Seit dem 9. Oktober 2025 gilt die neue EU-Richtlinie zur „Verification of Payee“ (VoP). Sie schreibt allen Banken EU-weit vor, zu prüfen, ob der Empfängername mit der angegebenen IBAN übereinstimmt, bevor sie eine SEPA oder Echtzeitüberweisung ausführen. Dafür schickt die Bank eine Anfrage an die Bank der Empfängerin oder des Empfängers. Dieser Vorgang dauert nur wenige Sekunden. Wenn Sie eine Überweisung tätigen wollen, erhalten Sie vor der endgültigen Autorisierung einen Hinweis, ob Name und IBAN zusammenpassen, ob es geringfügige Abweichungen gibt (z.B. Tippfehler) oder ob der Name und die IBAN nicht zusammengehören.
Passt der angegebene Name nicht zur IBAN, sehen Sie einen Warnhinweis (siehe auch Empfängerüberprüfung). Nehmen Sie diese Warnungen ernst. Bankkundinnen und -kunden, die dennoch die Überweisung abschicken, haften in diesem Fall selbst für den finanziellen Schaden, sollte das Geld auf dem falschen Konto landen. Banken haften seit Oktober 2025 nur dann, wenn der vor der Überweisung durchgeführte Abgleich ausdrücklich ergeben hat, dass Name und IBAN zusammenpassen.
Prüfen Sie die Daten stets gründlich. Schon ein Zahlendreher in der Kontonummer kann dafür sorgen, dass der überwiesene Betrag an die falsche Person geht. Deshalb sollten Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge prüfen.