Um beim Fenstertausch von Zuschüssen und Förderkrediten zu profitieren, muss ein bestimmtes Maß an Wärmedämmung erreicht werden. Der entscheidende Kennwert dabei ist der Wärmedurchgangskoeffizient U oder auch „U-Wert“. Dieser gibt an, wie viel Wärmeenergie eine Immobilie über ein Fenster verliert. Die Messeinheit für den U-Wert wird in Watt pro Quadratmeter und Kelvin angegeben und lässt sich mit folgender Formel berechnen: Watt durch Quadratmeter mal Kelvin, also W / (m² x K).
Je niedriger der U-Wert eines Fensters ausfällt, desto geringer ist der Wärmeverlust. Der U-Wert eines Einscheibenglases liegt bei durchschnittlich 5,9 W/ (m² x K). Ein Fenster mit Zweifachverglasung weist einen U-Wert von 1,1 bis 1,4 W/ (m² x K) auf. Bei Dreifachverglasung sind es circa 0,5 bis 0,9 W/ (m² x K). Für eine Förderung ist ein U-Wert von maximal 0,95 W/ (m² x K) erforderlich. Die Details regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.