Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Kurz und kompakt

  • Banken führen die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch an das Finanzamt ab, basierend auf der Abgeltungsteuer.

  • Bei Gemeinschaftskonten von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften wird unterstellt, dass die Erträge hälftig aufgeteilt sind.

  • Kirchensteuer fällt nur an, wenn Kapitalertragsteuer erhoben wird; Kapitalerträge bis 1.000 Euro (2.000 Euro für Ehepaare/Lebenspartnerschaften) bleiben steuerfrei.

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Was ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften gezahlt wird, um die Arbeit dieser Gemeinschaften zu finanzieren. Sie sichert die finanzielle Unabhängigkeit der Kirchen vom Staat und soll soziale, kulturelle und seelsorgerische Projekte finanzieren. Voraussetzung für die Erhebung der Kirchensteuer ist, dass die Religionsgemeinschaft in Deutschland anerkannte Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Neben der katholischen und der evangelischen Kirche erheben auch die altkatholische Kirche, einige jüdische Gemeinden sowie vereinzelte Freikirchen eine Kirchensteuer. Für den staatlichen Einzug der Steuer zahlen sie Gebühren.

Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts wurde vereinzelt eine Kirchensteuer eingeführt. Im Jahr 1919 wurde die Kirchensteuerpflicht für Mitglieder der katholischen bzw. evangelischen Kirche in der Weimarer Verfassung verankert.

Warum gibt es die Kirchensteuer auf Kapitalerträge?

Die Kirchensteuer ist an die Einkommensteuer gekoppelt. Deshalb wird sie nicht nur auf den Arbeitslohn, sondern auf das gesamte steuerpflichtige Einkommen erhoben. Dazu zählen neben Kapitalerträgen auch Einnahmen aus Verpachtung und Vermietung oder Abfindungen.

So funktioniert die Erhebung

Das Finanzamt erhebt die Kirchensteuer, indem es sie automatisch von der Lohn- oder Einkommensteuer abzieht und auf Ihrem Steuerbescheid aufführt. Bei kirchensteuerpflichtigen Kapitalerträgen führt die Bank seit 2015 die fällige Steuer direkt an das Finanzamt ab. Hierzu erkundigt sich die Bank jedes Jahr zwischen dem 1. September und 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern nach der Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit der betreffenden Personen. Kirchensteuer ist auch nach der neuen Regelung nur dann zu zahlen, wenn überhaupt Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge anfällt. Mit dem Austritt aus der Kirche endet die Steuerpflicht.

Sperrvermerk beantragen

Wenn Sie nicht möchten, dass das Bundeszentralamt Ihre Daten übermittelt, können Sie der Datenweitergabe bis zum 30. Juni eines Jahres widersprechen. Daraufhin wird ein Sperrvermerk eingetragen, der sicherstellt, dass bei einer Bankabfrage ein neutraler „Nullwert“ übermittelt wird. Das Bundeszentralamt meldet Ihren Widerspruch dem Finanzamt, das Sie dann zur Abgabe einer Steuererklärung bezüglich der Kirchensteuer auffordert. Durch den Sperrvermerk wird die Kirchensteuer also nicht sofort beim Erhalt der Kapitalerträge fällig, sondern erst mit dem Steuerbescheid des betreffenden Jahres. Er verpflichtet allerdings auch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Aus diesem Grund sollten Sparerinnen und Sparer abwägen, ob die Beantragung eines Sperrvermerks für sie sinnvoll ist. In den meisten Fällen ist ein Sperrvermerk bei kleinen Beträgen nicht sinnvoll.

Vorteile der automatischen Erhebung

Für Sie als steuerpflichtige Person vereinfacht sich der Steuerabzug. Ihre Kirchensteuerpflicht auf Kapitalerträge ist abgegolten, weitere Angaben in der Steuererklärung entfallen. Kirchensteuer ist auch seit 2015 nur zu zahlen, wenn überhaupt Kapitalertragsteuer („Abgeltungsteuer“) auf Kapitalerträge anfällt. Alle Kapitalerträge bis 1.000 Euro (2.000 Euro bei zusammenveranlagten Personen wie Ehegattinnen und Ehegatten oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern) im Jahr sind durch den Sparerpauschbetrag steuerfrei. Erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag, um vom Sparerpauschbetrag zu profitieren.

Außerdem ist keine Kirchensteuer zu zahlen, wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes vorliegt. Diese bestätigt, dass keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, wenn die Einkünfte unter dem aktuell geltenden Grundfreibetrag liegen. Sie lohnt sich vor allem für Rentnerinnen und Rentner, Studierende und andere Personen mit niedrigem Einkommen und ist maximal drei Jahre gültig.

