Beachten Sie, dass es Ausnahmefälle geben kann, in denen die Restschuldversicherung nicht greift. In den meisten Fällen gibt es Wartezeiten ab dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses, in denen die Versicherung nicht einspringt. Restschuldversicherungen, die im Krankheitsfall die Zahlungen übernehmen, können zudem bestimmte Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen. Werden Sie aufgrund dieser Vorerkrankungen arbeitsunfähig, würde die Versicherung Ihre Restschuld nicht übernehmen.
Versicherte, die ihren Job selbstverschuldet und/oder durch eine fristlose Kündigung verlieren, laufen ebenfalls Gefahr, dass der Versicherungsschutz nicht greift. Informieren Sie sich bei Versicherungsabschluss genau, welche Bedingungen im Ernstfall gelten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.