Der Anschluss eines Grundstücks an die notwendige Infrastruktur verursacht Erschließungskosten, auch Erschließungsbeiträge genannt. Sie entstehen für Straßen, Wasser- und Stromleitungen sowie Abwasser- und Telekommunikationsanschlüsse. Die Kosten trägt dabei in der Regel die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer. Erst nach der Erschließung darf ein Grundstück genutzt und nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bebaut werden. Laut BauGB erhebt die Gemeinde die Kosten erst, wenn das Grundstück vollständig erschlossen und baureif ist. Erst ab dem Zeitpunkt der Baureife kann mit dem Bau der eigenen vier Wände begonnen werden.