Informationen zum Energieausweis

Kurz und kompakt

  • Der Energieausweis enthält eine Bewertung der energetischen Qualität eines Wohngebäudes und ist bei Neubau, Verkauf oder Vermietung verpflichtend.

  • Ein hoher Energieverbrauch kann auf Modernisierungsbedarf hinweisen und beeinflusst die Heizkosten erheblich.

  • Eigentümerinnen und Eigentümer müssen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen. Verstöße gegen diese Pflicht können bis zu 10.000 Euro kosten.

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Energieverbrauch von Wohngebäuden – die Bedeutung des Energieausweises

Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, potenziellen Mieterinnen und Mietern oder Käuferinnen und Käufern bereits bei der Besichtigung den Gebäude-Energieausweis vorzulegen. Wir haben für Sie im Nachfolgenden zusammengetragen, was genau ein Energieausweis ist und welche Informationen in diesem Ausweis stehen.

Was ist im Energieausweis dokumentiert?

Der Energieausweis beinhaltet Informationen bezüglich der energetischen Qualität eines Wohngebäudes und wird für 10 Jahre ausgestellt. Er muss bei einem Neubau ausgestellt und bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie vorgelegt werden. Der Energieausweis gibt Auskunft darüber, ob eine Immobilie mithilfe von Gas, Öl oder Strom beheizt wird. Neuere Energieausweise enthalten auch Informationen über die Energieeffizienzklassen. Damit lässt sich der energetische Zustand einer Immobilie beurteilen. Energieausweise werden von zertifizierten Fachbetrieben ausgestellt wie zum Beispiel Architekturbüros, Handwerksbetrieben oder Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfegern.

Mithilfe der zentralen Energieverbrauchswerte wird die Immobilie einer EU-weit geltenden Energieeffizienzklasse zwischen A und G auf einer Farbskala zugeordnet. Dabei gilt die Regel: Je weiter hinten der Buchstabe im Alphabet liegt, desto höher ist der Energieverbrauch. Die Klasse A steht ausschließlich für Nullemissionsgebäude, Klasse G bildet die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands ab. In Ausweisen, die vor Mai 2026 ausgestellt worden sind, wird noch die alte Skala von A+ bis H verwendet. Ein zu hoher Energieverbrauch ist ein wichtiges Indiz dafür, dass die Immobilie modernisierungsbedürftig ist.

Änderungen seit 2026

Ab Ende Mai 2026 gilt die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verpflichtend in Deutschland. Sämtliche Energieausweise werden seitdem zusätzlich in digitaler Form zentral gespeichert und sind für Behörden, Käuferinnen und Käufer sowie Förderstellen einsehbar. Eine weitere Änderung ist, dass Energieausweise aufgrund der EU-Richtlinie Empfehlungen für Effizienzmaßnahmen enthalten müssen. Das können Sanierungen oder Verbesserungen der Heizungsanlage sein. Vor Mai 2026 ausgestellte Energieausweise bleiben bis zum eingetragenen Ablaufdatum gültig.

Durchschnittliche Energiekosten im Haushalt

Energiekosten im Haushalt entstehen im Durchschnitt zu 72 Prozent durch Raumwärme, zu 14 Prozent durch Warmwasser und zu weiteren 14 Prozent durch Strom. Im Schnitt benötigen Haushalte für Wärme 130 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche.

WohnflächeDurchschnittlicher WärmebedarfKilowattstunden im JahrDurchschnittliche Heizkosten im Jahr (Beispiel Erdgas)

50 m²

130 kWh pro m² und Jahr6.500 kWh615 €
80 m²130 kWh pro m² und Jahr10.400 kWh985 €
130 m²130 kWh pro m² und Jahr16.900 kWh1.600 €
200 m²130 kWh pro m² und Jahr26.000 kWh2.460 €

Der meiste Strom im Haushalt fließt in Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Computer und Audiogeräte. Sind jedoch Waschmaschine oder Kühlschrank veraltet, verbrauchen sie wahrscheinlich ebenfalls sehr viel Strom.

