Förderungen für Ihre Photovoltaikanlage

Kurz und kompakt

  • Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenstrahlen in Strom um. Batteriespeicher helfen, diesen auch abends zu nutzen.
  • Wie wirtschaftlich Ihre Photovoltaikanlage ist, hängt von Eigenverbrauch, Tagesnutzung und energetischem Zustand des Hauses vor Installation ab.
  • Die KfW fördert mit dem Programm 270 unter anderem Kauf, Planung und Installation – Kredite müssen vor Projektbeginn beantragt werden.

Photovoltaik-Förderung 2026

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage installieren, sollten Sie sich auf höhere Anschaffungskosten einstellen. Eine solche Anlage senkt jedoch Ihre Stromkosten langfristig. Sie und Ihr Eigenheim werden außerdem unabhängiger von steigenden Energiepreisen. Förderprogramme helfen Ihnen dabei, die Investition spürbar zu reduzieren. Planen Sie frühzeitig und informieren Sie sich umfassend. Prüfen Sie außerdem, ob die Einspeisevergütung für Sie sinnvoll ist. So stellen Sie Ihr Vorhaben auf ein sicheres Fundament.

Förderungen im Überblick

Für Photovoltaikanlagen stehen Ihnen verschiedene Förderarten zur Verfügung. Dazu zählen zinsgünstige Kredite, steuerliche Vorteile und laufende Vergütungen für den Strom, den Sie einspeisen. Welche Förderung für Sie infrage kommt, hängt von Ihrem Wohnort, Ihrer Anlage und vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.

Bundesweite Förderungen

Bundesweit greifen vor allem Kreditprogramme und gesetzliche Regelungen. Diese gelten unabhängig vom Bundesland und bilden die Grundlage der meisten Förderungen. Über die KfW finanzieren Sie Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher mit zinsgünstigen Krediten. Die KfW fördert unter anderem, wenn Sie Ihre Anlage planen, kaufen und installieren. Die Laufzeiten liegen je nach Modell zwischen wenigen Jahren und mehreren Jahrzehnten. Wichtig ist: Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Projekts über Ihre Hausbank. Zuschüsse erhalten Sie hier nicht, dafür profitieren Sie von günstigen Finanzierungskonditionen.

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage kaufen, zahlen Sie in vielen Fällen außerdem keine Mehrwertsteuer mehr. Das senkt die Investitionskosten direkt. Zusätzlich bleiben Einnahmen aus kleinen Anlagen häufig einkommensteuerfrei. In der Regel gilt das für private Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden bis zu einer bestimmten Größe. Oft gilt dabei die Grenze von bis zu 30 kWp je Einheit als Richtwert. Durch diese steuerliche Entlastung behalten Sie einen größeren Teil Ihrer Erträge. Das hilft Ihnen dabei, die Anschaffungskosten auszugleichen. Welche Fördermittel vom Bund Sie nutzen, hängt davon ab, wie Sie Ihre Anlage betreiben. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt außerdem die Vergütung für eingespeisten Solarstrom. Sie erhalten für jede eingespeiste Kilowattstunde einen festen Betrag.

Landesförderungen

Förderprogramme der Bundesländer ändern sich häufig und sind oft zeitlich begrenzt. Nicht jedes Bundesland bezuschusst durchgehend Photovoltaikanlagen. Prüfen Sie daher den aktuellen Stand und das Volumen von Fördermaßnahmen, bevor Sie Ihre Anlage installieren.

  • Nordrhein-Westfalen: Zeitweise gibt es Förderprogramme für Batteriespeicher oder kombinierte Energielösungen; Budgets sind allerdings schnell ausgeschöpft.
  • Bayern: Programme wie das frühere „10.000-Häuser-Programm“ zeigen, dass Zuschüsse möglich sind; aktuelle Angebote variieren je nach Förderperiode.

Kommunale Förderprogramme

Viele Städte und Gemeinden unterstützen Photovoltaikanlagen zusätzlich. Häufig fördern sie Batteriespeicher, kleine Anlagen oder die Kombination aus Photovoltaikanlage und Elektroauto. Die Budgets sind meist begrenzt und schnell vergeben. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Kommune oder den jeweiligen Stadtwerken.

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Einspeisevergütung für Photovoltaik

Wenn Sie Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie dafür eine feste Vergütung. Ihr Netzbetreiber nimmt den Strom ab und bezahlt jede eingespeiste Kilowattstunde. Die Höhe richtet sich danach, wie groß Ihre Anlage ist, wie Sie den Strom einspeisen und wann Sie Ihre Anlage in Betrieb genommen haben. Kleine Anlagen erhalten in der Regel höhere Sätze als große. Die Vergütung ist gesetzlich für 20 Jahre garantiert. Sie erhalten den festgelegten Satz ab dem Jahr der Inbetriebnahme über den gesamten Zeitraum. Das ermöglicht es Ihnen, mit einer konstanten Vergütung zu planen.

