In den meisten Fällen gibt es Warte- und Karenzzeiten, bis die Versicherung einspringt. Restschuldversicherungen, die im Krankheitsfall die Zahlungen übernehmen, können zudem bestimmte Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen. Werden Sie aufgrund dieser Vorerkrankungen arbeitsunfähig, würde die Versicherung Ihre Restschuld nicht übernehmen. Versicherte, die ihren Job selbstverschuldet oder durch eine fristlose Kündigung verlieren, laufen ebenfalls Gefahr, dass der Versicherungsschutz nicht greift. Informieren Sie sich bei Versicherungsabschluss genau, welche Bedingungen im Ernstfall gelten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Zu den häufigsten Ausschlüssen zählen:
- selbstverschuldete Arbeitslosigkeit, etwa bei fristloser Kündigung,
- Vorerkrankungen, wenn sie nicht angegeben wurden und ursächlich sind,
- psychische Erkrankungen, je nach Vertragsklausel,
- befristete Arbeitsverträge, bei denen kein Anspruch besteht,
- Warte- oder Karenzzeiten, in denen noch keine Leistung erfolgt.