Bei der Grundschuldbestellung bestellt ein Notar beim Grundbuchamt einen Grundbucheintrag für seine Mandanten. Es handelt sich also um den Antrag, der der Eintragung vorausgeht.
Eine Grundschuldbestellung ermöglicht Banken, eine Immobilie als Kreditsicherheit zu nutzen, um im Falle von Zahlungsausfällen das Objekt zu verwerten.
Der Prozess beginnt mit dem Ausfüllen eines von der Bank bereitgestellten Formulars, das Angaben zur Höhe der Grundschuld und zum Verwendungszweck enthält.
Die Kosten für die Grundschuldbestellung betragen etwa 0,3 Prozent des Grundschuldbetrags, zuzüglich Gebühren für die Grundbucheintragung.
Bei der Grundschuldbestellung bestellt ein Notar beim Grundbuchamt einen Grundbucheintrag für seine Mandanten. Es handelt sich also um den Antrag, der der Eintragung vorausgeht.
Als Hauskäuferin oder Hauskäufer müssen Sie eine Grundschuldbestellung in Auftrag geben, um Ihren Immobilienkauf mithilfe Ihrer Bank finanzieren zu können. Denn in der Regel verlangt die Bank bei einer Immobilienfinanzierung eine Grundbucheintragung als Kreditsicherheit. Dadurch kann sie das Grundstück oder Haus im Falle Ihrer Zahlungsunfähigkeit veräußern, ohne vor Gericht klagen zu müssen. Für eine eventuelle Zwangsvollstreckung hätte die Bank sofort einen vollstreckbaren Titel. Dieser Vorgehensweise und damit der Belastung des Grundstücks oder Hauses stimmt die zukünftige Eigentümerin oder der zukünftige Eigentümer einer Immobilie mit der notariellen Urkunde zu, die bei der Grundschuldbestellung ausgestellt wird. Danach lässt die Eigentümerin oder der Eigentümer durch den Notar den Antrag stellen, die Grundschuld vom Grundbuchamt ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Sie erhalten von Ihrer Bank ein Grundschuldbestellungsformular, in dem die Höhe der Grundschuld und der Nutzungszweck angegeben sind. Das Formular füllen Sie aus und unterschreiben es am besten zusammen mit dem Kaufvertrag während des Beurkundungstermins bei der Notarin oder dem Notar. Diese oder dieser veranlasst dann die Grundschuldbestellung. Verzögert sich die Grundschuldbestellung, zahlt Ihre Bank die Darlehenssumme entsprechend später aus. Für diese Zeit kann die Bank Bereitstellungszinsen von Ihnen verlangen.
Nachdem das Grundbuchamt die Grundschuldbestellung bestätigt hat, überweist Ihnen Ihre Bank den Darlehensbetrag und Sie können die Immobilie bezahlen. Der Notar veranlasst dann beim Grundbuchamt, dass Sie als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Hierfür benötigt der Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die bestätigt, dass Sie die Grunderwerbsteuer beglichen haben.
Die Grundschuldbestellung gehört zu den Notarkosten, die Sie wie die Nebenkosten beim Immobilienkauf einplanen müssen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung aus dem Notarkostengesetz. Für die Beurkundung der Grundschuldbestellung müssen Sie ungefähr mit einer Summe in Höhe von 0,3 Prozent des Grundschuldbetrags rechnen. Hinzu kommen Gebühren für die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt.
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