Volleinspeisung vs. Teileinspeisung

Modell

Erklärung

Wann sinnvoll
Volleinspeisung

Sie speisen den gesamten erzeugten Strom ins Netz ein und erhalten dafür eine höhere Vergütung

Wenn Sie kaum eigenen Strom verbrauchen
Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch)

Sie nutzen einen Teil des Stroms selbst und speisen den Rest ein

Wenn Sie Ihre Stromkosten aktiv senken möchten

Welche Förderungen gibt es zusätzlich?

Neben den klassischen Förderungen gibt es weitere Programme, die Ihre Investition gezielt ergänzen. Diese richten sich meist auf einzelne Komponenten oder Kombinationen rund um Ihre Photovoltaikanlage.

Förderung für Batteriespeicher

Ein Batteriespeicher speichert überschüssige Energie, die Ihre Photovoltaikanlage tagsüber erzeugt. Dadurch senken Sie Ihre Kosten deutlich, da Sie den Strom auch nachts nutzen können. Einige Bundesländer und Kommunen unterstützen diesen Schritt mit Zuschüssen. Ziel ist es, den Solarstrom im Haushalt zu nutzen, statt ihn ins Netz einzuspeisen. Häufig erhalten Sie die Förderung nur, wenn Sie den Batteriespeicher mit einer neuen Photovoltaikanlage kombinieren. Wichtig ist bei dieser Förderung, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie die Anlage kaufen.

Gut zu wissen

Viele Photovoltaikanlagen lassen sich insbesondere dann wirtschaftlich nutzen, wenn Sie den Strom selbst verbrauchen. Die Einspeisevergütung beträgt in der Regel nur einen Bruchteil dessen, was Sie selbst pro Kilowattstunde an Strom bezahlen. Die Spannen bewegen sich zwischen 5 und 12,5 Cent.

Förderung für Balkonkraftwerke

Kleine Solaranlagen für Balkon oder Terrasse fördern viele Städte und Gemeinden direkt. Sie erhalten dabei meist einen festen Zuschuss pro Anlage. Die Einstiegskosten sind ohnehin niedrig, sodass sich die Investition schnell rechnet. Gerade für Mieterinnen und Mieter ist das eine einfache Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen. Auch hier gilt: Förderprogramme sind oft schnell ausgeschöpft.

Förderung in Kombination mit E-Mobilität

Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage mit einer Wallbox oder einem Elektroauto kombinieren, sind zusätzliche Förderungen möglich. Einige Programme unterstützen gezielt die Verbindung aus Solarstrom und Elektromobilität. Damit laden Sie Ihr Fahrzeug mit selbst erzeugtem Strom. Das senkt Ihre laufenden Kosten und erhöht die Unabhängigkeit vom Stromnetz. Die Angebote unterscheiden sich je nach Region und Förderperiode.

Zuschüsse für Energieberatung

Eine Energieberatung hilft Ihnen, Ihre Anlage zu planen. Sie berät Sie zum Beispiel dazu, wie groß Ihre Anlage sein sollte und wie Sie sie am besten nutzen. Dafür erhalten Sie staatliche Zuschüsse, die einen großen Teil der Kosten abdecken. Die Beratung zeigt Ihnen, wie Sie Eigenverbrauch, Speicher und Förderung optimal kombinieren. Außerdem unterstützt sie Sie dabei, geeignete Programme auszuwählen. So vermeiden Sie Fehlentscheidungen und nutzen Ihre Fördermöglichkeiten besser.

Ist die Kombination mehrerer Förderungen möglich?

In vielen Fällen kombinieren Sie mehrere Förderungen miteinander. Typisch ist die Verbindung aus einem Kredit, steuerlichen Vorteilen und regionalen Zuschüssen. Dabei müssen Sie jedoch die jeweiligen Bedingungen beachten, da sich Programme teilweise ausschließen. Besonders wichtig ist, dass Sie die Anträge in der richtigen Reihenfolge stellen. Wenn Sie früh planen, schöpfen Sie das volle Förderpotenzial aus. Eine Energieberatung hilft Ihnen dabei, die passende Kombination zu finden.

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage auch ohne Förderung?

Auch ohne Förderung kann sich eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich lohnen. Entscheidend ist, wie viel Strom Sie selbst verbrauchen und wie hoch Ihr aktueller Strompreis ist. Je mehr Solarstrom Sie selbst nutzen, desto stärker senken Sie Ihre laufenden Kosten. Gleichzeitig schützen Sie sich langfristig vor steigenden Energiepreisen. Die Einspeisevergütung sorgt zusätzlich für planbare Einnahmen, auch wenn sie meist geringer ausfällt als der Vorteil durch Eigenverbrauch.

