Kurz und kompakt

  • Der Kontoauszug liefert eine vollständige Übersicht aller Buchungen und sollte regelmäßig zur Fehlervermeidung geprüft werden.

  • Bei Lastschriftabbuchungen kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen widersprochen werden.

  • Fehlüberweisungen müssen selbständig mit Hilfe der Bank und ggf. der Empfängerbank rückgefordert werden.

Irrtümliche oder unberechtigte Buchungen stornieren

Der Kontoauszug gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über sämtliche Kontobewegungen und den daraus resultierenden Kontostand. Als Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber sollten Sie Ihre Auszüge regelmäßig prüfen. So können Sie falsche Buchungen rechtzeitig entdecken und fristgerecht stornieren. Mehr zum Thema Kontoauszüge erfahren Sie hier.

Lastschrift-Widerspruch am besten sofort erledigen

Die Mobiltelefon- oder Stromrechnung per Einzugsermächtigung zu begleichen ist einfach und bequem. In der Regel laufen diese SEPA-Lastschriftverfahren unproblematisch. Um aber sicherzugehen, dass alle Abbuchungen – zum Beispiel von Ihrem Girokonto – korrekt sind, sollten Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig prüfen. Das geht entweder mithilfe Ihres Online-Bankings oder indem Sie unsere Kontoauszugsdrucker nutzen.

Wenn Sie mit Abbuchungen nicht einverstanden sind und sie rückgängig machen wollen, melden Sie das am besten sofort Ihrem Kreditinstitut. Dieses kann Ihr Geld zurückbuchen. Die Widerspruchsfrist beträgt für alle Lastschriften acht Wochen, wobei Sie keinen Grund für Ihren Widerspruch angeben müssen. Liegt hingegen eine eindeutige Fehlbuchung vor, gilt eine andere Frist. Dann müssen Sie innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsabschluss Einspruch einlegen. Mit dem Rechnungsabschluss informiert Sie die Bank immer zum Quartalsende über Kontoführungsgebühren.

Verlängerte Widerspruchsfrist von 13 Monaten

Nach Ablauf der achtwöchigen Widerspruchsfrist für Lastschriften ist es schwieriger, das Geld zurückzufordern, wenn Sie Auffälligkeiten bei Ihrem Kontostand entdecken. Dann müssen Sie auf Fehler des Abbuchenden hinweisen können – zum Beispiel darauf, dass ein Zahlungsvorgang nicht von Ihnen autorisiert wurde. In diesen Fällen haben Sie 13 Monate Zeit, um einer Lastschrift zu widersprechen.

Auf Fehlüberweisungen achten

Besonders ärgerlich ist es, wenn Sie aus Versehen eine Fehlüberweisung veranlasst haben. In diesem Fall müssen Sie den Empfänger oder die Empfängerin kontaktieren und eine Rückzahlung des irrtümlich überwiesenen Betrags verlangen. Setzen Sie sich hierfür am besten mit Ihrer Bank in Verbindung. Kennen Sie den Namen des Empfängers oder der Empfängerin nicht und haben lediglich dessen Bankdaten, kontaktieren Sie außerdem die Empfängerbank, um den Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin zu ermitteln. Es kann auch sein, dass Ihre Bank einen Rückholservice anbietet. In diesem Fall übernimmt sie die Kommunikation mit der Empfängerbank. Beachten Sie aber, dass Banken für diesen Service Gebühren verlangen können.

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Fehlgeleitete Gutschriften zurückzahlen

Bei der Prüfung des Kontoauszugs fällt Ihnen auf, dass eine Gutschrift irrtümlich auf Ihrem Konto gelandet ist? Dann sollten Sie sich nicht zu früh freuen und das Geld ausgeben. Denn selbstverständlich haben Sie keinen Anspruch auf den Betrag, wenn dem Absender oder der Absenderin zum Beispiel ein Zahlendreher in den Angaben seiner oder ihrer Überweisung unterlaufen ist oder er oder sie Kundendaten verwechselt hat. In diesen Fällen müssen Sie zwar nicht tätig werden, sollten aber darauf vorbereitet sein, den Betrag bei einer Rückforderung zurückzahlen. Bei Fragen zu Ihrem Kontostand steht Ihnen ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Ihrer Bank gern zur Seite.

Kontoauszug und Zahlungsbeleg abgleichen

Wenn Sie mit Ihrer girocard (Debitkarte) oder Kreditkarte zahlen, erhalten Sie immer einen Zahlungsbeleg. Darauf stehen die Kontonummer, Informationen zum Empfänger oder zur Empfängerin, Kartendaten und der von Ihrem Konto abgebuchte Betrag. Es ist ratsam, diese Belege mit Ihren Kontobewegungen abzugleichen. So behalten Sie den Überblick über Ihre Abbuchungen. Bei einer Warenrückgabe im Einzelhandel hilft Ihnen der Beleg dabei, zu überprüfen, ob die Rückzahlung auf Ihrem Konto eingegangen ist.

Kontoauszüge aufbewahren

Für Privatkundinnen und Privatkunden besteht keine Aufbewahrungspflicht für Kontoauszüge. Wenn Sie aber zum Beispiel nachweisen wollen, dass Sie eine Rechnung bezahlt haben, sollten Sie die Aufbewahrungsfristen für Bankunterlagen beachten und den Auszug für drei Jahre archivieren. So lange gilt die Verjährungsfrist für Alltagsgeschäfte. Kontoauszüge oder Zahlungsbelege für Leistungen bei Renovierungs- oder Handwerkerarbeiten rund um das Gebäude und Grundstück müssen Sie für zwei Jahre aufbewahren, um einen Zahlungsnachweis erbringen zu können.

Kontoauszüge online

Neben dem Ausdruck in einer Volksbank Raiffeisenbank in Ihrer Nähe, können Sie natürlich Kontoauszüge auch online einsehen. Beachten Sie dabei, dass nach einer Frist von 10 Jahren die Kontoauszüge auf Ihrem Online-Konto gelöscht werden. Daher ist es ratsam, sich ein eigenes Archiv auf Ihrem PC oder Mobilgerät anzulegen und dort ihre Kontoauszüge regelmäßig zu speichern.

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Berater bei Ihrer Bank oder die für diese Themen zuständigen Behörden nicht ersetzen.