Eine vertragliche Zweckbindung etwa für die Ausbildung oder den Führerschein ist bei klassischen Sparprodukten selten möglich. Sie können aber das Geld bis zur Volljährigkeit selbst verwalten und dann für den angestrebten Zweck auszahlen. Über eine solche Zweckbindung müssten Sie privat mit dem Kind sprechen, da Volljährige bei Sparprodukten allein entscheiden dürfen, wie sie das Geld verwenden.
Eine Möglichkeit, um zu verhindern, dass das Geld nach dem 18. Geburtstag unüberlegt ausgegeben wird, ist der Kauf von Genossenschaftsanteilen. Diese Geschäftsanteile der Volksbanken Raiffeisenbanken erhalten in der Regel eine gute Rendite, sind also eine ähnliche Geldanlage wie andere auch. Allerdings vereinbaren die Genossenschaften mit ihren Mitgliedern meist eine lange Kündigungsfrist von mindestens einem halben Jahr. Das vermeidet spontane, unüberlegte Ausgaben.