Vorgehen bei Gemeinschaftskonten

Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften, die gemeinschaftliche Konten oder Depots führen, wird für Zwecke des Kirchensteuerverfahrens unterstellt, dass die Erträge jeweils zur Hälfte zuzurechnen sind. Dadurch stellt das Steuerabzugsverfahren sicher, dass alle Beteiligten nach ihren individuellen Verhältnissen besteuert werden. Ist also nur eine Person kirchensteuerpflichtig, fällt auch nur auf 50 Prozent der Kapitalerträge Kirchensteuer an.

Wird das Gemeinschaftskonto jedoch nicht für ein Ehepaar oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt, sondern für eine andere Personengruppe – zum Beispiel nichteheliche Lebensgemeinschaften, Geschwister oder Erbengemeinschaften – kommt das Abfrageverfahren nicht zur Anwendung. In diesem Fall müssen alle Konto- oder Depotinhaber ihre jeweiligen Anteile am Ertrag in der Einkommensteuererklärung angeben.

Gesamtsteuersatz

Der Gesamtsteuersatz auf Kapitalerträge beträgt pauschal 25 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und bei kirchensteuerpflichtigen Personen 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer, je nach Bundesland. In Bayern und Baden-Württemberg gilt ein Steuersatz von 8 Prozent, während in den übrigen Bundesländern 9 Prozent anfallen. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden nicht auf die Kapitalerträge erhoben, sondern auf die 25 Prozent Kapitalertragsteuer selbst. Insgesamt liegt der Steuersatz also bei 26,38 Prozent ohne Kirchensteuer und bei 27,82 bzw. 27,99 Prozent mit Kirchensteuer.

Wann sich eine Günstigerprüfung lohnt

Bei einer Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt, welche steuerliche Veranlagung für Sie vorteilhaft ist. Auch bei Steuern auf Kapitalerträge kann eine solche Prüfung sinnvoll sein. Voraussetzung ist, dass die Erträge den Sparerpauschbetrag übersteigen. Dann fällt pauschal eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Anlegerinnen und Anleger, die davon ausgehen, dass ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, haben die Möglichkeit, auf der Steuererklärung über die Anlage KAP eine Günstigerprüfung zu beantragen. Dann prüft das Finanzamt, ob es günstiger ist, Kapitalertragsteuer zu zahlen oder die Kapitaleinkünfte zum sonstigen Einkommen hinzuzurechnen und mit der Einkommensteuer zu versteuern. Vor allem Rentnerinnen und Rentner mit Kapitalerträgen, die den Sparerpauschbetrag übersteigen, profitieren häufig von der Günstigerprüfung.

FAQ zur Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Sie müssen nur dann Kirchensteuer zahlen, wenn Ihre Kapitalerträge – also Einkünfte aus Zinsen, Fonds oder Dividenden – der Kapitalertragsteuer unterliegen. In diesem Fall müssen kirchensteuerpflichtige Personen auch Kirchensteuer auf ihre Kapitalerträge zahlen.

Die Höhe der Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird von den Bundesländern festgelegt. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent.

Wenn die Kapitalerträge unter der Grenze für den Sparerpauschbetrag liegen, wird keine Kirchensteuer fällig. Personen mit geringem Einkommen können zudem eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Um dauerhaft keine Kirchensteuer zahlen zu müssen, ist ein Kirchenaustritt nötig. Dieser beendet die Steuerpflicht.

Wenn Sie aus der Kirche austreten, endet Ihre Kirchensteuerpflicht mit dem Folgemonat. Im Austrittsjahr wird die zu zahlende Kirchensteuer anteilig berechnet und abgeführt.

Ja. Kreditinstitute führen die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Ist ein Freistellungsauftrag erteilt, wird dieser automatisch berücksichtigt.

Durch den Sparerpauschbetrag sind Anlegerinnen und Anleger von der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge befreit, sofern ihre Einkünfte den Freibetrag nicht überschreiten. Seit 2023 liegt die Grenze bei 1.000 Euro für Alleinstehende und bei 2.000 Euro für Ehepaare und Lebenspartnerschaften. Richten Sie einen Freistellungsauftrag ein, um vom Sparerpauschbetrag zu profitieren.

In den meisten Fällen müssen Sie Kapitalerträge nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Ausnahmen bestehen, wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt oder aber einen Sperrvermerk beantragt haben. In diesen Fällen führt die Bank die Kirchensteuer nicht automatisch an das Finanzamt ab und Sie bezahlen den fälligen Betrag mit dem Steuerbescheid. Das Gleiche gilt für Gemeinschaftskonten oder -depots, die nicht von verheirateten oder verpartnerten Personen geführt werden: Alle Inhaberinnen und Inhaber müssen ihren Anteil am Ertrag in der Einkommensteuererklärung angeben.

Ja, in Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent. In den übrigen Bundesländern sind es 9 Prozent.

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