Die Bundesregierung führt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit angepassten Förderbedingungen fort. Für den Austausch einer Heizung können je nach gewählter Technik und persönlichen Voraussetzungen Zuschüsse infrage kommen. Zusätzlich können Förderkredite genutzt werden. Welche Fördermöglichkeiten bestehen, hängt von der jeweiligen Maßnahme und Bedingungen ab, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten.
Die Höhe der Förderung richtet sich unter anderem nach dem Haushaltseinkommen und den jeweils geltenden Förderbedingungen:
- Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro ist ein Einkommensbonus von 40 Prozent vorgesehen.
- Bei einem Einkommen bis 40.000 Euro beträgt dieser 30 Prozent und
- bei einem Einkommen bis 50.000 Euro 10 Prozent.
- Familien können zusätzlich von einem Kinderzuschlag profitieren, durch den sich das für den Bonus berücksichtigte Einkommen um einmalig 10.000 Euro reduziert.
Die maximal berücksichtigungsfähigen Kosten betragen zunächst 28.000 Euro und werden anschließend halbjährlich um 750 Euro reduziert. Tauschen Sie Ihre Heizung frühzeitig aus, kann abhängig von den jeweils geltenden Voraussetzungen ein zusätzlicher Bonus infrage kommen.
Die Förderung für den Heizungstausch wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Für bestimmte weitere Einzelmaßnahmen, beispielsweise an der Gebäudehülle, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Informieren Sie sich vor Beginn Ihres Vorhabens darüber, welche Förderbedingungen aktuell gelten und wann der Antrag gestellt werden muss. So stellen Sie sicher, dass Sie die Voraussetzungen des jeweiligen Förderprogramms berücksichtigen.