Nach einer ausgiebigen Suche steht fest: Sie haben Ihr Sparbuch verloren. Handeln Sie schnell, damit Ihr Erspartes nicht in falsche Hände gerät. Hier erfahren Sie, wie Sie wieder über Ihr Guthaben verfügen können.
Der Verlust eines Sparbuchs erfordert schnelles Handeln, um zu verhindern, dass Unbefugte Zugriff auf das Guthaben erhalten.
Trotz des Verlusts bleibt das Guthaben erhalten, da die Bank die Kontobewegungen nachvollziehen kann.
Bei höheren Beträgen ist ein Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht unerlässlich.
Nach einer ausgiebigen Suche steht fest: Sie haben Ihr Sparbuch verloren. Handeln Sie schnell, damit Ihr Erspartes nicht in falsche Hände gerät. Hier erfahren Sie, wie Sie wieder über Ihr Guthaben verfügen können.
Egal, ob es das Geld für ein neues Smartphone oder der Notgroschen ist – auf einem Sparbuch parkt das Geld für Wünsche oder Sonderausgaben. Umso wichtiger ist es, Ihr Erspartes zu schützen. Informieren Sie Ihre Bank, sobald Sie merken, dass Ihr Sparbuch weg ist. Als Kundin oder Kunde einer Volksbank Raiffeisenbank wenden Sie sich an eine Filiale Ihrer Bank vor Ort. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter sperrt das Sparbuch, sodass keine Auszahlungen mehr möglich sind. So verhindern Sie, dass Unbefugte über Ihr Guthaben verfügen. Denn um Geld von einem Sparbuch abzuheben, ist kein Identitätsnachweis notwendig. Die Vorlage des Sparbuchs genügt.
Auch wenn der Verlust des Sparbuchs ärgerlich ist, ist Ihr Geld nicht verloren. Die Bank kann nachvollziehen, wie viel Guthaben sich darauf befindet. Jedoch müssen Sie ein Ersatz-Sparbuch beantragen, um wieder über Ihr Erspartes zu verfügen.
Wie Sie genau vorgehen müssen, hängt von der Höhe der Summe ab, die auf dem Sparbuch liegt. Einige Banken stellen bei niedrigen Beträgen aus Kulanz oft unbürokratisch ein Ersatz-Sparbuch aus. Bringen Sie dafür einen Identitätsnachweis und gegebenenfalls die Sparbuchnummer mit zu Ihrer Bank. Bei höheren Beträgen ab einigen Tausend Euro müssen Sie erst ein gerichtliches Aufgebotsverfahren nach Bürgerlichem Gesetzbuch, Paragraf 808, durchführen lassen, um wieder an Ihr Geld zu kommen. Allerdings sieht das Gesetz dafür keine genaue Höhe der Sparsumme vor.
Sie beantragen beim Amtsgericht, das Sparbuch „für kraftlos“ zu erklären, um Ihr Geld zurückzuerlangen. Für das Verfahren müssen Sie nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz Gebühren zahlen. Das Gericht veröffentlicht das Aufgebot und setzt eine Frist von meist sechs Monaten, um einen möglichen rechtlichen Inhaber des verlorenen Sparbuchs zu finden. Meldet sich keiner, erlässt das Gericht einen Ausschließungsbeschluss. Das bedeutet, dass niemand anderes Geld von dem Sparbuch abheben kann. Danach zahlt Ihnen Ihre Bank das Guthaben aus oder stellt Ihnen ein Ersatz-Sparbuch aus. Dafür können Gebühren anfallen. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Bank vor Ort.