In der Praxis lassen sich Renovierung, Sanierung und Modernisierung nicht immer sauber trennen. Oft greifen die Maßnahmen ineinander. Wenn Sie beispielsweise ein undichtes Dach sanieren, bietet es sich oft an, gleich eine Dämmung mit einzubauen. In bestimmten Fällen verlangt das auch das Gebäudeenergiegesetz. Wird die Fassade modernisiert, schließt sich in der Regel ein neuer Anstrich an, also eine Renovierung.
Das Mietrecht unterscheidet zwischen Maßnahmen zur Instandsetzung und zur Instandhaltung. Bei einer Instandsetzung geht es darum, etwas Kaputtgegangenes wieder in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. Um eine Instandhaltung handelt es sich, wenn es nötig ist, etwas Altes durch etwas Neues zu ersetzen – z. B. eine alte Heizungsanlage, die nicht mehr richtig funktioniert, durch eine moderne Heizung.
Sowohl Instandsetzung als auch Instandhaltung dienen dem Erhalt des ordnungsgemäßen Zustands der Immobilie. Sie berechtigen nicht zu einer Mieterhöhung. Nur Modernisierungen lassen sich unter bestimmten Bedingungen auf die Mieterinnen und Mieter umlegen, weil sie den Standard der Immobilie erhöhen.