HaushaltsgrößeDurchschnittlicher Stromverbrauch im JahrDurchschnittliche Stromkosten im Jahr
1 Person1.500 kWh530 €
2 Personen2.500 kWh885 €
3 Personen3.700 kWh1.310 €
4 Personen4.500 kWh1.600 €

Beim Wärmebedarf liegt das Energieaufwandsverhältnis bei rund 85 Prozent für Raumwärme und 15 Prozent für Warmwasser.

WärmebedarfBereichAnteil in ProzentAnteil in kWh
12.000 kWhRaumwärme85 %10.200 kWh
12.000 kWhWarmwasser15 %1.800 kWh

Die verschiedenen Arten von Energieausweisen im Überblick

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizungs- und Warmwasserabrechnungen aller Wohnungen eines Gebäudes. Berechnungsgrundlage sind die Werte der letzten 3 Jahre. Der Ausweis gilt immer für das ganze Haus und lässt sich nicht für einzelne Wohnungen ausstellen. Die eigetragenen Daten hängen also stark vom Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner ab. Deren Anzahl beeinflusst den Verbrauch genauso wie das jeweilige Heizverhalten und ein möglicher längerer Leerstand einer oder mehrerer Wohnungen in den zur Berechnung herangezogenen 3 Jahren. Je nach Anbieterin oder Anbieter kostet der Verbrauchsausweis zwischen 50 bis 100 Euro. Wenn die Immobilie der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 entspricht, genügt es, wenn statt eines Bedarfsausweises ein Verbrauchsausweis vorliegt. Allerdings ist dieser weniger aussagekräftig als ein Bedarfsausweis.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis basiert auf Kennwerten, die anhand der Bauunterlagen und technischer Angaben zu Gebäude und Heizung erhoben wurden. Er enthält fachlich geprüfte Daten zum Gebäudezustand. So sind zum Beispiel Daten zum Primärenergiebedarf und zur energetischen Qualität der Gebäudehülle Bestandteil des Bedarfsausweises. In den sonstigen Angaben finden sich unter anderem Informationen zu Lüftungskonzepten wie einer Fenster- oder Schachtlüftung und dazu, ob alternative Energieversorgungssysteme eingebaut sind. Grundlage für die Ausstellung des Ausweises ist eine Gebäudebegehung. Dabei schaut sich die Gutachterin oder der Gutachter auch Bauunterlagen, Pläne und Checklisten an. Anhand dieser Informationen lassen sich die zu erwartenden Heiz- und Modernisierungskosten leichter einschätzen. Bedarfsausweise haben mehr Aussagekraft als Verbrauchsausweise, da die Daten unabhängig vom Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner erhoben werden. Für Neubauten ist ein Bedarfsausweis Pflicht.

Kosten

Die Kosten für die Erstellung von Energieausweisen hängen vor allem davon ab, ob es sich um einen Bedarfsausweis oder um einen Verbrauchsausweis handelt. Die Erhebung der Daten für einen Bedarfsausweis ist aufgrund der notwendigen Gebäudebegehung aufwendiger. Weitere Faktoren, die die Höhe der Kosten beeinflusse, sind die Gebäudegröße, das Heizsystem sowie der Umfang und die Vollständigkeit der vorliegenden Bauunterlagen. Aus diesem Grund liegen die Kosten für Verbrauchsausweise meistens unter 100 Euro. Bei Bedarfsausweisen belaufen sich die Kosten auf 300 bis 500 Euro.

Energieausweis bei Kauf und Vermietung

Bei Hausverkäufen oder -vermietungen gilt eine Pflicht zur Veröffentlichung des Energieausweises in Zeitungsinseraten oder auf kostenpflichtigen Internetseiten. Dabei müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Art des Ausweises: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis,
  • Energieeffizienzklasse der Immobilie,
  • Baujahr der Immobilie,
  • Energieträger für die Beheizung,
  • Endenergiebedarf oder Energieverbrauchswert.

Immobilienmaklerinnen und -makler müssen ebenfalls den Ausweis vorlegen. Bei Besichtigungen muss der Energieausweis ungefragt einsehbar sein, eine Vorlage erst bei der Vertragsverhandlung ist verboten. Ausnahmen stellen denkmalgeschützte Gebäude und kleine Immobilien wie Ferienhäuser bis zu einer Größe von 50 Quadratmetern dar.

