Gemeinschaftsdepot: Das Depot, um gemeinsam zu investieren

Kurz und kompakt

  • Gemeinschaftsdepots eignen sich für Paare oder Familien, die ihr Vermögen gemeinsam verwalten möchten.

  • Es gibt zwei Formen: das sichere, aber weniger flexible „Und“-Depot und das handelsschnellere „Oder“-Depot.

  • Steuerlich profitieren Gemeinschaftsdepots von doppelten Freistellungsaufträgen und gemeinsamer Veranlagung.

  • Bei Trennung oder Erbschaft sollten rechtliche Vereinbarungen und Zugriffsrechte klar geregelt sein.

Gemeinsam investieren – gemeinsam profitieren

Gemeinsam als Eheleute oder mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner investieren: Das bietet viele Vorteile. Sie sparen sich den Verwaltungsaufwand zweier Depots, zahlen beide in Aktien oder andere Wertpapiere ein und nutzen mögliche Steuervorteile. So bauen Sie sich gemeinsam ein Vermögen auf. Bevor Sie starten, sollten Sie sich jedoch Gedanken um die Struktur machen. Denn nur so sparen Sie sich wirklich doppelten Aufwand – oder auch untereinander.

Eine flexible Lösung für Ihre Anlagen

Ein Gemeinschaftsdepot ist ein Wertpapierdepot, das Sie zu zweit oder mit mehreren Personen führen. Es ermöglicht Paaren, Ehepaaren oder Familienmitgliedern, gemeinsam Geld anzulegen oder Sparpläne aufzusetzen. Auch Entscheidungen über Kauf, Verkauf oder Verwaltung der Wertpapiere werden gemeinsam getroffen. Ziel ist es, Vermögen gemeinschaftlich aufzubauen und gleichzeitig die Verwaltung zu vereinfachen. Gemeinschaftsdepots eignen sich vor allem für Paare mit gemeinsamen Finanzen und finanziellen Zielen.

Diese Formen können Gemeinschaftsdepots haben

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem „Und“-Depot und dem „Oder“-Depot. Beim „Und“-Depot müssen alle Depotinhaberinnen und Depotinhaber gemeinsam handeln. Das bedeutet, dass keine Transaktion ohne Zustimmung der anderen erfolgt. Damit sorgt das Und-Depot für mehr Sicherheit, aber auch für weniger Flexibilität. Beim „Oder“-Depot kann jede Person allein über das Depot verfügen. Wenn Sie Wertpapiere kaufen oder verkaufen, müssen Sie vorher keine Rücksprache halten oder eine gemeinsame Entscheidung treffen. Diese Variante bietet mehr individuelle Freiheit, birgt aber auch Risiken bei Unstimmigkeiten oder Trennungen.

Vergleich: „Und“-Depot vs. „Oder“-Depot

Merkmal„Und“-Depot„Oder“-Depot
VerfügungsrechtNur gemeinsam – alle Inhaberinnen und Inhaber müssen zustimmenJede Person kann allein handeln
FlexibilitätEingeschränkt, da gemeinsame Entscheidungen nötig sindHoch, da Einzelverfügungen möglich sind
SicherheitHöher, da keine Transaktion ohne Zustimmung erfolgtGeringer, da auch einseitige Entscheidungen möglich sind
Empfohlen fürPaare mit hoher Abstimmung und beidseitigem Interesse am HandelParteien, die unabhängig agieren möchten oder die sich auf eine federführende Person geeinigt haben, die handelt
Risiko bei Streit oder TrennungHandlungsunfähigkeit bis zur EinigungRisiko von Fehlentscheidungen durch eine Person

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Wem gehören die Wertpapiere im Depot?

Rechtlich gesehen gehören die im Gemeinschaftsdepot verwahrten Wertpapiere allen Depotinhaberinnen und -inhabern gemeinschaftlich. Das bedeutet, dass jede Person am Eigentum beteiligt ist – unabhängig davon, wer das Kapital ursprünglich eingebracht hat. Bei einem „Oder“-Depot kann zwar jede Partei allein handeln, die Eigentumsverhältnisse bleiben aber auch hier Gemeingut. Wenn Sie sich als Ehepartner beispielsweise trennen oder eine Partnerin, Partner oder ein am Gemeinschaftsdepot beteiligtes Familienmitglied verstirbt, wird das Depotvermögen aufgeteilt oder im Erbfall vererbt. Wichtig ist daher, die Eigentumsanteile schriftlich zu regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Vorteile und Nachteile eines Gemeinschaftsdepots

