Barrierefreies Bauen mit KfW-Förderung

Kurz und kompakt

  • Barrierefreies Bauen erhöht den Wohnkomfort für alle Altersgruppen und ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben.

  • Barrierefreiheit frühzeitig einzuplanen ist kosteneffizienter, als später umzubauen.

  • Kombinationen von Barrierefreiheit mit nachhaltigem Bauen fördern Energieeffizienz und Umweltschutz.

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Frühzeitig planen kann sich auszahlen

Viele Menschen verbinden barrierefreies Bauen vor allem mit dem Alter. Tatsächlich erhöht Barrierefreiheit jedoch in vielen Lebenssituationen den eigenen Wohnkomfort. Breite Durchgänge, wenige Stufen oder gut erreichbare Räume erleichtern den Alltag. Davon profitieren Familien mit Kindern genauso wie Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen. Gleichzeitig schaffen Sie mit barrierefreiem oder barrierearmem Wohnraum die Grundlage, um möglichst lange selbstständig im eigenen Zuhause wohnen zu bleiben. Wenn Sie frühzeitig planen, sparen Sie Geld und erhöhen außerdem den Wert Ihrer Immobilie.

Was bedeutet barrierefreies Bauen?

Barrierefreies Bauen unterstützt Sie dabei, Ihre Wohnräume selbstständig und ohne fremde Hilfe zu nutzen. Davon profitieren ältere Menschen, Personen mit körperlichen Einschränkungen und Familien mit Kindern gleichermaßen. Barrierefrei bedeutet, dass Ihre Räume keine Hindernisse aufweisen. Barrierearm bedeutet in Abgrenzung dazu, dass Sie einzelne Hürden reduzieren. Sie erhöhen mit beiden Zielen den Wohnkomfort und richten Ihre Wohnung nach Ihren individuellen und altersgerechten Bedürfnissen aus. Maßgeblich hierfür ist die DIN 18040. Sie dient als zentrale technische Grundlage für barrierefreies Planen und Bauen.

Warum sich barrierefreies Bauen früh lohnt

Wenn Sie die Barrierefreiheit von Anfang an einplanen, setzen Sie viele Maßnahmen direkt und kostengünstiger um als bei einem späteren Umbau. Sie müssen außerdem nicht zu einem späteren Zeitpunkt aufwendig renovieren, wenn Sie bereits in der Immobilie leben. Gleichzeitig sichern Sie den Wert Ihrer Immobilie, weil barrierearme oder barrierefreie Wohnräume gefragter sind. In der Praxis planen viele Eigentümerinnen und Eigentümer barrierefrei, um frühzeitig und vorausschauend vorzusorgen, bestehende Wohnräume anzupassen oder auf einen konkreten Pflegefall zu reagieren.

Anteil barrierefreier Wohnungen im deutschen Immobilienmarkt

Quelle: Statista (Stand: 2024)

Welche KfW-Förderung gibt es für barrierefreies Bauen?

ProgrammArtFörderungFür wen geeignetNutzung
KfW 455-BZuschuss10 bis 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro WohneinheitEigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und MieterFördert einen Umbau
KfW 159KreditBis zu 50.000 Euro Kredit pro Wohneinheit zu vergünstigten ZinsenEigentümerinnen und Eigentümer, ErsterwerbendeFördert einen Umbau oder Kauf

Die KfW unterscheidet zwischen einem Zuschuss und einem Kredit. Beim Zuschuss erhalten Sie einen festen Anteil Ihrer Investitionskosten, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Beim Kredit finanzieren Sie größere Vorhaben über ein Darlehen mit besseren Konditionen als am Zinsmarkt üblich. In der Praxis eignet sich der Zuschuss vor allem für einzelne Maßnahmen oder wenn Sie einzelne Details Ihrer Immobilie umbauen. Den zinsgünstigen Kredit nutzen Sie hingegen eher für umfassendere und kostspielige Projekte. Alternativ unterstützt er Sie, wenn Sie eine Immobilie neu erwerben und anschließend umbauen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Zugang zur Immobilie

Die KfW fördert verschiedene Maßnahmen, damit Ihre Immobilie für Sie zugänglich bleibt. Sie gestalten beispielsweise den Zugang zu Ihrer Immobilie so, dass Sie ihn ohne Stufen nutzen. Dazu bauen Sie einen ebenen Eingang oder gleichen Höhenunterschiede mit Rampen aus. Auch breitere Türen helfen, damit Sie Eingänge komfortabel und ohne Einschränkungen nutzen können.

