Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften gezahlt wird, um die Arbeit dieser Gemeinschaften zu finanzieren. Sie sichert die finanzielle Unabhängigkeit der Kirchen vom Staat und soll soziale, kulturelle und seelsorgerische Projekte finanzieren. Voraussetzung für die Erhebung der Kirchensteuer ist, dass die Religionsgemeinschaft in Deutschland anerkannte Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Neben der katholischen und der evangelischen Kirche erheben auch die altkatholische Kirche, einige jüdische Gemeinden sowie vereinzelte Freikirchen eine Kirchensteuer. Für den staatlichen Einzug der Steuer zahlen sie Gebühren.
Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts wurde vereinzelt eine Kirchensteuer eingeführt. Im Jahr 1919 wurde die Kirchensteuerpflicht für Mitglieder der katholischen bzw. evangelischen Kirche in der Weimarer Verfassung verankert.