Bausparvertrag mit allen Vorteilen übertragen

Kurz und kompakt

  • Sie können einen Bausparvertrag mit Zustimmung der Bausparkasse auf nahe Angehörige übertragen. So bleiben Ihre bisherigen Konditionen erhalten.

  • Staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie können nicht mit übertragen werden, sondern verbleiben beim ursprünglichen Vertragspartner.

  • Für die Übertragung sind ein schriftlicher Antrag sowie teilweise ein Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses erforderlich. Die Gebühren fallen in der Regel gering aus.

Der Bausparvertrag: Für Ihr Vermögen – oder das Ihrer Lieben

Ein Bausparvertrag stellt eine beliebte Form der Geldanlage dar. Mindestens die Hälfte der deutschen Haushalte hat einen solchen Vertrag. Aber der Bausparvertrag muss nicht nur zwangsläufig Ihrem eigenen Vermögen dienen. Sie können das Bausparguthaben auch unter bestimmten Voraussetzungen übertragen. Bevor Sie den Übertrag planen, sollten Sie wissen, was das bedeutet. Denn Sie dürfen leider nicht jeden Vorteil Ihres bisherigen Vertrages weitergeben.

Was bedeutet die Übertragung eines Bausparvertrags?

Wenn Sie einen Bausparvertrag übertragen, gehen die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag auf eine andere Person über. Diese führt den Vertrag weiter, übernimmt die Konditionen und kann später auch ein Bauspardarlehen nutzen. Diese Lösung ist oft günstiger als eine Kündigung oder Auszahlung, da bereits erworbene Vorteile erhalten bleiben.

Vorteile der Übertragung

Eine Übertragung lohnt sich vor allem dann, wenn innerhalb der Familie Vermögen weitergegeben wird oder Sie gute Versicherungskonditionen weiterreichen möchten. Sie sparen Gebühren und erhalten die bestehende Bewertungszahl. 

Typische Vorteile:

  • Familienmitglieder übernehmen günstige Konditionen
  • Gebühren für die Übertragung sind gering
  • Bewertungszahl bleibt erhalten
  • Anspruch auf staatliche Prämien bleibt bestehen
  • Vermögensaufbau für Kinder und Jugendliche möglich

Übertragung vs. Auszahlung – was bringt mehr Vorteile?

AspektÜbertragung des BausparvertragsAuszahlung des Bausparvertrags
Vorteile für FamilieFamilienmitglieder profitieren von günstigen Konditionen und sichern sich ein Darlehen zu Top-Zinsen.Anspruch erlischt, da der Vertrag mit der Auszahlung endet.
GebührenNur geringe Gebühren für die ÜbertragungVorfälligkeitsentschädigung oder Auszahlungsgebühr können fällig sein.
BewertungszahlBleibt bestehen und sorgt für schnellere ZuteilungBewertungszahl verfällt mit Kündigung
Staatliche PrämienStaatliche Prämien entfallen und die Ansprüche verbleiben beim ursprünglichen Vertragsteil.Mit der Auszahlung verlieren Sie den Anspruch auf staatliche Förderungen.
FlexibilitätVertrag kann gezielt an Kinder oder Angehörige weitergegeben werden.Auszahlung erfordert Einhaltung der Kündigungsfrist, sonst zusätzliche Kosten für Sofortauszahlung
Zinsen & AusgleichGünstige Zinsen bleiben erhalten.Bausparkasse kann Zinsausgleich oder Entschädigungen verlangen.

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Das bedeutet die Bewertungszahl

Die Bewertungszahl ist eine Kennzahl bei Bausparverträgen, die misst, wie zielstrebig und gut Sie in der Ansparphase gespart haben. Sie dient der Ermittlung, wann ein Vetrag zuteilungsreif ist.

An wen kann ein Bausparvertrag übertragen werden?

Grundsätzlich können Sie einen Bausparvertrag an Ehepartnerinnen und Ehepartner, Kinder oder andere nahe Angehörige übertragen. Die Abgabenordnung (§ 15 AO) legt fest, wer als Angehöriger gilt. Dazu zählen unter anderem Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner, Verwandte gerader Linie, Geschwister und deren Kinder sowie Pflegeeltern und Pflegekinder. Auch entferntere Verwandte wie Geschwister der Eltern oder Schwägerinnen und Schwager fallen darunter. Eine Übertragung auf Verlobte wäre nach § 15 AO möglich, ist in der Praxis jedoch in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Diese Rechte sind nicht übertragbar

Bei einer Übertragung wechseln zwar die Rechte und Pflichten des Vertrags, staatliche Förderungen können jedoch nicht weitergegeben werden. Dazu gehören etwa die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage. Diese Ansprüche gehen daher verloren, wenn Sie Ihren Bausparvertrag abgeben. Der Anspruch erlischt aber auch, wenn Sie den Vertrag kündigen und ihn sich auszahlen lassen.

Voraussetzungen: Nur so können Sie den Bausparvertrag übertragen

Wenn Sie Ihren Bausparvertrag übertragen möchten ist das nur möglich, wenn die Bausparkasse dem Vorgang zustimmt. Dafür müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen, den sowohl der bisherige als auch der neue Vertragsteil unterschreiben. Viele Bausparkassen fordern zusätzlich Nachweise über das Verhältnis zwischen den Beteiligten, etwa eine Heirats- oder Geburtsurkunde. In manchen Fällen prüft die Bausparkasse auch die Bonität der Person, die den Vertrag weiterführt, da diese auch die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernimmt. Wichtig ist außerdem, dass die Übertragung vollständig dokumentiert ist, um spätere Unklarheiten oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

Steuerliche Aspekte

Bei einer Übertragung innerhalb enger Familienkreise, zum Beispiel zwischen Eheleuten, Kindern oder Eltern, fällt in der Regel keine Schenkungssteuer an. Anders kann es unter Umständen aussehen, wenn Sie Ihren Vertrag an entferntere Verwandte oder völlig fremde Personen übertragen. In diesen Fällen prüft das Finanzamt, ob eine steuerliche Belastung entsteht. Entscheidend ist der Wert des übertragenen Vertrags sowie die bestehenden Freibeträge. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte vor der Übertragung eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater einbeziehen, um mögliche Kosten oder Nachteile frühzeitig zu erkennen.

