Was genau bedeuten Valuta und Wertstellung?

Kurz und kompakt

  • Die Valuta gibt an, ab wann eine Zahlung auf dem Konto tatsächlich finanziell wirksam wird.

  • Im Gegensatz zu Valuta zeigt das Buchungsdatum nur, wann die Transaktion im System der Bank verarbeitet wurde.

  • Gesetzliche Vorgaben legen fest, wann die Wertstellung bei Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen erfolgen muss.

Kontobewegungen verstehen

Wenn Sie auf Ihren Kontoauszug schauen, lesen Sie bei den Zahlungsposten häufig das Valutadatum, auch Wertstellungsdatum genannt. Doch was genau bedeutet Valuta beziehungsweise Wertstellung? Und warum ist das Valutadatum nicht mit dem Buchungsdatum gleichzusetzen?

Valuta: Das steckt dahinter

Der Begriff „Valuta“ kommt aus dem Italienischen und bedeutet „Wert“ oder „Preis“. Er wurde im 16. Jahrhundert ins Deutsche übernommen. Heute wird er im Bankwesen synonym mit dem Begriff „Wertstellung“ verwendet. Die Valuta bezeichnet das Datum, an dem ein Zahlungseingang oder eine Abbuchung wirksam wird. Ab diesem Zeitpunkt können Sie bei einer Gutschrift über den Geldbetrag verfügen. Auch kann das Geld dann verzinst werden. Die Valuta zeigt Ihnen also den echten Kontostand an.

Was ist der Unterschied zwischen Valuta und Buchung?

Die Valuta gibt an, wann eine Transaktion wirksam wird. Das Buchungsdatum hingegen weist nur den Tag aus, an dem die Bank die Zahlung im System einträgt und bearbeitet. Das Geld steht Ihnen nicht automatisch zur Verfügung oder ist bereits überwiesen. Es kann also sein, dass Sie die Buchung auf dem Kontoauszug sehen, die Valuta aber erst später erfolgt – oder andersherum.

Beispiel: Girokonto

Der Unterschied zwischen der Valuta und dem Buchungsdatum lässt sich anhand des folgenden Beispiels anschaulich darstellen:

8 Uhr: Der Kontostand Ihres Girokontos beträgt 3.500 Euro.

9 Uhr: Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber überweist 2.500 Euro.

9.10 Uhr: Im System Ihrer Bank wird der Betrag verbucht, die Gutschrift wird also vorgemerkt („Buchsaldo“). Zu diesem Zeitpunkt beträgt der Kontostand immer noch 3.500 Euro, denn die Überweisung ist zwar gebucht, aber noch nicht gutgeschrieben.

14 Uhr: Ihre Bank valutiert den Betrag. Ab diesem Zeitpunkt ist die Gutschrift auf Ihrem Konto vorhanden. Der Kontostand beträgt 6.000 Euro.

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Achten Sie auf die Wertstellung

Bei einer Überweisung erfolgt die Wertstellung, bevor der Vorgang bei Ihrer Bank gebucht wird. Dies ist auch der Fall, wenn beispielsweise eine Versicherung den fälligen Beitrag zum Ende des Monats per Lastschrift von Ihrem Girokonto einzieht. Valuta- und Buchungsdatum können also voneinander abweichen. Beachten Sie dies, um sicherzugehen, dass Sie Ihr Konto nicht überziehen.

Valuta und Zinsen

Die Zinsberechnung bei Gutschriften und Belastungen beginnt bzw. endet mit dem Datum der Wertstellung auf dem entsprechenden Konto. Gerade bei größeren Beträgen ist es daher wichtig, dass die Valuta zum korrekten Datum erfolgt. Sonst können zusätzliche Sollzinsen anfallen beziehungsweise der Kontoinhaberin oder dem Kontoinhaber könnten Zinsgewinne entgehen. Banken sind nach § 675u BGB verpflichtet, entstandene Zinsverluste auszugleichen.

Diese Vorgaben gelten für das Wertstellungsdatum

Für verschiedene Finanztransaktionen gelten gesetzliche Vorgaben dafür, in welchem Zeitraum die Valuta zu erfolgen hat.

Überweisung: Bei einer Überweisung muss der Geldeingang am gleichen Tag des Überweisungseingangs wertgestellt werden. Bei Online-Überweisungen muss das Geld spätestens am nächsten Bankarbeitstag verfügbar sein.