Kaufinteressentinnen und -interessenten sollten bereits in der Immobilienanzeige, jedoch spätestens bei der Besichtigung sorgfältig auf die Angaben im Energieausweis schauen. So gibt zum Beispiel der Primärenergieverbrauch den Energiegesamtbedarf einer Immobilie an. Die CO₂-Emissionen des verwendeten Energieträgers wie Solarenergie oder Holzpellets stehen ebenfalls im Ausweis.

Energieausweis und Immobilienwert

Die Energieeffizienz von Gebäuden spielt bei Kauf- und Mietentscheidungen eine immer größere Rolle. Ein hoher Energieeffizienzstandard trägt zur Wertsteigerung einer Immobilie bei, denn er zeigt einen geringeren Energieverbrauch an, was niedrigere Nebenkosten bedeutet. Neben höheren Nebenkosten ist es vor allem ein möglicher Renovierungs- und Sanierungsbedarf, der Interessentinnen und Interessenten abschrecken kann. Der Energieausweis ermöglicht es, Immobilien nach allgemein festgelegten Kriterien zu vergleichen. Das hilft sowohl Käuferinnen und Käufern als auch Mieterinnen und Mietern dabei, Immobilienangebote einzuschätzen. Bei Immobilienfinanzierungen wird der Energieausweis ebenfalls immer wichtiger. Für viele Banken ist er eine Pflichtunterlage, sowohl bei Bau- als auch bei Anschlussfinanzierungen.

Energieausweis für Mieterinnen und Mieter

Für Mietinteressentinnen und -interessenten ist vor allem die Art des Energieausweises wichtig. Denn Bedarfs- und Verbrauchsausweis sorgen für eine Einordnung der Immobilie in verschiedene Effizienzklassen. Mietinteressentinnen und -interessenten sollten bei den Angaben im Energieausweis auch die Heizgewohnheiten der vorherigen Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigen. Denn diese können stark von den eigenen abweichen. Seit Mai 2026 müssen Vermieterinnen und Vermieter den Energieausweis auch bei einer Mietvertragsverlängerung vorlegen.

FAQs zum Energieausweis

Energieausweise informieren über Energieeffizienz und -verbrauch eines Wohngebäudes. Mit ihrer Hilfe können Hauskäuferinnen und -käufer sowie Mieterinnen und Mieter den künftigen Heiz- und Warmwasserverbrauch einschätzen. Eigentümerinnen und Eigentümer sehen, welche Möglichkeiten es gibt, die energetischen Eigenschaften einer Immobilie zu verbessern.

Ein Energieausweis gilt in der Regel 10 Jahre. Hat sich jedoch durch eine energetische Sanierung die Energieeffizienz der Immobilie verbessert, ist es möglich, einen neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit erstellen zu lassen.

Nein. Der Energieausweis wird in der Regel von Architekturbüros, Fachingenieurinnen und -ingenieuren, Handwerksbetrieben, Heizungsbauerfachpersonal, oder Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfegern erstellt.

Als Endenergiebedarf wird die Energiemenge bezeichnet, die den jährlichen Bedarf einer Immobilie für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung abdeckt.

Die Kosten orientieren sich unter anderem an der Größe des Gebäudes, dem Aufwand für die Erfassung der nötigen Daten und der Art des Heizsystems. Ein Verbrauchsausweis kostet in der Regel zwischen 50 und 100 Euro, ein Bedarfsausweis kann bis zu 500 Euro kosten.

Ein Energieausweis ist für sämtliche Wohngebäude gesetzlich vorgeschrieben. Er muss vorliegen bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Neubau oder umfangreichen Sanierungsmaßnahmen. Ausnahmen gelten für Baudenkmäler und Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern.

Verbrauchsausweise stellen die jeweiligen Energieversorger aus. Für Bedarfsausweise ist eine Begehung der Immobilie notwendig. Aus diesem Grund dürfen nur zertifizierte Anbieter Bedarfsausweise ausstellen, zum Beispiel Architekturbüros, Handwerksbetriebe oder Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger.

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