Unser Bausparrechner

Unser Bausparrechner hilft Ihnen dabei, zu prüfen, ob sich ein Bausparvertrag für Sie oder Ihre Familienmitglieder lohnt. Berechnen Sie ganz einfach, mit welcher Sparrate und -dauer Sie an Ihr Ziel gelangen. 

Wie läuft die Übertragung in der Praxis ab?

Die Übertragung eines Bausparvertrags folgt einem festen Ablauf, den alle Bausparkassen ähnlich handhaben. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig mit Ihrer Bank abstimmen, um unnötige Verzögerungen und Komplikationen zu vermeiden.

SchrittErklärung
Antragstellung

Die Person, die den Vertrag weitergeben möchte, beantragt den Übertrag schriftlich bei der Bausparkasse.

 

Prüfung durch die BausparkasseDie Bank prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Verwandtschaftsgrad, Bonität, Förderansprüche).
Zustimmung beider Parteien

Beide Parteien müssen der Übertragung schriftlich zustimmen.

VertragsänderungGibt die Bank den Übertrag frei passt die Bausparkasse die Unterlagen an und führt die Person, die den Vertrag übernimmt, offiziell ein.

Die Dauer des Verfahrens hängt von der Bausparkasse ab, liegt aber meist zwischen zwei und sechs Wochen. Erst mit der Vertragsänderung gehen alle Rechte und Pflichten endgültig auf die übernehmende Partei über.

Freibeträge bei Schenkungen

Die Freibeträge für Schenkungen liegen gemäß § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) bei 500.000 Euro für Eheleute, 400.000 Euro für Kinder und Stiefkinder, 200.000 Euro für Enkelinnen und Enkel und 20.000 Euro für alle übrigen Beschenkten.

Gründe für die Übertragung

Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Übertragung sinnvoll sein kann. Häufig geschieht der Übertrag im Rahmen einer Vermögensübertragung innerhalb der Familie, etwa von Eltern auf Kinder. Auch bei der Generationenplanung spielt der Bausparvertrag eine Rolle, wenn Sie frühzeitig Vermögen weitergeben möchten. Bei einer Scheidung oder im Todesfall kann eine Übertragung helfen, die Ansprüche klar zu regeln. Manche nutzen die Übertragung außerdem, um Verträge zu optimieren. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Familienmitglied bessere Chancen auf eine schnelle Zuteilung hat.

Sonderfälle: Tod, Erben und mehr

Neben der klassischen Übertragung gibt es Konstellationen, die besondere Regeln erfordern. Stirbt die bisherige Inhaberin bzw. der Inhaber eines Bausparvertrags, geht der Vertrag auf die Erbenden über. Diese können ihn fortführen, kündigen oder – mit Zustimmung der Bausparkasse – auf eine einzelne Person übertragen. Bei Gemeinschaftsverträgen müssen alle Vertragsnehmenden einer Übertragung zustimmen. Das verlängert den Prozess oft. Minderjährige können einen Bausparvertrag ebenfalls übernehmen. In diesem Fall müssen die Eltern oder eine vergleichbare gesetzliche Vertretung, die Übertragung beantragen und unterschreiben.

Fallen Kosten an?

Wenn Sie einen Bausparvertrag übertragen möchten, fallen bei den meisten Bausparkassen nur geringe Verwaltungsgebühren an. Diese liegen häufig im zweistelligen Eurobereich und decken die Kosten, die für die Anpassung des Vertrags entstehen. Manche Institute verzichten komplett auf Gebühren, andere berechnen abhängig von der Bausparsumme eine kleine Bearbeitungssumme. Noch bevor Sie den Übertrag beantragen, sollten Sie daher einen Blick in das Gebührenverzeichnis Ihrer jeweiligen Bank werfen.

FAQs zur Übertragung eines Bausparvertrags

Sie brauchen in der Regel einen schriftlichen Übertragungsantrag, den bestehenden Vertrag sowie die Zustimmung beider Parteien. Manche Bausparkassen fordern zusätzlich einen Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis, etwa durch Geburts- oder Heiratsurkunden.

Ja, Bausparverträge lassen sich auch auf Kinder übertragen. In diesem Fall müssen die Eltern oder eine gesetzlich vertretende Instanz die Übertragung beantragen und unterschreiben.

Viele Bausparkassen erheben nur geringe Verwaltungsgebühren im zweistelligen Bereich. Manche Institute verzichten ganz auf Kosten, andere machen die Höhe von der Vertragssumme abhängig.

Die Wohnungsbauprämie wird nicht mit übergeben. Der neue Vertragsteil kann aber eigene Ansprüche auf staatliche Förderung geltend machen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ja, mit der Übertragung gehen auch die Rechte auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen auf die neue vertragsnehmende Partei über. Die Förderansprüche wie Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage bleiben dagegen ausgeschlossen.

Im Erbfall geht der Bausparvertrag automatisch auf die Erbenden über. Diese können ihn fortführen, kündigen oder auf eine einzelne Person übertragen, wenn die Bausparkasse dem zustimmt.

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