Überweisung zurückholen

Kurz und kompakt

  • Banken gleichen seit 2009 keine Empfängernamen mehr mit der IBAN ab, weshalb Kunden für fehlerhafte Angaben selbst haften.

  • Für Rückbuchungen muss schnell gehandelt werden, insbesondere vor der Gutschrift auf dem Empfängerkonto; oft entstehen dabei Zusatzkosten.

  • Überweisungen dauern meist nur wenige Stunden, doch an Wochenenden wird nicht gebucht, was mehr Zeit zum Reagieren lässt.

  • Rückforderungen nach Gutschrift sind nur mit Zustimmung des Empfängers möglich; bei Betrugsverdacht bleibt nur der Rechtsweg.

Wie Sie eine fehlerhafte Überweisung korrigieren

Einmal nicht aufgepasst und das Geld ist weg. Eine fehlerhafte Überweisung lässt sich jedoch unter Umständen zurückbuchen. Wichtig ist allerdings dabei, dass Sie schnell reagieren. Was Sie bei einer Fehlüberweisung oder Doppelbuchung beachten sollten, erfahren Sie hier.

Prüfen Sie Ihre Überweisungsdaten sorgfältig

Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie für Bankgeschäfte sind Finanzinstitute seit 2009 nicht mehr dazu verpflichtet, bei Überweisungen den Namen des Zahlungsempfängers oder der Zahlungsempfängerin mit der Kundenkennung – seit Februar 2016 ist dies die IBAN – abzugleichen. Bankkundinnen und Bankkunden haften seitdem selbst für ihre Eingaben und sollten daher Angaben wie den Adressatennamen bzw. die Adressatinnenbezeichnung, den Verwendungszweck und besonders die IBAN vor jeder Überweisung prüfen. Denn schon ein Zahlendreher in der Kontonummer kann dafür sorgen, dass der überwiesene Betrag an die falsche Person geht. Deshalb ist es empfehlenswert, regelmäßig den Kontoauszug zu prüfen.

Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich bei einer Fehlüberweisung das Geld zurückbuchen. Allerdings ist diese Rückbuchung oft mit Kosten verbunden. Informieren Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank über die Höhe der anfallenden Entgelte.

Einfach erklärt: Überweisung zurückholen

Erklärvideo über die richtigen Schritte beim Zurückholen einer Überweisung
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: August 2024))

Bei Fehlüberweisungen schnell reagieren

Wenn Sie einen Fehler bei Ihrer Überweisung feststellen, sollten Sie wie im Fall von Betrugsverdacht schnell handeln. Informieren Sie unverzüglich Ihr Kreditinstitut und fragen Sie nach einem Überweisungsrückruf. Wenn das überwiesene Geld noch nicht von Ihrem Girokonto abgebucht und dem Konto der Empfängerin oder des Empfängers gutgeschrieben ist, kann Ihre Bank den Vorgang noch aufhalten.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 675s BGB) dürfen Online-Überweisungen im Europäischen Wirtschaftsraum maximal einen Bankarbeitstag dauern. In der Regel werden sie innerhalb von drei bis 24 Stunden ausgeführt. Sollten aber Absenderbank und Empfängerbank identisch sein, erfolgt die Überweisung meist in Echtzeit. Beides gilt allerdings nur für Geschäftstage. An Samstagen und Sonntagen buchen Banken keine Überweisungen. Dann haben Sie also mehr Zeit. Grundsätzlich ist es auch möglich, eine fehlerhafte Auslandsüberweisung zurückbuchen zu lassen. Informieren Sie sich über eine Rücküberweisung bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank.

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Heben Sie Bankdokumente immer einige Zeit auf

Um eine Überweisung zurückzuholen, benötigen Sie in der Regel ein Dokument, in dem die fehlerhafte Transaktion vermerkt ist – also das Überweisungsformular oder den Kontoauszug in Papier- oder digitaler Form. Falls Sie diese Unterlagen nicht mehr haben, wenden Sie sich für eine Kopie an Ihr Kreditinstitut.

Bei SEPA-Verfahren Frist beachten

Sollten Sie ein fehlerhaftes SEPA-Lastschriftverfahren veranlasst haben und es rückgängig machen wollen, stehen die Chancen gut. Denn Sie haben acht Wochen Zeit (§ 675x IV BGB), um einen Überweisungsrückruf zu veranlassen. Gezählt wird ab dem Tag der Abbuchung. Liegt für das abgebuchte Geld kein Lastschriftmandat – früher: Einzugsermächtigung – vor, haben Sie sogar 13 Monate Zeit für Ihre Rückforderung.

Bitte um Rückzahlung

Sollte der Geldbetrag bereits gutgeschrieben sein, dürfen weder Sie noch Ihre Hausbank diesen einfach zurückfordern. Stattdessen kann sich Ihre Bank mit der Empfängerbank in Verbindung setzen. Diese bittet dann ihre Kundin oder ihren Kunden, den fälschlicherweise erhaltenen Betrag zurückzuzahlen (§ 812 BGB). Dazu ist der Empfänger oder die Empfängerin einer Fehlzahlung grundsätzlich verpflichtet. Sollte diese Person das Geld jedoch nach Erhalt ausgegeben haben, und sich weigern, es zurückzuzahlen, müssten Sie Anzeige erstatten. Ihre Hausbank muss Ihnen das Geld nicht erstatten.

Wichtig: Für die Rückzahlung falscher Überweisungen können Gebühren anfallen. Deren Höhe kann den zurückgezahlten Betrag übersteigen.

Bei eindeutigen Fehlern haben Sie Glück

Die Stornierung einer Fehlüberweisung funktioniert in manchen Fällen auch ohne viel Aufwand. Das gilt bei eindeutigen Doppelüberweisungen – wenn Sie also den gleichen Betrag zweifach mit demselben Verwendungszweck an dieselbe Empfängerin oder denselben Empfänger überwiesen haben. Bei solchen Doppelbuchungen kann Ihre Volksbank Raiffeisenbank den Betrag problemlos zurückholen. Im Falle einer Überweisung an eine nicht existierende IBAN bucht Ihre Bank den überwiesenen Betrag automatisch zurück. Sie müssen dann nichts unternehmen.