AspektVorteileNachteile
VermögensaufbauGemeinsame Strategie zur Geldanlage und für langfristigen KapitalaufbauUnterschiedliche Anlageziele oder Risikobereitschaften können zu Konflikten führen
KostenEin Depot statt zwei senkt Gebühren und den VerwaltungsaufwandMögliche Zusatzkosten, wenn das Depot aufgelöst oder umgeschrieben wird
FlexibilitätZugriff aller Personen beim „Oder“-Depot ermöglicht schnelle Entscheidungen in NotfällenEingeschränkte Handlungsfähigkeit bei „Und“-Depots
SteuernGemeinsamer Freistellungsauftrag (z. B. 2-mal 1.000 €) kann Erträge steuerlich begünstigenKomplexere steuerliche Behandlung bei unterschiedlichen Einkommensverhältnissen
ErbrechtKlar geregelte Nachfolge und vereinfachte VermögensübertragungStreitpotenzial, wenn Eigentumsverhältnisse unklar sind oder Vollmachten fehlen

Steuerliche Aspekte: Freistellungsauftrag und gemeinsame Veranlagung

Bei einem Gemeinschaftsdepot in einer Partnerschaft können beide Inhaberinnen und Inhaber ihren Sparer-Pauschbetrag bündeln. Das bedeutet: Statt 1.000 Euro sind 2.000 Euro pro Person von der Abgeltungssteuer befreit. Voraussetzung ist, dass beide als Depot-Inhabende eingetragen sind und ein gemeinsamer Freistellungsauftrag vorliegt. Bei gemeinsamer Veranlagung kann das steuerlich besonders vorteilhaft sein. Sind Sie als Paar allerdings getrennt veranlagt, muss die Bank die Erträge den jeweiligen Anteilen zuordnen. Das wiederum verkompliziert die Steuererklärung ein wenig.

Dann sind Gemeinschaftsdepots besonders sinnvoll

Ein Gemeinschaftsdepot lohnt sich vor allem für Paare, Eheleute oder enge Familienangehörige, die gemeinsam Vermögen aufbauen oder verwalten möchten. Es vereinfacht die gemeinsame Anlageplanung und spart Kosten gegenüber zwei Einzeldepots. Besonders sinnvoll ist es, wenn alle Parteien gleichermaßen in Entscheidungen eingebunden sein wollen. Wer jedoch sehr unterschiedliche Anlageziele hat oder die Vermögensaufteilung strikt trennen möchte, fährt mit Einzeldepots meist besser.

So regeln Sie Ihren Nachlass

Im Todesfall einer Depot-inhabenden Person bleibt das Gemeinschaftsdepot in der Regel bestehen, wenn es sich um ein „Oder“-Depot handelt. Die Überlebenden können weiterhin über das Konto verfügen, bis die rechtliche Erbregelung abgeschlossen ist. Bei einem „Und“-Depot sperrt die Bank das Konto hingegen bis zur Klärung des Erbfalls. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt sich eine klare Nachlassregelung, beispielsweise durch eine Vollmacht über den Tod hinaus oder ein Testament, das die Depotanteile eindeutig zuordnet.

Nutzen Sie Beratungsangebote möglichst früh

Lassen Sie sich bei rechtlich oder steuerlich heiklen Fragen von einer fachkundigen Person beraten und dokumentieren Sie wichtige Absprachen schriftlich. Das schafft Klarheit und reduziert spätere Konflikte.

Das passiert bei Trennung oder Scheidung

Bei einer Trennung bleibt das depotrechtlich bindende Konstrukt bestehen, bis Sie es gemeinsam ändern oder gerichtlich klären lassen. Treffen Sie keine Vereinbarung, drohen Blockaden: Bei einem „Und“-Depot können Sie ohne Zustimmung der anderen Person nicht handeln. Bei einem „Oder“-Depot darf die andere Person Vermögenswerte veräußern.

Praktisch führt dies häufig zu folgenden Schritten: Sie frieren das Depot vorübergehend ein, verhandeln eine Aufteilung oder melden den Fall dem Familiengericht zur Vermögensauseinandersetzung. Achten Sie auf steuerliche Folgen, wenn Sie Wertpapiere verkaufen, sowie auf mögliche Ansprüche aus dem Zugewinn. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, wenn die Lage komplex ist. Denken Sie idealerweise schon über mögliche Streit- und Trennungsfälle nach, bevor Sie Ihr Depot eröffnen. Legen Sie schriftlich fest, wie Sie im Trennungsfall verfahren wollen. Das umfasst insbesondere Verfügungsbeschränkungen, Verkaufsklauseln oder auch Übertragungsmodalitäten. So vermeiden Sie viele Streitpunkte.

