Förderungen für Ihre Photovoltaikanlage

Kurz und kompakt

  • Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenstrahlen in Strom um, wobei Batteriespeicher helfen, diesen auch abends zu nutzen.

  • Die Wirtschaftlichkeit hängt von Eigenverbrauch, Tagesnutzung und energetischem Zustand des Hauses vor Installation ab.

  • Die KfW fördert mit dem Programm 270 unter anderem Kauf, Planung und InstallationKredite müssen vor Projektbeginn beantragt werden.

Förderungen, Zuschüsse und Einspeisevergütung

Eine Photovoltaikanlage bringt bei der Anschaffung hohe Investitionskosten mit sich. Mit bundesweiten und regionalen Förderprogrammen sparen Sie bei frühzeitiger Antragstellung viel Geld und machen sich unabhängiger von der öffentlichen Energieversorgung.

Photovoltaikanlage einfach erklärt

Eine Photovoltaikanlage nutzt die Strahlung der Sonne, um elektrische Energie zu gewinnen. Solarzellen wandeln das Sonnenlicht in Solarstrom um. Mithilfe eines Stromspeichers, auch Batteriespeicher genannt, können Sie den tagsüber erzeugten Strom auch abends nutzen, wenn die Sonne nicht scheint. Die Investitionskosten für eine Photovoltaikanlage hängen von den Gegebenheiten des Hauses ab.

Der Kauf rentiert sich meist erst über eine längere Zeit. Bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage sollten Sie nicht nur die Leistung der Solaranlage beachten. Verschaffen Sie sich vorher auch einen Überblick über Ihren Eigenverbrauch an Strom und zu welcher Tageszeit Sie diesen nutzen. Wenn Sie Ihr Eigenheim vor der Anschaffung einer Solaranlage umfassend sanieren, fällt danach auch die Energieeinsparung höher aus. Zudem sollten Sie vorher überlegen, ob Sie den Solarstrom größtenteils selbst verbrauchen oder in das öffentliche Netz einspeisen und eine kleine Einspeisevergütung erhalten möchten.

KfW Förderprogramm 270

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zur Förderung von Photovoltaikanlagen und/oder Batteriespeichern das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ an. Gefördert werden dabei die Kosten für die Anschaffung, Planung, Projektierung sowie für die Installation der Solaranlage auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen. Die Kredite der KfW haben eine Laufzeit zwischen 5 und 30 Jahren. Der Höchstbetrag beträgt 150 Millionen Euro. Dabei darf der Kaufvertrag erst nach der Bewilligung des Kredits abgeschlossen werden. Eine Beantragung nach dem Beginn des Vorhabens ist nicht möglich. Die Kreditvergabe läuft über einen Finanzierungspartner wie zum Beispiel die Hausbank. Lassen Sie sich daher von Ihrer Bankberaterin oder Ihrem Bankberater vor Ort zu allen Fragen rund um die Förderung von Photovoltaikanlagen beraten.

Regionale Förderungen

Als Bundesland bezuschusst derzeit nur Berlin die Anschaffung einer Photovoltaikanlage oder eines Stromspeichers für Privatkundinnen und Privatkunden. Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer können jedoch auch auf kommunaler Ebene einen Zuschuss für den Bau von Solaranlagen oder Batteriespeichern beantragen. Voraussetzung für jede Förderung ist jedoch, dass die Solaranlagen mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden und im Bundesland, in dem die Antragstellerin oder der Antragsteller wohnt, installiert sind.

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Staatliche Unterstützung

2023 wurde die Mehrwertsteuer für den Kauf von Photovoltaikanlagen auf null Prozent gesetzt. Dies ermöglicht Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern den Erwerb von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern ohne Steuerbelastung. Zusätzlich haben Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer gemäß dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) Anspruch auf eine einheitliche Einspeisevergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Stromnetz gespeist wird. Der Netzbetreiber zahlt nicht nur im Jahr der Inbetriebnahme die Einspeisevergütung für den Solarstrom, sondern auch 20 weitere Jahre lang.

Vergütungssätze Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme ab 1. Februar bis 31. Juli 2024

Maximale Anlagenleistung
Vergütungssatz Teileinspeisung
Vergütungssatz Volleinspeisung
0 bis 10 kWP8,11 ct/kWh12,86 ct/kWh
10 bis 40 kWP7,03 ct/kWh10,79 ct/kWh
40 bis 100 kWP
5,74 ct/kWh
10,79 ct/kWh

 

Vergütungssätze Photovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme ab 1. August 2024 bis 31. Januar 2025

Maximale Anlagenleistung
Vergütungssatz Teileinspeisung
Vergütungssatz Volleinspeisung
0 bis 10 kWP8,03 ct/kWh12,73 ct/kWh
10 bis 40 kWP6,95 ct/kWh10,67 ct/kWh
40 bis 100 kWP
5,68 ct/kWh
10,68 ct/kWh

Förderantrag frühzeitig stellen

Die Chance auf Fördermittel für eine Photovoltaikanlage erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen, bevor Sie Aufträge an die Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vergeben. Ausnahmen sind Aufträge, die zur Planung gehören wie Einschätzungen von Expertinnen und Experten zum Thema Energieeffizienz. Ihre Volksbank Raiffeisenbank berät Sie ausführlich zu Fragen rund um die Fördermöglichkeiten und die Finanzierung Ihrer Photovoltaikanlage.

FAQ Förderung Photovoltaikanlage

kW (Kilowatt) – bezeichnet die Energie, die in einem Moment verbraucht oder erzeugt wird.
kWh (Kilowattstunde) – bezeichnet die Energie, die über einen bestimmten Zeitraum verbraucht oder erzeugt wird.
kWp (Kilowatt-Peak) – bezeichnet die Leistung von Photovoltaikanlagen unter Standardbedingungen.

Ein 4-Personen-Haushalt verbraucht durchschnittlich 4.000 kWh Strom im Jahr. Eine Photovoltaikanlage sollte zwischen 5 und 10 kWp aufbringen. Damit ist der Eigenbedarf an Strom gedeckt und es bleibt eventuell noch Energie übrig, die zur Einspeisung ins öffentliche Stromnetz genutzt werden kann.

Nein, für die Nutzung des Solarstroms zur Eigenversorgung fällt keine Einkommenssteuer an.

Durch die derzeit hohen Strompreise aus dem öffentlichen Stromnetz rentiert sich eine eigene Solaranlage für Privatpersonen. Der aktuelle Strompreis pro Kilowattstunde kostet etwa 30 Cent, während der Solarstrom für 8-12 Cent pro Kilowattstunde erzeugt wird. Mit jeder verbrauchten Kilowattstunde sparen Sie zwischen 18-22 Cent.

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