Hinzu kommt: Die Anschaffungskosten sind in den vergangenen Jahren gesunken, während Strompreise tendenziell gestiegen sind. Dadurch verbessert sich die Wirtschaftlichkeit auch ohne Zuschüsse. Wenn Sie Ihre Anlage gut planen und Ihren Verbrauch berücksichtigen, gleicht sich Ihre Investition oft schon nach einigen Jahren aus. Langfristig profitieren Sie von stabilen Energiekosten und mehr Unabhängigkeit vom Strommarkt.

Antragstellung und Ablauf

Sie müssen die Förderung in den meisten Fällen beantragen, bevor Sie einen Auftrag vergeben oder mit der Installation beginnen. Sobald Sie einen Vertrag unterschreiben, gilt Ihr Vorhaben als gestartet. Ab diesem Zeitpunkt dürfen viele Programme Sie nicht mehr fördern. Stimmen Sie daher Angebote, Finanzierung und Förderantrag zeitlich aufeinander ab. So vermeiden Sie, dass Sie mögliche Zuschüsse oder Kredite verlieren.

Checkliste: Diese Unterlagen benötigen Sie

  • Angebote von Fachbetrieben: Holen Sie Angebote von Fachbetrieben ein. Diese zeigen, welche Komponenten Sie verbauen möchten und wie viel die Anlage kostet. Gleichzeitig dienen sie der fördernden Stelle als Grundlage, um Ihren Förderantrag zu prüfen.
  • Technische Daten der Anlage: Geben Sie die wichtigsten technischen Daten Ihrer Anlage an, zum Beispiel Leistung, Module und Wechselrichter. Auch geplante Batteriespeicher oder Erweiterungen führen Sie hier auf. So kann die Förderstelle beurteilen, ob Ihr Vorhaben die Anforderungen erfüllt.
  • Angaben zur Immobilie: Weisen Sie nach, dass Sie Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie sind und dort wohnen. In der Regel weisen Sie das mit einem Grundbuchauszug nach. Zusätzlich beschreiben Sie kurz die Nutzung, etwa als selbst genutztes Einfamilienhaus oder vermietete Immobilie.
  • Finanzierungsunterlagen: Legen Sie dar, wie Sie die Photovoltaikanlage finanzieren möchten. Wenn Sie einen Kredit nutzen, reichen Sie entsprechende Unterlagen Ihrer Bank ein. Alternativ weisen Sie nach, dass Ihnen ausreichend Eigenkapital zur Verfügung steht.
  • Antragsformulare des Fördergebers: Füllen Sie die Formulare des jeweiligen Förderprogramms vollständig aus und reichen Sie sie fristgerecht ein. Achten Sie darauf, alle geforderten Angaben korrekt zu machen, um Verzögerungen zu vermeiden. Nur vollständige Anträge werden in der Regel bearbeitet.

Aktuelles: Entwicklung der Photovoltaik-Förderung

Die Förderlandschaft für Photovoltaik entwickelt sich kontinuierlich weiter. Politische Rahmenbedingungen und der Ausbau erneuerbarer Energien führen regelmäßig dazu, dass der Gesetzgeber die Konditionen anpasst. Dabei kann sich der Fokus künftig stärker auf den Eigenverbrauch von Solarstrom verlagern. Gleichzeitig gewinnen Batteriespeicher an Bedeutung, um erzeugten Strom effizient zu nutzen. Auch die Einspeisevergütung wird regelmäßig überprüft und angepasst.

Vergütungssätze Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme ab 1. Februar 2026 bis 31. Juli 2026

Maximale Anlagenleistung

Vergütungssatz Teileinspeisung

Vergütungssatz Volleinspeisung

0 bis 10 kWp7,78 ct/kWh

12,34 ct/kWh

10 bis 40 kWp6,74 ct/kWh10,35 ct/kWh
40 bis 100 kWp

5,56 ct/kWh

10,35 ct/kWh

Vergütungssätze Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme ab 1. August 2026 bis 31. Januar 2027

Maximale Anlagenleistung

Vergütungssatz Teileinspeisung

Vergütungssatz Volleinspeisung

0 bis 10 kWp

7,71 ct/kWh

12,23 ct/kWh

10 bis 40 kWp

6,67 ct/kWh

10,25 ct/kWh

40 bis 100 kWp

5,50 ct/kWh

10,25 ct/kWh

Die Vergütungssätze sinken weiterhin alle sechs Monate leicht um ca. 1 Prozent. Wenn Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen, legen Sie die Vergütung mit Ihrem Versorger verbindlich für 20 Jahre fest.

