Seit dem 9. Oktober 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union (EU). Seit diesem Zeitpunkt wird vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Ein anderer Name für die Empfängerüberprüfung ist Verification of Payee oder kurz VoP. Davon sind alle „Standard“-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen. Überweisungen sollen so noch sicherer werden.