mit Rechnungen und Quittungen belegen.