Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Kurz und kompakt

  • Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union (EU) wird seit dem 9. Oktober 2025 vor der Freigabe von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt.

  • Die Empfängerüberprüfung wird auch Verification of Payee, kurz VoP, genannt.

  • Betroffen sind alle „Standard“-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Neue gesetzliche Vorgaben für Ihre Überweisungen

Empfängerüberprüfung

Seit dem 9. Oktober 2025 wird vor der Freigabe Ihrer Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt.


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Neue gesetzliche Vorgaben für Ihre Überweisungen

Seit dem 9. Oktober 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union (EU). Seit diesem Zeitpunkt wird vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Ein anderer Name für die Empfängerüberprüfung ist Verification of Payee oder kurz VoP. Davon sind alle „Standard“-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen. Überweisungen sollen so noch sicherer werden.

Kurz und knapp erklärt

Erklärvideo zur Empfängerüberprüfung
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volkbanken und Raiffeisenbanken (Stand: September 2025)

So funktioniert die Empfängerüberprüfung

Die Empfängerüberprüfung gilt für „Standard“-Überweisungen in Euro oder Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des EWR. Mit ihrer Hilfe überprüfen Sie die Daten der Person, an die sie Geld überweisen möchten. Wenn Sie zum Beispiel die IBAN und den Namen im Überweisungsauftrag angeben, wird abgeglichen, ob die angegebene IBAN, also die Kundenkennung, und der von Ihnen angegebene Name übereinstimmen. Diesen Abgleich führt die Bank durch, bei der die Zahlung eingeht. Sie nutzt dafür die von Ihnen eingegebenen Angaben.

Ergebnisse der Empfängerüberprüfung

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung sehen Sie zum Beispiel im OnlineBanking und in der VR Banking App.

  • Übereinstimmung: Der von Ihnen eingegebene Name der Person, die die Zahlung empfängt, stimmt mit dem Namen der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers vollständig überein.
  • Nahezu Übereinstimmung: Es gibt eine leichte Abweichung zwischen dem von Ihnen eingegebenen Namen und dem Namen der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers. Die Bank teilt Ihnen den korrekten Namen als Vorschlag mit.
  • Keine Übereinstimmung: Die von Ihnen vorgenommenen Angaben weichen komplett von den bei der Empfängerbank hinterlegten Angaben ab.

Sie können die Überweisung trotzdem senden. Geht das Geld an die falsche Person, haften Sie selbst für die Zahlung.