Sie möchten Ihr Geld anlegen? Wenn Sie in Fonds investieren, haben Sie die Wahl zwischen thesaurierenden und ausschüttenden. Worin genau der Unterschied zwischen diesen Formen von Investmentfonds besteht, erfahren Sie hier.
Thesaurierende Fonds sind eine Form von Investmentfonds, bei denen Erträge automatisch wieder angelegt statt ausgezahlt werden.
Anlegerinnen und Anleger profitieren vom Zinseszinseffekt. Dividenden und Zinsen bleiben im Fonds und steigern so kontinuierlich den Depotwert.
Mit einem Freistellungsauftrag schützen Sie Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag vor Steuern, und nutzen den Sparerpauschbetrag optimal.
Sie möchten Ihr Geld anlegen? Wenn Sie in Fonds investieren, haben Sie die Wahl zwischen thesaurierenden und ausschüttenden. Worin genau der Unterschied zwischen diesen Formen von Investmentfonds besteht, erfahren Sie hier.
Investmentfonds sind eine Art gemeinsame Geldanlage. Dabei wird das Geld der Anlegerinnen und Anleger gesammelt und gemeinsam in verschiedene Arten von Wertpapieren oder Immobilien investiert. Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet das Vermögen. Diese Firma entscheidet, in welche Produkte investiert werden soll, um das Geld der Anlegerinnen und Anleger möglichst gut zu vermehren.
Wenn man in einen Investmentfonds investieren möchte, kauft man Anteile an diesem Fonds. Fondsanteile lassen sich jederzeit per Anteilausgabe und Anteilrücknahme bei der Bank oder der KVG kaufen und veräußern. Es gibt mehrere Arten von Investmentfonds, die sich je nach Anlageziel kombinieren lassen. Zu den Fondsarten zählen zum Beispiel Aktienfonds und Rentenfonds, die in festverzinsliche Wertpapiere wie Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen investieren.
Generell bieten Investmentfonds eine einfache Möglichkeit, in vielfältigen Anlageformen zu investieren, ohne dass man selbst Expertin oder Experte auf diesen Gebieten sein muss.
Investmentfonds eignen sich als Geldanlage, um langfristig Vermögen aufzubauen – zum Beispiel für die Altersvorsorge. Dabei haben Sie die Wahl zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds. Bei ausschüttenden Fonds erfolgt regelmäßig eine Auszahlung der Erträge, die Sie mithilfe Ihrer Fondsanteile erwirtschaftet haben. Die Ausschüttung von Dividenden oder Zinsen durch KVGs findet häufig einmal im Jahr statt. Eine quartalsweise oder monatliche Auszahlung ist ebenfalls möglich. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie die Rendite als Reinvestition in weitere Anteile der Fonds nutzen wollen oder in eine andere Geldanlage investieren möchten.
Bei thesaurierenden Fonds hingegen erfolgt keine Auszahlung von Erträgen wie Dividenden oder Zinsen an die Anlegerinnen und Anleger. Stattdessen werden die Gewinne automatisch wieder in dieselben Fondsanteile investiert – also thesauriert. Durch die Wiederanlage Ihrer Gewinne erhöht sich der Depotwert um den Betrag, der andernfalls ausgeschüttet worden wäre. Dieser Prozess begünstigt den Zinseszinseffekt, wodurch sich die Wertentwicklung Ihres Investments über die Zeit signifikant steigern kann.
Das Ziel von thesaurierenden Fonds ist also, durch die kontinuierliche Reinvestition der Erträge eine höhere Wertentwicklung im Vergleich zu ausschüttenden Fonds zu erreichen.
Seit der Investmentsteuerreform 2018 erfolgt die Besteuerung der Erträge von thesaurierenden und ausschüttenden Fonds auf ähnliche Weise. Investieren Sie zum Beispiel in ausschüttende Investmentfonds, zieht Ihre Depotbank die fälligen Steuern vor Ihrer Auszahlung ab und führt sie ab, bevor die Erträge Ihrem Konto gutgeschrieben werden. Bei thesaurierenden Fonds funktioniert das nicht, da keine Auszahlung der Erträge an die Anlegerinnen und Anleger stattfindet. Stattdessen bucht Ihre Bank die Steuern zu Jahresbeginn von Ihrem Konto ab. Die Höhe der Besteuerung wird individuell berechnet und basiert auf der Vorabpauschale des Investmentsteuergesetzes.
Entdecken Sie weitere spannende Inhalte aus unserer Themenwelt Finanzen.
Veräußerungsgewinne entstehen, wenn Fondsanteile zu einem höheren Preis verkauft werden, als sie gekauft wurden. Diese Gewinne sind ein zentraler Bestandteil der Rendite, die Anlegerinnen und Anleger aus ihren Fonds-Investitionen erzielen können. Auf Veräußerungsgewinne fällt bei privaten Kapitalanlagen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Verluste aus Veräußerungen von Fondsanteilen lassen sich mit Veräußerungsgewinnen verrechnen, um die steuerliche Belastung zu reduzieren.
Normalerweise müssen Sie auf Erträge aus Kapitalanlagen Steuern zahlen. Doch der Staat möchte die langfristige Geldanlage in Fonds fördern und hat deshalb die Teilfreistellung eingeführt. Das bedeutet, dass ein bestimmter Prozentsatz der Erträge aus Ihrem thesaurierenden Fonds von der Steuer befreit ist – Sie zahlen also weniger Steuern auf die erzielten Gewinne. Die genaue Höhe der Teilfreistellung hängt von der Art des Fonds ab. Bei Aktienfonds ist der freigestellte Anteil beispielsweise höher als bei Mischfonds, da die Regierung die Investition in Aktien besonders fördern möchte. Dadurch soll es attraktiver werden, in Fonds zu investieren, die wiederum in die Wirtschaft investieren und so den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.
Wenn Sie einen Freistellungsauftrag bei der Fondsgesellschaft einreichen, bleiben Ihre Kapitalerträge bis zur Obergrenze des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Die Abgeltungssteuer wird also nicht automatisch an das Finanzamt abgeführt, wenn die Höhe Ihrer Erträge den Freibetrag nicht überschreitet. Dieser liegt pro Jahr bei 1.000 Euro für Ledige beziehungsweise 2.000 Euro für Verheiratete.