Bad und Sanitär

Auch einige Maßnahmen im Sanitärbereich können gefördert werden. Im Badezimmer schaffen Sie so mehr Bewegungsfreiheit und Sicherheit. Sie bauen zum Beispiel eine bodengleiche Dusche ein und montieren Haltegriffe. Unterfahrbare Waschbecken sorgen dafür, dass Sie alle Bereiche gut erreichen. Solche Maßnahmen bezuschusst die KfW oder finanziert sie mit.

Wohnräume

Auch wenn Sie Ihre Wohnräume neugestalten, dürfen Sie Fördermöglichkeiten beanspruchen. Sie können beispielsweise Räume vergrößern und Hürden reduzieren. Solche Maßnahmen sind förderfähig. Größere Türen und weniger Hindernisse wie Absätze zwischen Räumen gehören ebenfalls zu den Maßnahmen, die gefördert werden können.

Treppen und Aufzüge

Treppen stellen oft eine Barriere dar. Entsprechend fördert die KfW auch hier gezielte Maßnahmen für das barrierefreie oder barrierearme Wohnen. Wenn Sie mehrere Etagen nutzen, erleichtern technische Lösungen wie ein Treppenlift den Alltag. In seltenen Fällen ist auch ein Aufzug förderfähig. Doch auch kleinere Maßnahmen fördert die KfW.

Orientierung und Sicherheit

Zum förderfähigen barrierefreien Wohnen zählen auch die Themen Sicherheit und Orientierung. Gute Beleuchtung verbessert Ihre Orientierung. Auch solche Maßnahmen sind förderbar. Die KfW fördert auch Assistenzsysteme oder Smart-Home-Erweiterungen. Diese unterstützen Sie im Alter oder bei Einschränkungen in Ihrer Wohnung.

Anzahl der Seniorenwohnungen mit barrierefreien Merkmalen im Jahr 2025

Quelle: Statista (Stand 2026)

Höhe der KfW-Förderung

Die Höhe der Förderung richtet sich danach, ob Sie einen Zuschuss oder einen Kredit nutzen und wie umfangreich Ihr Vorhaben ist. Beim Zuschussprogramm KfW 455-B erhalten Sie einen prozentualen Anteil Ihrer Kosten, aktuell bis zu 10 Prozent und maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit. Beim Kreditprogramm KfW 159 finanzieren Sie Ihr Vorhaben mit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit und profitieren von vergünstigten Zinsen. Bei diesem Programm erhalten Sie aber keinen direkten Zuschuss.

Entscheidend ist außerdem, ob Sie einzelne Maßnahmen umsetzen oder mehrere Maßnahmen kombinieren.

Der Standard „Altersgerechtes Haus“

Den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreichen Sie, wenn Sie mehrere Maßnahmen gezielt miteinander verbinden und Ihre Immobilie umfassend anpassen. Die KfW fördert umfassende Projekte, die diesem Standard entsprechen, mit bis zu 12,5 Prozent. Der Höchstsatz von 6.250 Euro je Wohneinheit gilt auch hier. Entscheidend ist, dass Sie nicht nur einzelne Bereiche verbessern, sondern ein durchgängiges Wohnkonzept ohne Barrieren erschaffen. Die umfangreiche Förderung zielt darauf ab, dass Sie Ihre Immobilie möglichst lange nutzen. Dafür bekommen Sie hier die höchste Förderung.

Anforderungen an die Förderung

Nur wenn Sie bestimmte Anforderungen erfüllen, erhalten Sie eine Förderung. Dazu zählt insbesondere, dass Sie zum berechtigten Personenkreis gehören und Ihr Gebäude förderfähig ist. Die KfW schließt in der Regel Arbeiten aus, die Sie selbst umsetzen.