Förderantrag frühzeitig stellen

Die Chance auf Fördermittel für eine Photovoltaikanlage erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen, bevor Sie Aufträge an die Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vergeben. Ausgenommen sind Aufträge, die zur Planung gehören. Dazu zählen zum Beispiel Einschätzungen von Expertinnen und Experten zum Thema Energieeffizienz. Ihre Volksbank Raiffeisenbank berät Sie ausführlich zu Fragen rund um die Fördermöglichkeiten und die Finanzierung Ihrer Photovoltaikanlage.

FAQs zur Förderung einer Photovoltaikanlage

kW (Kilowatt) beschreibt die momentane Leistung, also wie viel Strom Ihre Anlage gerade liefert. kWp (Kilowatt-Peak) gibt die maximale Nennleistung der Photovoltaikanlage unter Standardbedingungen an. kWh (Kilowattstunde) misst die tatsächlich erzeugte oder verbrauchte Energiemenge über einen Zeitraum, zum Beispiel pro Tag oder Jahr. So erkennen Sie Leistung und Ertrag Ihrer Anlage auf einen Blick.

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit etwa 4 Personen reichen meist 6 bis 10 kWp. Die genaue Größe hängt von Ihrem jährlichen Stromverbrauch und der Dachfläche ab. Eine größere Anlage lohnt sich, wenn Ihr Haushalt viel Energie verbraucht oder Sie Elektrogeräte wie Wärmepumpe und E-Auto versorgen wollen. Je genauer Sie Ihren Verbrauch berechnen, desto wirtschaftlicher planen Sie Ihre Anlage.

Verkaufen Sie überschüssigen Strom ins öffentliche Netz, wird dies zunächst als Einnahme behandelt. Bei typischen privaten Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern bleiben diese Einnahmen in der Regel einkommenssteuerfrei. Das gilt besonders bei Privatanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp je Einheit. Für größere Anlagen können andere steuerliche Pflichten gelten. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um sich rechtlich abzusichern.

Die Einsparung hängt von Eigenverbrauch, Strompreis und Anlagengröße ab. Wer einen Großteil des Solarstroms selbst nutzt, reduziert die eigene Stromrechnung deutlich. Batteriespeicher erhöhen den Eigenverbrauch und machen die Photovoltaikanlage wirtschaftlicher. Langfristig können Sie mehrere hundert bis tausend Euro pro Jahr einsparen.

Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie den selbst erzeugten Strom. Nur überschüssige Energie speisen Sie ins Netz ein. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte erzeugte Strom direkt in das Netz. Sie erhalten dafür eine Einspeisevergütung. Eine Überschusseinspeisung lohnt sich, wenn Ihr Eigenverbrauch hoch ist. Eine Volleinspeisung eignet sich, wenn Sie wenig Energie verbrauchen oder keinen Speicher besitzen.

Wenn Sie den selbst erzeugten Strom in Ihrem Haushalt nutzen, bleibt dieser in der Regel steuerfrei. Für viele Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden bis etwa 30 kWp gilt seit 2022 eine Befreiung von der Einkommensteuer. Das betrifft sowohl den Eigenverbrauch als auch eingespeisten Strom. Nur in bestimmten Fällen gibt es zusätzliche steuerliche Pflichten. Für Sie als Privatperson mit einer kleinen Anlage gelten diese in der Regel nicht.

Die Vergütung hängt von der Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Für kleine Anlagen bis 10 kWp liegt sie 2026 bei rund 12,3 ct/kWh bei Volleinspeisung und 7,8 ct/kWh bei Überschusseinspeisung. Für größere Anlagen sinkt die Vergütung leicht. Netzbetreiber zahlen die Vergütung in der Regel 20 Jahre lang.

Ja, fast alle Förderungen müssen beantragt werden, bevor Sie Aufträge an Installationsfirmen vergeben. Ausnahmen gibt es nur für Planungsleistungen wie Gutachten. Ohne frühzeitige Antragstellung riskieren Sie, keine Zuschüsse oder Kredite zu erhalten. Planen Sie daher rechtzeitig mit Ihrer Bank oder Förderstelle.

Ja, viele Programme gelten auch für Mehrfamilienhäuser. Sowohl KfW-Kredite als auch regionale Zuschüsse können Sie für größere Dachflächen beantragen. Je nach Programm gelten unterschiedliche Bedingungen wie zum Beispiel Mindestinvestitionen oder technische Anforderungen. Prüfen Sie die Richtlinien des jeweiligen Programms genau.

In der Regel benötigen Sie:

  • Technische Beschreibung der Anlage (Leistung, Speicher, Standort)
  • Angebote von Installationsfirmen oder Handwerksbetrieben
  • Nachweis über Eigentum oder Nutzungsrecht am Gebäude
  • Identitätsnachweis und Bankverbindung
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen für regionale Programme

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