Lastschrift: SEPA-Lastschriften werden zum Fälligkeitsdatum wertgestellt. Wird eine Zahlung zurückgebucht, wird diese auf den Tag der ursprünglichen Belastung zurückdatiert.

Kartenzahlung: Bei einer Kartenzahlung hängt die Wertstellung davon ab, wann der Händler abrechnet. Zahlen Sie mit der Kreditkarte, erfolgt die Wertstellung erst am Abrechnungstag und nicht am Kaufdatum.

Valuta im internationalen Zahlungsverkehr

Der Begriff „Valuta“ taucht auch im internationalen Zahlungsverkehr auf. Darf eine Rechnung zwischen zwei Vertragspartnern nur in einer bestimmten Fremdwährung bezahlt werden, bekommt die Rechnung den Vermerk „nur zahlbar in …“. Diesen Vertragszusatz nennt man „echte Valuta“. Weist die Gläubigerin oder der Gläubiger nicht explizit darauf hin, dass die Zahlung in einer bestimmten Fremdwährung beglichen werden muss, ist von einer „unechten Valuta“ die Rede. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch kann die Valutaschuld in diesem Fall auch in Euro beglichen werden.

Zusätzlich ist im internationalen Zahlungsverkehr das Valutarisiko bekannt. Geschäfte in Fremdwährungen unterliegen immer dem Risiko, dass Schwankungen des Wechselkurses zu finanziellen Verlusten führen.

FAQs zur Valuta

Die Begriffe "Wertstellungsdatum" und "Valuta" bezeichnen denselben Zeitpunkt. Das ist das Datum, an dem eine Gutschrift oder Abbuchung wertmäßig erfolgt ist. Bei einem Zahlungseingang bedeutet das: Diese Transaktion wurde nicht nur gebucht, der Geldbetrag steht nun auch zur Verfügung. Bei einer Abbuchung ist das Wertstellungsdatum der Zeitpunkt, ab dem mögliche Überziehungszinsen berechnet werden. 

Das Valutadatum gibt den Zeitpunkt an, ab dem ein Zahlungseingang oder eine Abbuchung wirksam erfolgt ist. Im Gegensatz dazu bezeichnet der Buchungstag den Termin, an dem die Transaktion im System der entsprechenden Bank angelegt wurde. Diese beiden Zeitpunkte müssen nicht identisch sein. 

Für Überweisungen gilt die gesetzliche Vorgabe, dass die Wertstellung am Tag des Überweisungseingangs erfolgen muss. Online-Überweisungen müssen spätestens am nächsten Bankarbeitstag valutiert sein.

Nein, es gibt gesetzliche Vorgaben, wann die Valuta zu erfolgen hat. Bei Überweisungen muss das Geld innerhalb eines Bankarbeitstages auf dem Empfängerkonto verfügbar sein.

Wird eine Zahlung zu spät wertgestellt, haben Bankkundinnen und -kunden einen Anspruch auf Korrektur. Wenn eine Zahlung verspätet wertgestellt wird und dadurch Zinsverluste entstehen, muss die Bank die entstandenen Zinsnachteile ausgleichen. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. Beschwerden können bis zu 13 Monate nach dem Datum der Wertstellung schriftlich gestellt werden.

Bei einer Kreditkarte erfolgt die Wertstellung am Abrechnungsdatum. Zahlungen, die mit der Kreditkarte getätigt werden, werden zwar am Zahlungstag gebucht, aber erst am Abrechnungstag wertgestellt.

Es gibt Ausnahmefälle, in denen eine nachträgliche Änderung des Wertstellungsdatums erlaubt ist. Dazu zählen Fehlbuchungen, Rücklastschriften und die Korrekturen von falschen Buchungen. Eine nachträgliche Verschiebung zum Nachteil der Bankkundin oder des Bankkunden ist nicht erlaubt.

Die Valuta oder Wertstellung ist der Termin, ab dem bei Geldeingängen auf das Guthaben Zinsen gezahlt werden. Bei Krediten werden ab dem Zeitpunkt der Wertstellung Sollzinsen fällig.

Bei Rechnungen können die Verkäuferin bzw. der Verkäufer oder die Lieferantin bzw. der Lieferant ein Zahlungsziel angeben. Das bedeutet, dass der Rechnungsbetrag nicht sofort, sondern erst an einem bestimmten, späteren Datum bezahlt werden muss. Dieses exakte Datum, zu dem die Zahlung fällig ist, wird in diesem Zusammenhang auch als Valuta bezeichnet.

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