Diese Personen sind berechtigt

Die Förderung ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Zum berechtigten Personenkreis zählen Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Ersterwerbende. Sie beantragen Gelder, wenn Sie eine Immobilie selbst nutzen oder dort wohnen möchten.

Welche Gebäude werden gefördert?

Die Förderung gilt vor allem für bestehende Wohngebäude. Voraussetzung ist, dass Sie die Immobilie zu Wohnzwecken nutzen oder nutzen möchten. Neubauten spielen in den Programmen nur eine untergeordnete Rolle. Die KfW fördert sie in der Regel nicht. Wenn Sie eine bereits umgebaute Immobilie kaufen, dürfen Sie die Förderung unter bestimmten Bedingungen dennoch nutzen. Das gilt, wenn konkrete Hürden bestehen und Sie diese beseitigen lassen.

Besonderheiten bei Miete und Ersterwerb

Wenn Sie zur Miete wohnen, benötigen Sie vor der Umsetzung die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers. Ersterwerbende können die Förderung auch beim Kauf einer bereits umgebauten Immobilie nutzen. Als Ersterwerbende gelten Personen, die bereits barrierereduzierten Wohnraum kaufen oder eine Immobilie barrierearm umgestalten. Dazu zählen etwa Eigentumswohnungen oder Häuser. In beiden Fällen gilt: Sie setzen nur Maßnahmen um, die die festgelegten Förderkriterien erfüllen.

Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag

  1. Plan festlegen: Sie legen fest, welche Maßnahmen Sie umsetzen möchten. Dabei prüfen Sie, ob Ihre Pläne förderfähig sind.
  2. Antrag vor Beginn stellen: Sie stellen den Antrag, bevor Sie Verträge abschließen oder mit dem Umbau starten.
  3. Zusage abwarten: Sie warten die Förderzusage ab und beginnen erst danach mit der Umsetzung.
  4. Maßnahmen umsetzen: Sie lassen die geplanten Arbeiten durchführen und achten darauf, dass Dienstleistende Ihre Vorgaben einhalten.
  5. Nachweise einreichen: Sie dokumentieren, wie Dienstleistende Ihre Arbeiten umsetzen und reichen alle erforderlichen Unterlagen ein.
  6. Auszahlung erhalten: Die Förderstelle prüft Ihre Unterlagen und Sie erhalten die Fördermittel ausgezahlt.

Welche Nachweise müssen Sie erbringen?

Damit Sie die Förderung erhalten, müssen Sie zwei Punkte belegen: Sie haben die Maßnahmen fachgerecht umgesetzt und die Kosten sind tatsächlich entstanden.

  • Rechnungen von Fachunternehmen
  • gegebenenfalls Bestätigungen durch Fachleute über fachgerechte und förderfähige Arbeiten
  • Nachweis der Einhaltung technischer Anforderungen

Können Sie die Förderung kombinieren?

Die KfW-Förderung ist in vielen Fällen mit anderen Programmen kombinierbar. Wenn Sie Ihre Immobilie energieeffizient umbauen, dürfen Sie auch hierfür Förderleistungen beantragen. Wichtig ist, dass Sie keine Maßnahme doppelt fördern lassen. Stimmen Sie die passenden Förderprogramme daher im Vorfeld sorgfältig aufeinander ab.

3 typische Fehler beim Antrag

Fördergelder gehen häufig verloren, wenn formale oder zeitliche Vorgaben nicht eingehalten werden. Achten Sie daher besonders auf folgende Fehler:

  • Antrag zu spät stellen: Sie beantragen zuerst die Förderung. Erst wenn die fördernde Stelle Ihren Antrag bewilligt, beginnen Sie mit der Maßnahme. Für bereits gestartete Maßnahmen erhalten Sie keine Förderung.
  • Anforderungen nicht einhalten: Achten Sie darauf, dass Ihre geplanten Maßnahmen förderfähig sind. Prüfen Sie die genauen Unterlagen und achten Sie auf die konkreten Förderbedingungen.
  • Unvollständige Nachweise: Wichtig ist, dass Sie entsprechende Rechnungen einreichen. Sie müssen nachweisen, dass Sie die bewilligten Gelder für den Förderzweck genutzt haben. Ansonsten kann der Fördergeber die Gelder zurückfordern.

