Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder mieten, haben Sie das Recht, den Energieausweis einzusehen. Liegt der Energieausweis vor, sind Vermietende oder Verkaufende sogar verpflichtet, ihn vor der Besichtigung zur Verfügung zu stellen. Fehlt der Energieausweis, können Sie verlangen, dass er nachgereicht wird, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Legt ein Verkaufender keinen gültigen Energieausweis vor, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung (GEG). Das kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Wird ein Energieausweis ausgehändigt, der falsche oder veraltete Angaben enthält, sind rechtliche und vertragliche Folgen möglich. Wenn Sie später feststellen, dass die tatsächliche Energieeffizienz deutlich schlechter ist als angegeben, können Sie unter Umständen Gewährleistungsansprüche geltend machen. Das umfasst in der Regel eine Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz.