Eine Heizungserneuerung birgt das höchste Energieeinsparpotenzial bei einer Immobilie. Wann Sie Ihre Heizung modernisieren sollten, welche Modernisierungsmaßnahmen sich lohnen und welche Förderprogramme der Staat bietet, erfahren Sie hier.
Ab 30 Jahren besteht für viele alte Heizkessel eine gesetzliche Austauschpflicht, ausgenommen sind moderne Brennwertsysteme.
Neben vollständigem Austausch gibt es auch kleinere Maßnahmen wie Thermostatwechsel, Pumpentausch oder hydraulischen Abgleich.
Ab 2026 dürfen keine neuen Ölheizungen mehr installiert werden, Ausnahmen gelten bei fehlenden Alternativen.
Staatliche Förderungen kombinieren Zuschüsse und Kredite und decken bis zu 70 Prozent der Investitionskosten ab.
Eine Heizungserneuerung birgt das höchste Energieeinsparpotenzial bei einer Immobilie. Wann Sie Ihre Heizung modernisieren sollten, welche Modernisierungsmaßnahmen sich lohnen und welche Förderprogramme der Staat bietet, erfahren Sie hier.
Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer gibt es viele Gründe für eine Heizungsmodernisierung. Der Wichtigste: Die alte Heizung bringt nicht mehr die gewohnte Leistung, während gleichzeitig der Verbrauch und damit die Heizkosten ungewöhnlich hoch sind. So werden die Räume trotz erheblichem Verbrauch nicht richtig warm. Dabei kann der Heizkessel in manchen Fällen so alt sein, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Hinzu kommt, dass bei einigen alten Heizkesseln ohnehin die gesetzliche Austauschpflicht greift. Hiervon betroffen sind Standard- und Konstanttemperaturkessel, die 30 Jahre oder älter sind. Brennwert- und Niedertemperaturkessel mit höherem Wirkungsgrad sind von dieser Regelung ausgenommen.
Basis der Austauschpflicht ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zum 01. November 2020 das bislang gültige Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ablöst.
Wenn Ihre Heizungsanlage zwischen 15 und 20 Jahren alt ist, sollten Sie über Modernisierungsmaßnahmen nachdenken. Der beste Zeitpunkt für eine Heizungsmodernisierung ist der Sommer. Denn in dieser Jahreszeit benötigen Sie Heizenergie nur für die Warmwasserbereitung und nicht für das Erwärmen Ihrer Räume. Außerdem kann eine Modernisierung Ihrer Heizung aufgrund unerwarteter Probleme wie Lieferschwierigkeiten mehr Zeit in Anspruch nehmen als geplant. Deshalb ist eine Heizungsmodernisierung in den warmen Monaten ratsam.
Wenn Sie Ihre alte Heizung austauschen oder auch nur modernisieren lassen möchten, stehen Ihnen verschiedene Heizsysteme und Modernisierungsmaßnahmen zur Auswahl. Bei einem Austausch Ihrer alten Heizungsanlage können Sie zwischen einer Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie oder einer Hybridheizung wählen. In Letzterer sind mehrere Arten der Wärmeerzeugung miteinander kombiniert, zum Beispiel eine Gasheizung mit einer Solaranlage oder Wärmepumpe. Eine Hybridheizung sorgt für bis zu 60 Prozent Einsparung bei der Warmwasserbereitung sowie für bis zu 30 Prozent Einsparung beim Heizen.
Sie können auch bei Ihrem bislang genutzten Brennstoff wie Gas bleiben und nur einen Kesseltausch vornehmen lassen. Bei sehr alten Heizkesseln wie Konstanttemperatur- oder Niedertemperaturkesseln empfiehlt es sich, auf Brennwerttechnik umzustellen. Damit steigern Sie die Effizienz Ihres Heizsystems und senken somit Ihre Heizkosten um bis zu zwölf Prozent.
Ist Ihr alter Heizkessel noch voll funktionsfähig und erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben, können Sie ihn behalten und zugleich Ihre Heizkosten durch einfache und vergleichsweise kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen merklich senken. Hierzu zählen der Austausch der Thermostate oder Pumpen, ein hydraulischer Abgleich für eine gleichmäßige Verteilung der Wärme im gesamten Heizsystem sowie die Dämmung von Pufferspeicher, Rohren und Heizkesseln, um Verluste beim Wärmetransport zu reduzieren.
Die Kosten für eine Heizungsmodernisierung schwanken je nach Umfang der Modernisierung sowie der Art des neuen Heizsystems, aber auch je nach Region, Hersteller und Dienstleister. Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Eigentümerinnen und Eigentümer die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ des Gebäudeenergiegesetzes. Eigentümerinnen und Eigentümer eines Einfamilienhauses, die dieses selbst bewohnen, bekommen vom Staat einen Zuschuss sowie einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen.
Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich.
Die neue Förderung für den Heizungstausch kann bei der KfW beantragt werden. Einzelne Effizienzmaßnahmen wie zum Beispiel Dämmung oder Fenstertausch werden beim BAFA beantragt.
Für den Heizungstausch sind folgende Investitionskostenzuschüsse erhältlich:
Die Investitionskostenzuschüsse können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.