Bei einer Trennung bleibt das depotrechtlich bindende Konstrukt bestehen, bis Sie es gemeinsam ändern oder gerichtlich klären lassen. Treffen Sie keine Vereinbarung, drohen Blockaden: Bei einem „Und“-Depot können Sie ohne Zustimmung der anderen Person nicht handeln. Bei einem „Oder“-Depot darf die andere Person Vermögenswerte veräußern.
Praktisch führt dies häufig zu folgenden Schritten: Sie frieren das Depot vorübergehend ein, verhandeln eine Aufteilung oder melden den Fall dem Familiengericht zur Vermögensauseinandersetzung. Achten Sie auf steuerliche Folgen, wenn Sie Wertpapiere verkaufen, sowie auf mögliche Ansprüche aus dem Zugewinn. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, wenn die Lage komplex ist. Denken Sie idealerweise schon über mögliche Streit- und Trennungsfälle nach, bevor Sie Ihr Depot eröffnen. Legen Sie schriftlich fest, wie Sie im Trennungsfall verfahren wollen. Das umfasst insbesondere Verfügungsbeschränkungen, Verkaufsklauseln oder auch Übertragungsmodalitäten. So vermeiden Sie viele Streitpunkte.