Der Kauf von Bauerwartungsland birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Nach einer Umwidmung steigt der Wert des Landes. Wenn Sie für Bauerwartungsland zum Beispiel 20.000 Euro bezahlt haben, können Sie es nach der Umwidmung für viel mehr Geld wieder verkaufen. Zudem bietet so eine Fläche Potenzial für langfristige Kapitalanlagen: Bauerwartungsland in strategisch günstigen Lagen bietet der Eigentümerin oder dem Eigentümer die Möglichkeit, von künftigen städtebaulichen Projekten zu profitieren.
Jedoch tragen Käuferinnen und Käufer auch ein hohes Spekulationsrisiko, da sie keine Garantie auf Umwidmung haben. Zudem kann das Umwidmungsverfahren viele Jahre dauern, erhebliche Erschließungskosten mit sich bringen und am Ende an behördlichen oder politischen Entscheidungen scheitern. Viele Finanzinstitute sehen Bauerwartungsland nicht als ausreichende Sicherheit für die Vergabe eines Kredits. Für das Finanzinstitut ist das Bauerwartungsland selbstverständlich weniger wert als ein erschlossenes Baugrundstück mit Baugenehmigung, auf dem sich künftig eine Immobilie befinden wird.
Außerdem müssen Eigentümerinnen und Eigentümer neben der Grunderwerbsteuer auch die jährliche Grundsteuer zahlen, obwohl sich das Land noch nicht als Bauland nutzen lässt. Die Grundsteuer fällt auf Basis des Hebesatz B für bebaute und bebaubare Grundstücke an, was für Eigentümerinnen und Eigentümer teurer ausfällt, da der Hebesatz A hingegen für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke gilt.