FAQs zum barrierefreien Bauen

Wenn Sie barrierefrei bauen, orientieren Sie sich in erster Linie an den Landesbauordnungen. Je nach Bundesland enthalten diese unterschiedlichen Anforderungen. Zusätzlich dient die DIN 18040 als zentrale technische Grundlage für barrierefreies Planen und Bauen. Für private Wohngebäude gelten diese Vorgaben meist indirekt als Orientierung. Bei öffentlichen Gebäuden sind sie verbindlicher.

Die Mehrkosten hängen stark davon ab, ob Sie Barrierefreiheit direkt beim Neubau berücksichtigen oder später nachrüsten. Beim Neubau fallen oft nur geringe Zusatzkosten an, weil Sie von vornherein barrierefrei planen. Nachträgliche Umbauten sind in der Regel deutlich teurer, da Sie bestehende Strukturen verändern müssen.

Sie setzen vor allem auf bauliche Anpassungen wie schwellenfreie Übergänge, größere Türbreiten und angepasste Raumzuschnitte. Ergänzend kommen technische Lösungen wie automatische Türsysteme oder Smart-Home-Steuerungen für Licht und Heizung zum Einsatz. Ziel ist es, den Alltag möglichst selbstständig und komfortabel zu gestalten.

Barrierefreies Bauen umfasst alle Maßnahmen, die eine selbstständige Nutzung von Wohnraum ohne fremde Hilfe ermöglichen. Dazu gehören der Zugang zum Gebäude, die Gestaltung der Wohnräume sowie die Bedienbarkeit von Ausstattung und Technik. Ziel ist es, Hindernisse konsequent zu vermeiden oder vollständig abzubauen.

Für barrierefreies Bauen stehen vor allem Förderprogramme der KfW zur Verfügung, die entweder als Zuschuss oder als Kredit ausgestaltet sind. Zusätzlich kommen je nach Region weitere Landes- oder Kommunalprogramme hinzu. Welche Förderung passt, hängt immer vom Umfang der geplanten Maßnahmen ab.

Barrierefrei bedeutet, dass eine Immobilie ohne Einschränkungen und Hindernisse genutzt werden kann. Barrierereduziert oder barrierearm beschreibt dagegen eine teilweise Verbesserung, bei der Sie einzelne Barrieren abbauen. In der Praxis ist barrierefrei der umfassendere Standard. Barrierereduziert dient hingegen als Zwischenstufe.

Für kleinere Umbauten eignet sich häufig ein Zuschussprogramm, das einzelne Maßnahmen unterstützt. Für größere Vorhaben oder den Kauf einer bereits umgebauten Immobilie kommt eher ein zinsgünstiger Kredit infrage. Welche Förderung passt, hängt also direkt vom Umfang Ihres Projekts ab.

Im Bad fördern Programme vor allem Maßnahmen, die Sicherheit und Zugänglichkeit verbessern. Dazu gehören bodengleiche Duschen, Haltegriffe und unterfahrbare Waschbecken. Auch Anpassungen der Raumstruktur sind förderfähig, wenn sie Räume deutlich leichter nutzbar machen.

Ja, Treppenlifte und Aufzüge gehören zu den typischen förderfähigen Maßnahmen im Bereich barrierefreies Bauen. Sie machen obere Etagen leichter erreichbar und erhöhen die Selbstständigkeit im Alltag. Die genaue Förderung hängt von der technischen Ausführung und dem Gesamtumfang der Maßnahme ab.

In der Regel müssen Sie die Maßnahmen von Fachunternehmen ausführen lassen, damit Sie eine Förderung erhalten. Eigenleistungen berücksichtigt der Fördergeber in der Regel nicht oder nur eingeschränkt. Die Vorgabe zielt darauf ab, dass alle geförderten Maßnahmen der DIN-Norm 18040 entsprechen.

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