Gemeinschaftsdepot eröffnen — Schritt für Schritt

  1. Ziele klären: Stimmen Sie gemeinsam Anlagezweck, Risikoprofil und Anlagedauer ab. Entscheiden Sie sich zwischen „Und“- oder „Oder“-Depot.
  2. Anbieter vergleichen: Prüfen Sie Konditionen, Ordergebühren, Service, Handelsplätze und Depotführungskosten. Achten Sie auf digitale Bedienbarkeit und Support.
  3. Unterlagen zusammentragen: Bereiten Sie Ausweisdokumente, Steuer-ID, ggf. Meldebestätigung und Bankverbindung vor. Manche Anbieter verlangen zusätzlich Nachweise bei Übertrag bereits existierender Wertpapiere.
  4. Antrag ausfüllen: Beide Personen füllen das Depoteröffnungsformular aus und unterschreiben gemeinsam. Achten Sie auf die richtige Rechtsform („Gemeinschaftsdepot“ mit der gewünschten Verfügungsregel).
  5. Legitimation und Identitätsprüfung: Führen Sie Video-Ident oder PostIdent durch; viele Banken ermöglichen die komplette Online-Legitimation. Alternativ legitimieren Sie sich bei der Eröffnung vor Ort in einer Filialbank.
  6. Freistellungsauftrag einrichten: Falls gewünscht, legen Sie gemeinsam einen Freistellungsauftrag für die Abgeltungssteuer an (z. B. den doppelten Sparer-Pauschbetrag).
  7. Zahlungswege verknüpfen: Verknüpfen Sie ein gemeinsames Referenzkonto für Ein- und Auszahlungen sowie für Gebühren.
  8. Vollmachten und Vereinbarungen: Vereinbaren Sie optional Vollmachten, Beschränkungen oder eine schriftliche Nutzungsregel (z. B. Verkaufszustimmung bei bestimmten Schwellen). Legen Sie außerdem fest, wie Sie mit Trennung oder Tod umgehen wollen.
  9. Depoteinrichtung prüfen: Nach Freischaltung prüfen Sie die Stammdaten, Verfügungsberechtigungen und Gebührenübersicht. Testen Sie Kauf und Verkauf mit kleinen Beträgen, bevor Sie größere Orders ausführen.
  10. Regelmäßig überprüfen: Kontrollieren Sie Anlageziele, Kosten und steuerliche Behandlung mindestens einmal jährlich und passen Sie Freistellungsaufträge und Vollmachten bei Bedarf an.

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte, einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten, stellen wir Ihnen vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.

FAQs zum Gemeinschaftsdepot

Ein Gemeinschaftsdepot ist ein Wertpapierdepot, das mehreren Personen gemeinsam gehört – meist Paaren oder Familienmitgliedern. Alle Depotinhaberinnen oder Depotinhaber können gemeinsam Vermögenswerte verwalten, Käufe und Verkäufe tätigen sowie Erträge einsehen. Es dient vor allem dem gemeinsamen Vermögensaufbau und erleichtert die Organisation gemeinsamer Finanzen.

Beim „Und“-Depot müssen alle Depotinhaberinnen oder Depotinhaber jeder Transaktion zustimmen. Dieses Verfahren bietet maximale Sicherheit, aber weniger Flexibilität. Beim „Oder“-Depot darf jede Person allein handeln. Dadurch sind Sie handlungsfähiger. Diese Variante setzt jedoch ein hohes Vertrauensverhältnis voraus.

Ja, das ist problemlos möglich. Banken verlangen in der Regel keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft. Entscheidend ist nur, dass beide Personen legitimiert sind und den Depotvertrag gemeinsam abschließen. Es empfiehlt sich, klare Vereinbarungen über Einlagen und Verfügungsrechte zu treffen, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Bei einer Trennung bleibt das Depot zunächst bestehen, bis beide eine Änderung oder Auflösung beantragen. Beim „Und“-Depot können ohne gemeinsame Zustimmung keine Transaktionen erfolgen. Beim „Oder“-Depot kann jede Person allein handeln. Empfehlenswert ist, das Depot vorübergehend zu sperren und eine faire Aufteilung oder Übertragung der Wertpapiere zu vereinbaren.

Ja, viele Banken ermöglichen eine Umwandlung. Dafür muss die zweite Person legitimiert werden und gemeinsam mit der bisherigen Inhaberin oder dem Inhaber den Änderungsantrag unterschreiben. Bestehende Wertpapiere werden ins Gemeinschaftsdepot übertragen. Steuerliche Aspekte, etwa Anschaffungskosten und Freistellungsaufträge, sollten Sie und Ihre Bank dabei beachten.

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