Sie haben Ihr Traumhaus gefunden? Dann können Sie mit dem Verkäufer den Kaufpreis verhandeln, da dieser häufig einen gewissen Verhandlungsspielraum hat. Wie hoch ein eventueller Preisnachlass ist, hängt unter anderem vom Wert und Alter der Immobilie, der Lage sowie der Nachfrage durch Kaufinteressen ab. Wenn Sie sich auf einen Preis geeinigt haben, setzt ein Notar den Kaufvertrag auf. In diesem stehen unter anderem die Namen des Verkäufers und Käufers, der Kaufpreis sowie individuelle Vereinbarungen. Um sicherzustellen, dass die Vertragsbedingungen Ihren Vorstellungen entsprechen, können Sie diese von einem Fachanwalt prüfen lassen. Nach dem Notartermin erfolgt die Umschreibung des Hauses beim Grundbuchamt. Durch den Grundbucheintrag ist der Käufer neuer Hausbesitzer.