Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder mieten, haben Sie das Recht, den Energieausweis einzusehen. Liegt ein Energieausweis vor, sind Vermieterinnen und Vermieter bzw Verkäuferinnen und Verkäufer sogar verpflichtet, ihn vor der Besichtigung zur Verfügung zu stellen. Fehlt der Energieausweis, können Sie verlangen, dass er nachgereicht wird, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Legt eine Verkäuferin oder ein Verkäufer keinen gültigen Energieausweis vor, handelt es sich um einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorlagen. Das kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Wird ein Energieausweis ausgehändigt, der falsche oder veraltete Angaben enthält, sind rechtliche und vertragliche Folgen möglich. Wenn Sie später feststellen, dass die tatsächliche Energieeffizienz deutlich schlechter ist als angegeben, können Sie unter Umständen Gewährleistungsansprüche geltend machen. Ob daraus rechtliche Ansprüche entstehen, hängt vom Einzelfall ab.